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Mietvertrag mit beiderseits ausgeschlossenem ordentlichen Kündigungsrecht.

gefragt von Kalinka12 am 31.10.2009 um 20:47 Uhr

Ab wann gilt in einem Mietvertrag mit Staffelmiete ein beiderseits ausgeschlossenes ordentliches Kündigungsrecht? Ab unterzeichnung des Mietvertrages oder ab Mietbeginn?

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Mietvertrag x 754

anonym
beantwortet von Kalinka12 am 31. Oktober 2009 20:50
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aber der Vertrag ist doch ab Unterzeichnung gültig?

Sonst bräuchte man doch kein Datum eintragen.


istie
beantwortet von istie am 31. Oktober 2009 20:57
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die Vereinbarung gilt ab Mietbeginn. Wenn Du schon zuvor in der Wohnung gewohnt hast, interessiert nicht, denn dies ist ja vertraglich nicht fest gehalten.


anonym
beantwortet von Kalinka12 am 31. Oktober 2009 20:52
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und was ist wenn ich schon vor mietbeginn in der wohnung gewohnt habe?

Kommentar von 71f83354889636a8f675aa367210489esmallMarat am 31. Oktober 2009 20:54

Was hat das mit der Gültigkeit des Mietvertrages zu tun?


anonym
beantwortet von kraftfahrzeug am 31. Oktober 2009 20:52
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Ab dem FESTGELEGTEN Beginn des vertraglich vereibarten Mietverhältnisses.


Marat
beantwortet von Marat am 31. Oktober 2009 20:51
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Der Mietvertrag gilt natürlich mit der Unterzeichnung. Die Staffelung orientiert sich an dem Mietbeginn.


Naza09
beantwortet von Naza09 am 31. Oktober 2009 20:47
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ab mietbeginn, also ab beginn der gültigkeit der vertrags


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