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Mietvertrag auflösen

gefragt von Striker08Striker08 am 26.06.2008 um 13:15 Uhr

Hallo Habe einen Mietvertrag unterschrieben der zum 1.7.08 gültig wird. leider habe ich meinen Job kurzfristig verloren und kann mir so die Wohnung nicht leiseten. Der Vermieter hat meinen unterschriebenen Vertrag vorab zerrissen und möchte nun einen neuen Mietvertrag abschließen. Muss ich den akzeptieren, kann ich meinen Fall die Wohnung selber kündigen. bin schon zum 15.6.08 in die Wohnung gekommen, hab für den Rest der deß Monats 200 Euro anteilmäßig gezahlt. Der Vertrag gilt aber erst zum 1.7.08 und ich habe noch keinen Mietvertrag ausgehändigt bekommen.Was für Rechte hab ich in diesem Fall? Freue mich über Antworten

Gru&sz

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Vermieter x 1.329 Mieter x 722 Mieterschutz x 67

Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juni 2008 13:17
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Erzähle über dem Jobverlust dem potenziellen Vermieter und er wird dich vielleicht freundlicherweise aus dem Vertrag freundlicherweise entlassen. Wenn nicht, dann müßtest Du schlimmstenfalls 3 Kaltmieten berappen. Mit etwas Diplomatie wirds vielleicht billiger.

Kommentar von 50b50fce3bb6508d2664c5531532c5c9smallStriker08 am 26. Juni 2008 13:22

Das werd ich machen aber wenn er den Mietvertrag einfach neu aufsetzt ohne mich zu informieren muss ich diesen doch nicht unterschreiben, oder? Hab ja noch nicht mal einen meinen Vertrag in der Hand. den , den ich unterschrieben habe, gilt ja auch erst ab dem 1.7.08 danke aber schon mal vorab für die Info:-) n1

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Juni 2008 13:25

Ruf ihn sofort an! Die meisten vermieter wollen keine Arbeitslosen bei sich haben. Zögern könnte zu berechtigten Schadenserzatzforderungen (max. 3 Monatsmieten) führen.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 27. Juni 2008 09:33

Das ist ja richtig, Indy! Aber ist er überhaupt Mieter?!?


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 26. Juni 2008 13:38
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Es scheint ein sog. Mietvorvertrag abgeschlossen worden zu sein, aus dem heraus beide Seiten verpflichtet sind, den Hauptvertrag abzuschließen. Grundsätzlich muß ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr schriftlich abgeschlossen werden. Dieser Formzwang gilt nicht für den Mietvorvertrag. Wenn also ein Mietvorvertrag vorliegt und auch vom Vermieter bewiesen werden kann, dann könnte der Vermieter den Abschluß des Hauptvertrages nötigenfalls gerichtlich durchsetzen. Da fehlendes Geld leider kein Kündigungsgrund oder Rücktrittsrecht begründet, bleibt also nichts anderes, als sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen. Da das von der rechtlichen Seite doch etwas kompliziert sein kann, sollte man sich zuvor von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das muß nicht teuer werden. Zum einen sind die Beratungsgebühren heute mit dem Rechtsanwalt frei verhandelbar. Zum anderen kann man sich bei seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen und dann zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen. Dann zahlt man dort nur 10 Euro, den Rest zahlt die Landeskasse.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 27. Juni 2008 09:36

Gleiche Frage, ist er überhaupt Mieter?!?


Quandt
beantwortet von Quandt am 26. Juni 2008 13:26
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Ohne Mietvertrag - da zerrissen - für ´nen halben Monat zu 200,00 €. Coole Nummer! Interessant wäre es zu erfahren, wo das 2. Exemplar geblieben ist, oder hat der Vermieter beide Ausführungen vernichtet?

Kommentar von 50b50fce3bb6508d2664c5531532c5c9smallStriker08 am 26. Juni 2008 13:38

hab den vertrag unterschrieben, ganz normal. wenn die kaution zum 1.7.08 überwiesen wird bekomm ich den mietvertrag ausgehändigt. das haus gehört 2 brüdern. der andere kam dann zu mir und sagte mir das er den anderen vertrag zerrissen hat und einen neuen aufsetzen will. dann kamen noch zusätzlich auflagen dazu wie schufaprüfung,arbeitsnachweis,usw.! das ist ja auch alles kein thema nur wurde dies vorab nicht verlangt und jetzt ist so dass ich dem zustimmen soll oder muss.der der vertrag aber auch erst zum 1.7. gültig ist müßte ich da doch so ruskommen. danke für eure fleißigen kommentare, weiß da echt nicht weiter. bis man mal einen beim amt oder so erreicht ist es zu spät.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 27. Juni 2008 09:31

`tschuldigung, das ich erst jetzt reagiere. Das wird ja immer lustiger. Mietvertrag erst nach Zahlung der Kaution?!? Was passiert denn da noch alles, wenn Du dort erst richtig wohnst? Ich meine, vertraglich wohnst? Mietverträge sind schriftlich abzuhalten, im Voraus zu unterschreiben, jede Partei benötigt ein Exemplar. So, wie das für mich im Moment ausschaut, hast Du gar kein Mietverhältnis. Nur das mit der Kaution und den 200 € ist ein wenig ulkig, bzw. wird rechtlich Komplikationen machen. Meine Meinung? Ausziehen und den Rechtsanwalt Deines Vertrauens hinzuziehen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juni 2008 13:26
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in jedem Falle musst du für die bereits gewohnte zeit Miete zahlen, der Rest ist wirklich reine Diplomatie..


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