ich ziehe in 2 monaten aus meiner kleinen 1 Zi. die ich mit auflagen auf maler/lackarbeiten übernommen habe. aber nun habe ich gehört das es seit neusten nicht mehr zulässig ist, das man bei auszug die wohnung renovieren muss obwohl es im mievertrag verankert war. Stimmt dies? und wo kann ich das nachlesen? vielen dank!
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteilaid132512.html
kommt auf den zustand der wohnung an.
Du musst die Türen nicht streichen, denn ein BGH Urteil hat befunden,daß eine Notwendigkeit vorliegen muss um eine Wohnung beim Auszug zu streichen. Wenn sie also sauber ist, brauchst du nicht streichen, auch wenn es im Mietvertrag steht.