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Mietvertrag austragen lassen

gefragt von Schneckilein am 27.08.2008 um 10:55 Uhr

Hallo,

kann man sich aus dem Mietvertrag während des Mietzeitraums wieder austragen lassen? Und hat dies Konsequenzen?

Zum Hintergrund: Das Ehepaar hat eine Wohnung angemietet. Der Vermieter bestand auf die Eintragung beider Ehepartner in den Mietvertrag. Als die Ehefrau sich weigert, droht der Vermieter keine Wohnung an das Ehepaar zu vermieten, da diese aber dringend benötigt wird, musste die Ehefrau nun notgedrungen unterschreiben.

Vielen dank


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ShyGee
beantwortet von ShyGee am 27. August 2008 10:57
5x
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Nur mit Zustimmung des Vermieters!

Dieser müßte ja einen neuen Vertrag mit nur einem Mieter akzeptieren.

Aber bei dieser Vorgeschichte halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 27. August 2008 10:58

DH - Sehe ich auch so - No Chance


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 27. August 2008 11:00
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das geht nur mit der zustimmung von eurem Vermieter und einem neuen mietvertrag, aber ob der das macht ist die andere frage.

LG


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. August 2008 11:00
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Wenn der Vermieter auf beiden Unterschriften besteht, sehe ich keine Möglichkeit.


parasol
beantwortet von parasol am 27. August 2008 11:02
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so ganz klar ist mir deine frage noch nicht - wolltest du fragen ob deine frau zur unterschrift gezwungen werden kann ? dann ganz ein deutig NEIN !!! niemand kann zu einer unterschrift gezwungen werden - sucht euch doch einen vermieter der das nicht verlangt wenn doch deine frau nicht mit unterzeichnen will - die wird hier schon ihren grund haben - oder - gruss der parasol

Kommentar von Schneckilein am 27. August 2008 11:03

Danke für deine Antwort. Nein es geht nicht um mich, ich frage für einen Arbeitskollegen. Der hat die Frau so eingeschüchtert das sie unterschrieben hat

Kommentar von 6a6a5338fd31bfde511c6b83b79dfb91smallparasol am 27. August 2008 11:09

dann schick mal die frage mit den antworten deinem kollegen per mail - denn ich finde seine vorgehensweise seiner frau gegenüber nicht OK ..............

Kommentar von Schneckilein am 27. August 2008 11:10

mein Fehler, hab mich falsch ausgedrückt. Der Vermieter hat die Frau eingeschüchtert, nicht er selbst.Danke nochmals

Kommentar von 6a6a5338fd31bfde511c6b83b79dfb91smallparasol am 27. August 2008 11:18

trotzdem nicht OK so oder so - da war ihr man sicher mit beteidigt da sie nicht frei handeln konnte - die hätten beide das nicht machen müssen - dann hätte es den zwang der unterschrift für die frau auch nicht gegeben ...


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