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Mietvertrag für ein Jahr

gefragt von blueeys08 am 04.02.2009 um 14:07 Uhr

Hallo, ich habe einen ein Jahresmietvertrag und dieser würde zum 1.Mai diesen Jahres auslaufen.

Ich möchte aber jetzt zum 28.Februar ausziehen da ich eine neue Wohnung gefunden habe,

In meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist.

Sind ein Jahresmietverträge eigentlich statthaft b.z.w. legel ?

Wenn ja, wann muß ich meinen Vertrag kündigen?


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lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 4. Februar 2009 14:09
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Bei solchen Sachen ist es doch immer gut, sich mit dem Vermieter zu einigen. Hast Du schon mal versucht, mit Ihm darüber zu sprechen ?


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 4. Februar 2009 14:09
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Wenn du für ein Jahr unterschrieben hast, sehe ich da eigentlich keine Möglichkeit! Es sei denn, der Vermieter hat ein Einsehen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. Februar 2009 14:11
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Vertrag wäre also zum 31.5.2009 erstmals kündbar. Asuziehen kannst du jederzeit; zahlen mußt Du aber bis Mai.


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 4. Februar 2009 14:11
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meistens steht doch dabei für ein jahr befristet, wenn sich mieter und vermieter nicht kündigen, läuft der mietvetrag unbefristet weiter


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Februar 2009 14:14
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Ich denke mal, dass in deinem Mietvertrag der Kündigungsverzicht für ein Jahr vereinbart wurde und nicht automatisch die Kündigung nach einem Jahr erfolgt.

In diesem Fall musst du die Frist von 3 Monaten einhalten, wenn im Mietvertrag keine kürzere vereinbart worden ist.


Kommentar von Obelhicks am 4. Februar 2009 14:32

herr regenmacher ist up to date


Oskar5
beantwortet von Oskar5 am 4. Februar 2009 14:27
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Meines Wissens müssen Vermieter und Mieter keine Kündigungsfristen einhalten, da der Vertrag von Anfang an nur für ein Jahr gelten sollte. Wenn Du über diese Frist hinaus in der Wohnung bleibst und der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nicht protestiert, z.B. durch Räumungsklage, dann hat sich aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag ergeben. Sprich aber lieber vorher mit Deinem Vermieter! In Deinem Fall musst Du sonst die Miete bis zum Ende der Frist bezahlen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 4. Februar 2009 14:31
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ist der vertrag auf bestimmte zeit (ein Jahr) geschlossen oder hast du einen kündigungsausschluß für 1 jahr vereinbart?


albatros
beantwortet von albatros am 4. Februar 2009 17:13
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es hätte mietvertraglich eine kürzere als die gesetzlich festgelegte frist vereinbart werden können. das ist offensichtlich nicht der fall. also gilt die frist von drei monaten. eine frühere auflösung des mietverhältnisses kann nur einvernehmlich erzielt werden, ein rechtsanspruch besteht nicht. mit auslaufen der vereinbarten jahresmietdauer läuft der vertrag automatisch aus, bräuchte also beidseitig nicht gekündigt werden. der mieter kann aber 4 monate vor auslaufen anfragen, ob der grund der befristung noch besteht und, wenn nicht, die umwandlung in einen unbefristen mv fordern. aber das sei nur nebenbei erwähnt, da das nicht inhalt der frage war.


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