Mietvertrag gekündigt, Wohnungsbesichtigung 8 Wochen vor Auszug

9 Antworten

Natürlich ist das "doof". Aber genausogut wie ihr bewohnte und eingerichte Wohnungen auf eure Suche besichtigen konntet und damit auch die Mieter gestört habt, müßt ihr dies auch selbst gewähren:-)

Darauf hat der Vermieter übrigens einen durchsetzbaren Rechtsanspruch n. § 809 BGB.

Natürlich sind Sonn- und Feiertage ebenso tabu wie Mittagsruhe. Und ihr könnt ein Zeitfenster vorgeben, in dem der Säugling putzmunter das Treiben neuigierig beobachtet denn aus seinem späten Mittagsschlaf gerissen würde.

Diese Termine könnt ihr gebündelt verlangen, um die Besichtigunen gleich mehrer Interessenten möglichst störungsfrei nur zu 3 oder 4 Terminen dulden zu müssen und darüber konkrete Termine - allerdings auch tagsüber (Lichteinfall) und am Samstagen - vereinbaren.

An die wärt ihr allerdings gebunden (Schadensersatz) - auch wenn man dann lieber zur Oma führe und einen Bevollmächtigten die Besichtigungen überwachen liesse :-)

G imager761

Wo ist das Problem?

Ab dem Zeitpunkt an dem der VM Kenntnis von der Kündigung hat, hat er das Recht die Wohnung mit Mietinteressenten zu besichtigen.

Das müßt Ihr dulden.

Aber nicht mit 20 Anwärtern auf ein mal.

Maximal 4 - 5 Interessenten pro Besichtigungstermin, der nicht länger als 1 Stunde dauern muß und auch nur 1 - 2 x die Woche.

Wie oft dürfen Besichtigungen stattfinden?

Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696). Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier ein Sammeltermin pro Monat). Im Sinne einer schonenden Ausübung des Besichtigungsrechts sollte der Vermieter versuchen, anstehende Besichtigungen terminlich zu bündeln.

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

Also, besichtigung hat man natürlich zuzulassen.

Aber.. 20 Leute hatschen gleichzeitig durch Deine Bude?

Also erstmal: Schuhe ausziehen, hier wohnt noch wer. Und hat ein Baby. Dann: Ruhe, hier wohnt ein Baby.

Und: bei so ner Meute, ich hätt, glaub ich, in jedem Zimmer nen Kumpel, der drauf achtet,d ass da nix wegkommt, nix kaputt geht.

Zu guter letzt: vielleicht w ären 2 -4 Termine mit kleineren Gruppen besser? Oder der VM soll halt einfach sagen, Interessenten 1-10 um 15.00, die anderen 16.00 Uhr.

Sprecht das doch mal in Ruhe mit dem ab, da lässt sich bestimmt eine Regelung finden, die beiden Seiten passt.

Sonst ist ja ein Gewusel wie am Hauptbahnhof.. ;-)

Mag sein, dass das doof ist, aber da muss man auch Verständnis für den Vermieter aufbringen.

Er darf nicht ohne eure Zustimmung in die Wohnung, aber wie wäre es, die Termine so zu legen, dass ihr gerade nicht da seid?

Er will auch nicht bis kurz vor Schluss warten, um die Wohnung zu vermieten, das ist klar.

aber wie wäre es, die Termine so zu legen, dass ihr gerade nicht da seid

Mir persönlich wäre es allerdings lieber, das ich da bin, wenn mehrere Fremde durch meine voll eingerichtete Wohnung laufen. ;o)

@MaSiReMa

Das kann ich gut verstehen :-)

@MaSiReMa

Ja, das wäre mir auch lieber :D. Aber wenn sie Sorge haben, dass das Kind gestresst wird o. ä., kann man das ja auch so legen