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Mietvertrag: Muss ich Türen/Fenster lackieren?

gefragt von Mundt am 22.05.2008 um 17:14 Uhr

ich ziehe in 2 monaten aus meiner kleinen 1 Zi. die ich mit auflagen auf maler/lackarbeiten übernommen habe. aber nun habe ich gehört das es seit neusten nicht mehr zulässig ist, das man bei auszug die wohnung renovieren muss obwohl es im mievertrag verankert war. Stimmt dies? und wo kann ich das nachlesen? vielen dank!

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Mietvertrag x 754 renovieren x 708 Auszug x 297

Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Mai 2008 17:48
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Das kommt drauf an wie sie aussehen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 22. Mai 2008 17:33
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http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteilaid132512.html

kommt auf den zustand der wohnung an.


anonym
beantwortet von KarlHeinzBender am 22. Mai 2008 17:32
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Du musst die Türen nicht streichen, denn ein BGH Urteil hat befunden,daß eine Notwendigkeit vorliegen muss um eine Wohnung beim Auszug zu streichen. Wenn sie also sauber ist, brauchst du nicht streichen, auch wenn es im Mietvertrag steht.


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