Hallo!
Ich bin grad etwas verwirrt und zwar folgendes:
Letzten Monat habe ich den Mietvertrag für den 01.11.2009 unterschrieben. Da ich momentan Arbeitsunfähig ( bis vorraus sichtlich 08. 2010 ) übernimmt die ARGE die Mietkosten für die 39m² Wohnung. Nun musste ich aber auf die Wohnungsübergabe lange warten. Grund dafür: Der Vormieter ist einfach abgehauen mit Wohnungschlüssel und ohne zu renovieren. Die haben ihn dann ein Frist gesetzt bis zum 21.10.2009. Er hat sich nicht gemeldet und jetzt musste die LEG die Renovierung machen. Am Montag, den 09.11.2009 sind sie erst damit fertig, weil der Vormieter da eine Bruchbude hinterlassen hat. Nun, heute war ich da und bekam die Wohnungschlüssel. Und der Hauswart meinte, das wir erst am Mo. oder DI. die Übergabe machen, wenn alles fertig ist. Ich kann also erst ab Dienstag wirklich anfangen, zu Tapezieren usw. Jetzt wo ich etwas Sorge habe oder nicht weis, ob die LEG mich über´s Ohr haut: Die ARGE hat schon die Miete und Kaution überwiesen. Ich habe aber erst heute den Schlüssel und schlafe oder lebe da noch garnicht. Sprich, die ARGE bezahlt grad die Tage oder Wochen umsonst an die LEG. Jetzt weis ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Ob mir dann später etwas gekürtzt wird bei der ARGE (quasi Nachzahlung) oder ich für den nächsten Monat die Miete kürzen kann. Das ist meine erste Wohnung und ich habe da null Plan....
Lg

Lass es doch, wie es ist. Ne Wohnung wird in der Regel nicht tageweise abgerechnet. Vielleicht zeigt sich der Vermieter kulant wegen der erst so späten Renovierung und Du darfst nächsten Monat, den halben kostenlos wohnen? Also nur die Hälfte an Miete. Allerdings muss ja die ARGE zahlen und die könnten, wenn sie wollten sich mit dem Vermieter auseinander setzen.
Danke erstmal euch für die schnelle antwort :-)
Also kann nichts passieren, wenn ich einfach ruhig bin und einziehe? Und wenn, dann müssen die zwei das untereinander regeln oder? Weil ich kann ja nichts dafür. Außer, das ich nicht bei der ARGE bescheid gesagt habe.
wenn dir die Wohnung verspätet übergeben wird, musst du auch entsprechend weniger Miete zahlen. Das solltest du beim Vermieter geltend machen. Das kann die ARGE rechtlich gar nicht, weil nicht die ARGE sondern du Vertragspartner des Vermieters ist. Ich würde das beim Vermieter geltend und die ARGE davon in Kenntnis setzen. Die kann dir dann auch mitteilen, wie sie sich die Rückabwicklung vorstellt.