Folgende Situation: Ein Mann lässt sich von seiner Frau scheiden. Die Frau ist selbstständig. Die beiden haben ein gemeinsames Haus. Die Frau zieht aus und der Mann behält das Haus mit voller Haftung. Der Mann hat nun ne neue Freundin, die Scheidung ist noch nicht durch (Trennungsjahr). Die Freundin zieht mit ins Haus. Die Frau will nun Hartz IV beantragen, zusätzl. zur Selbstständigkeit, da sie kein Gewinn mehr erzielt. Der Mann ist nun unterhaltspflichtig. Das Gehalt seiner Freundin zählt dann mit rein (Lebensgemeinschaft), es sei denn sie zahlt ihm Miete (keine Lebensgem. mehr) Wie muss so ein Mietvertrag aussehen? Kann die Miete bar übergeben werden oder muss der irgendwo auftauchen?

Einen Mietvertrag abschließen, Formblatt aus dem Schreibwarenladen besorgen und Miete kann auch bar bezahlt werden, dann aber gegen Quittung. Besser wäre hier, die Freundin zahlt das Geld ganz normal auf das Konto des Mannes. Warum auch nicht?

Erst mal gibt es spezielle Untermietverträge, die man z.B. im Schreibwarenhandel kaufen kann und das Geld sollte überwiesen werden, damit beläge vorhanden sind. aber: sollte die Noch-Ehefrau dem amt sagen, dass der Untermietvertrag zwischen dem Mann und seiner neuen Partnerin nur aus dem Grund gemacht wurde, kann es sein, dass das Amt das Mietverhältnis überprüft und der Mann dann noch mächtig Ärger wegen versuchter Unterhaltsunterschlagung bekommt.
Wie würde das denn aussehen? Ich meine, wenn man das ordentlich macht und auch überweist und der Mietvertrag rechtens ist, dann dürfte doch da gar nix passieren? Außerdem hat er ja dann meinetwegen die 50 oder 100 EUR im Monat mehr zur Verfügung laut Beleg.
Katzentatze am 9. April 2008 08:39 Sachbearbeiter vom Amt kämen und würden sich das Mietverhältnis anschauen. Also 2 getrennte Wohnungen oder zumindest eindeutig getrennte Räume. Und wenn ihr die Besichtigung verweigert gehen sie von einer unrechtmäßigen Untervermietung und damit von Betrug aus. Dann liegt es an euch, zu beweisen, dass ihr keine Lebensgemeinschaft seid. Genau so finden die Ämter Sozialbetrüger. In manchen Fällen hart, aber so ist es.
Gut zu wissen. Danke
Okay, also muss man da nich noch irgendwelche besonderen Klauseln einfügen. Danke :)
Nein, es gibt ja auch Untermietverträge, im übrigen zählt deine Freundin auch erst offiziell zu deiner Lebensgemeinschaft, wenn ihr länger als 1 Jahr zusammenlebt (nachweislich)!
Ich bin die FreundIN (nur zur Info ;) ) Also brauchen wir uns darüber JETZ noch gar keine Gedanken machen? Weil ich wohn dort erst seit Anfang Febr. und bin auch erst seit Anf. Febr. dort gemeldet. aber ich denk den Mietvertrag werden wir trotdzem machen.
Nein, müßt ihr nicht, eine Lebensgemeinschaft nach ARGE wird erst nach einem Jahr zusammenleben angenommen, danach muß man erst beweisen, dass man keine Lebensgemeinschaft ist, um aber Ärger und Mißverständnisse im Vorraus zu meiden, würde ich an eurer Stelle einen Untermietvertrag schließen , mit offizieller Mietzahlung. Z.B. 100 Euro für ein Zimmer! Soweit ich aber informiert bin, wird das Einkommen des neuen Lebenspartners nicht mit einberechnet! Dein Freund sollte sich schnell mit seinem Anwalt in Verbindung setzen! Unterhalt im Trennungsjahr besteht zwar, aber wenn seine Ex während der Ehe schon berufstätig war , dann ist ihr die Berufstätigkeit auch weiterhin zuzumuten und sie muß einer Berufstätigkeit nachgehen!
Der Berufstätigkeit wird sie auch weiter nachgehen, wird nur zusätzl. HARTZ IV beantragen. Das mit dem 1 Zimmer is auch kein Problem, ist eh ein Haus mit 2 Wohnungen. Eben der Anwalt meinte ja, dass der Staat sich erst das Geld bei ihm holen will, bevor der Staat zahlt. Und da ich mit im Haus wohne und ein eigenes Einkommen habe, würde es mit angerechnet werden, weil es eine Lebengemeinschaft ist, wenn dann eben erst nach 1 Jahr, aber es is eine. Ganz schön verzwickt die Sache...
Wenn die Exfrau zsätzlich Harz IV beantragen wird, wird ihr ja vermutlich nicht sehr viel zustehen. Ich glaube nicht, dass dein Freund den kompletten Unterhalt nach Hartz IV tragen muß, sondern anteilmäßig mit eingerechnet wird, was er sowieso an Ehegattenunterhalt leisten müßte. Und da muß ihm ein Selbstbehalt von 1000 Euro bleiben und für den Ehegattenunterhalt wird dein Einkommen nicht angerechnet! Es ist wirklich sehr verzwickt!
Ntariell wurde bstätigt, dass sie auf sämtlichen Unterhalt verzichtet, das die Regelung bei HARTZ IV nicht funktioniert, wissen wir ja nun. Danke dir erstmal für deine Infos. Werden uns wohl doch nochmal mit nem Anwalt unterhalten müssen.
Ist das Beste, am besten mit einem Anwalt der auf Sozialrecht (Unterhaltsrecht) spezialisiert ist. Ihr solltet aber nicht zu viel Sorgen haben, denn die Arge kann deinen Freund nicht zum Unterhalt verpflichten! Wenn seine Einkommen laut Hartz IV mit herangezogen wird in die Berechnung seiner Ex-Frau, dann kann schlimmstenfalls passieren, dass die Exfrau gar nichts bekommt, da ihr Ex-Mann ja zu viel verdient! Und dann muß die Ex-Frau sich um Ehegattenunterhalt bemühen und dieser muß erst mal vom Anwalt festgelegt werden!
Danke dir :) Ich bin jetz schon ein wenig beruhigt... Hast mir ganz schön weitergeholfen :)
Gerne :-)