MrsDaisy am 22.02.2009 um 9:51 Uhr
Hallo alle zusammen
Folgendes: Meine Schwiegermutter ein gewisses Alter (Anfang 70) erreicht, und daher wollen wir, dass sie umzieht und bei uns in der Nähe lebt. So können wir ihr ab und an helfen und besser auf sie aufpassen. Noch kann sie selbständig wohnen, allerdings gibt es "Ups and Downs" mit ihrer Gesundheit und es wird immer klarer, dass es doch besser wäre, wenn sie in der Nähe wohnen würde. Sie ist nierenkrank und hat auch noch Diabetis. Also, sie hat bei ihrer Wohnungsverwaltung nachgefragt und auch auf den Vetrag einen Blick geworfen und sie hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten!!!! Sie wohnt dort seit 35 Jahren. Wir wollen aber, dass sie so schnell wie möglich umzieht und in eine "Betreute Wohnung" bei uns einzieht.
Würde ihr Gesundheitszustand eine vorzeitige Kündigung des Mietvetrages erlauben?
Danke!
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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und keinen Tag länger.
Egal was im Mietvertrag steht. Der BGH hat die anderen Fristen zugunsten der Mieter gekippt.

Wieder mal ein Küchentischverwalter?
Das Gesetz über Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge ist zum 01.06.2005 in Kraft getreten. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 01.09.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren.

Für den Mieter gilt die 3 monatige Kündigungsfrist. Lediglich der Vermieter mußte sich an die 12 monatige halten
Nö, die Frist von 12 Monaten gibt es nicht mehr. Heute sind bei Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate Frist.
3 Monate Kündigungsfrist,die alte Regelun g für Mieter gibt es so nicht mehr.

das Jahr bezieht sich darauf, wenn der Vermieter kündigen würde, ansonsten sind es 3 Monate

Als ich denke, dass es bei notwendigen Angelegenkeiten Ausnahmen gibt. Was wäre (sorry) wenn die Dame sterben würde - muss "sie" dann auch noch 12 Monate zahlen?
Falsche Antwort. Es gilt die 3monatige Frist und die gilt auch, wenn der Mieter verstorben ist. Dann müssen die Erben die miete bezahlen.
ronnie68 am 22. Februar 2009 12:33 Danke, wusste ich nicht!

Hallo. Wenn ihr einen normalen (einheits-)Mietvertrag habt mit keinen besonderheiten, beträgt eure Kündigungsfrist 3 Monate, will der Vermieter kündigen, die 12 Monate.
Habe eine ähnliche Frage vor nicht allzulanger Zeit gestellt, war allerdings nur im 6.Jahr Mietdauer. Evtl. können Dir die Antworten weiterhelfen. Hier der Link:
http://www.gutefrage.net/frage/welche-kuendigungsfrist-in-einer-mietwohnung-als-...
Wünsche euch und der älteren Dame viel Erfolg, Muli

12 Monate ist veraltet, da müßt ihr vorher heraus kommen
na da hast du ja ein paar tolle antworten erhalten.
ich schätze in dem mietvertrag steht, daß die kündigungszeit 3 monate beträgt, sich aber nach 5, 8 und 10 jahren mietzeit um je 3 monate verlängert. das war damals die gesetzliche regelung.
nachdem das gesetzt novelliert wurde, muß nur noch der vermieter sich an die längeren fristen halten, für den mieter hingegen gilt immer die 3-monatsfrist.
Deine schwiegermutter kann sich insofern auf § 573 c BGB berufen, der eine regelung zum nachteil des mieters ausschließt. also mit 3-monatsfrist kündigen.
Also Deine Schwiegermutter kann nach neuester Rechtssprechung wenn Sie heute kündigt auf den 30.06.2009 kündigen. Ihr habt hier einen Termin versäumt nämlich Ende Februar. Bevor ich mich hypothetisch mit so etwas auseinandersetze, kündige ich fristgerecht zum. Habt Ihr denn schon einen Platz im betreuten Wohnen? Das ist ja auch nicht unwichtig. Viel Glück.