Ab wann gilt in einem Mietvertrag mit Staffelmiete ein beiderseits ausgeschlossenes ordentliches Kündigungsrecht? Ab unterzeichnung des Mietvertrages oder ab Mietbeginn?
aber der Vertrag ist doch ab Unterzeichnung gültig?
Sonst bräuchte man doch kein Datum eintragen.

die Vereinbarung gilt ab Mietbeginn. Wenn Du schon zuvor in der Wohnung gewohnt hast, interessiert nicht, denn dies ist ja vertraglich nicht fest gehalten.
und was ist wenn ich schon vor mietbeginn in der wohnung gewohnt habe?
Marat am 31. Oktober 2009 20:54 Was hat das mit der Gültigkeit des Mietvertrages zu tun?
Ab dem FESTGELEGTEN Beginn des vertraglich vereibarten Mietverhältnisses.

Der Mietvertrag gilt natürlich mit der Unterzeichnung. Die Staffelung orientiert sich an dem Mietbeginn.

ab mietbeginn, also ab beginn der gültigkeit der vertrags