Hallo,
kann man sich aus dem Mietvertrag während des Mietzeitraums wieder austragen lassen? Und hat dies Konsequenzen?
Zum Hintergrund: Das Ehepaar hat eine Wohnung angemietet. Der Vermieter bestand auf die Eintragung beider Ehepartner in den Mietvertrag. Als die Ehefrau sich weigert, droht der Vermieter keine Wohnung an das Ehepaar zu vermieten, da diese aber dringend benötigt wird, musste die Ehefrau nun notgedrungen unterschreiben.
Vielen dank

Nur mit Zustimmung des Vermieters!
Dieser müßte ja einen neuen Vertrag mit nur einem Mieter akzeptieren.
Aber bei dieser Vorgeschichte halte ich das für eher unwahrscheinlich.

das geht nur mit der zustimmung von eurem Vermieter und einem neuen mietvertrag, aber ob der das macht ist die andere frage.
LG

Wenn der Vermieter auf beiden Unterschriften besteht, sehe ich keine Möglichkeit.

so ganz klar ist mir deine frage noch nicht - wolltest du fragen ob deine frau zur unterschrift gezwungen werden kann ? dann ganz ein deutig NEIN !!! niemand kann zu einer unterschrift gezwungen werden - sucht euch doch einen vermieter der das nicht verlangt wenn doch deine frau nicht mit unterzeichnen will - die wird hier schon ihren grund haben - oder - gruss der parasol
Danke für deine Antwort. Nein es geht nicht um mich, ich frage für einen Arbeitskollegen. Der hat die Frau so eingeschüchtert das sie unterschrieben hat
parasol am 27. August 2008 11:09 dann schick mal die frage mit den antworten deinem kollegen per mail - denn ich finde seine vorgehensweise seiner frau gegenüber nicht OK ..............
mein Fehler, hab mich falsch ausgedrückt. Der Vermieter hat die Frau eingeschüchtert, nicht er selbst.Danke nochmals
parasol am 27. August 2008 11:18 trotzdem nicht OK so oder so - da war ihr man sicher mit beteidigt da sie nicht frei handeln konnte - die hätten beide das nicht machen müssen - dann hätte es den zwang der unterschrift für die frau auch nicht gegeben ...
DH - Sehe ich auch so - No Chance