Mietvertrag... Falsche Postleitzahl beim Vermieter

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Eine solche Kleinigkeit macht einen Vertrag nicht unwirksam.

Ist ein Mietvertrag eigentlich gültig, wenn beim Vermieter die Postleitzahl falsch eingetragen würde... Eine zahl wurde vergessen... wahrscheinlich aus Versehen... Wie sieht das in so einem Fall eigentlich rechtlich aus...?

Der Mietvertrag ist trotzdem wirksam.

die Postleitzahl ist nicht elementarer Bestandteil des Vertrages. per se muss ein Mietvertrag nicht einmal schriftlich geschlossen sein (gilt dann aber automatisch auf unbestimmte Zeit).

solange die Personen, die die Willenserklärungen bekunden, benannt sind - ist der Vertrag nicht unwirksam.

Ja, ist er. Ein Versehen oder Schreibfehler macht einen Vertrag nicht ungültig. Nicht mal die eine oder andere unwirksame Klausel.

Wenn das so wäre würden sicher fast die Hälfte aller Mietverträge ungültig sein.

Ja gültig ist er wenn er unterschrieben ist, aber der Mietvertrag ist falsch und sollte geändert werden.