gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Mietvertrag kündigen wenn ARGE nein sagt???

gefragt von mellchen2009 am 29.05.2009 um 13:31 Uhr

Ich habe eine Frage?

Meine Freundin und ich haben letzten Dienstag unseren Mietvertrag bekommen. Wir sind beide als Mieter angegeben. Wir machen eine WG auf. Die ARGE meinte dass sie erst genehmigen muss. Die Miete ist für mich 200 EUR günstiger als meine jetzige. Ich habe noch nicht unterschrieben, sie schon.

Ist das rechtens, wenn beide in dem Vertrag stehen, ich aber nicht unterschrieben habe??

Ist der Mietvertrag dann noch wirksam, wenn die ARGE ablehnt und wir widerrufen würden??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ARGE (1051)
mietvertrag (733)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 29. Mai 2009 13:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einem allgemeinen Irrglauben zum Trotz kann die ARGE weder jemanden zu einem Umzug zwingen noch einen Umzug verbieten! Sie kann lediglich den Mietzuschuss kürzen oder verweigern, was allerdings bei einer billigeren Wohnung selbst der oftmals widersinnigen ARGE-Logik nach hanebüchener Blödsinn wäre!


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 29. Mai 2009 13:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 29. Mai 2009 13:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Ihr beide als Vertragspartner drinsteht, müßt Ihr auch beide unterschreiben, sonst ist der Vertrag nicht rechtsgültig.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.