Hallo, ich habe einen ein Jahresmietvertrag und dieser würde zum 1.Mai diesen Jahres auslaufen.
Ich möchte aber jetzt zum 28.Februar ausziehen da ich eine neue Wohnung gefunden habe,
In meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist.
Sind ein Jahresmietverträge eigentlich statthaft b.z.w. legel ?
Wenn ja, wann muß ich meinen Vertrag kündigen?
Bei solchen Sachen ist es doch immer gut, sich mit dem Vermieter zu einigen. Hast Du schon mal versucht, mit Ihm darüber zu sprechen ?

Wenn du für ein Jahr unterschrieben hast, sehe ich da eigentlich keine Möglichkeit! Es sei denn, der Vermieter hat ein Einsehen!

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Vertrag wäre also zum 31.5.2009 erstmals kündbar. Asuziehen kannst du jederzeit; zahlen mußt Du aber bis Mai.

meistens steht doch dabei für ein jahr befristet, wenn sich mieter und vermieter nicht kündigen, läuft der mietvetrag unbefristet weiter
Ich denke mal, dass in deinem Mietvertrag der Kündigungsverzicht für ein Jahr vereinbart wurde und nicht automatisch die Kündigung nach einem Jahr erfolgt.
In diesem Fall musst du die Frist von 3 Monaten einhalten, wenn im Mietvertrag keine kürzere vereinbart worden ist.
herr regenmacher ist up to date

Meines Wissens müssen Vermieter und Mieter keine Kündigungsfristen einhalten, da der Vertrag von Anfang an nur für ein Jahr gelten sollte. Wenn Du über diese Frist hinaus in der Wohnung bleibst und der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nicht protestiert, z.B. durch Räumungsklage, dann hat sich aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag ergeben. Sprich aber lieber vorher mit Deinem Vermieter! In Deinem Fall musst Du sonst die Miete bis zum Ende der Frist bezahlen.
ist der vertrag auf bestimmte zeit (ein Jahr) geschlossen oder hast du einen kündigungsausschluß für 1 jahr vereinbart?

es hätte mietvertraglich eine kürzere als die gesetzlich festgelegte frist vereinbart werden können. das ist offensichtlich nicht der fall. also gilt die frist von drei monaten. eine frühere auflösung des mietverhältnisses kann nur einvernehmlich erzielt werden, ein rechtsanspruch besteht nicht. mit auslaufen der vereinbarten jahresmietdauer läuft der vertrag automatisch aus, bräuchte also beidseitig nicht gekündigt werden. der mieter kann aber 4 monate vor auslaufen anfragen, ob der grund der befristung noch besteht und, wenn nicht, die umwandlung in einen unbefristen mv fordern. aber das sei nur nebenbei erwähnt, da das nicht inhalt der frage war.