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Mietvertrag als selbstständig tätige Person, was gibt man an?

gefragt von Berettaliana am 07.09.2009 um 14:47 Uhr

Bei Mietverträgen wollen die Vermieter immer eine Kontoauskunft haben, aber wie macht man das, wenn man selbstständig ist und keine konkreten Zahlen angeben kann? Ich habe seit Jahrzehnten immer meine Miete pünktlich bezahlt, aber wie kann ich das beweisen? Darf der Vermieter auf mein Konto schauen, wenn ich meine Bankverbindung angebe?


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anonym
beantwortet von AnneSavanne am 7. September 2009 14:49
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Hilfreichste Antwort

Kannst doch die Selbstständigkeit mithilfe von Steuerunterlagen nachweisen, dann musst du dem Vermieter nicht so tiefgehnde details preis geben wie mit Kontoauszügen. Könntest dir auch eine Bescheinigung deines Vermieters holen und ne Schufaauskunft beilegen.... schau mal auf seiten über mietrecht nach! Lg

Kommentar von derplanet am 26. Oktober 2009 11:17

sowie es mein Vorposter schon geschrieben hat kannst du mit Hilfe deiner Jährlichen Steuerunterlagen deinen Verdienst nachweisen und somit deinen Mietvertrag unterschreiben, solltest du weitere Hilfe brauchen, dann findest du unter http://selbstaendig-beratung.testsieger-bon-kredit.de/ weitere Informationen.


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. September 2009 14:48
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laß Die das vom letzten vermieter bestätigen


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 7. September 2009 14:48
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Gaube ich nicht, daß die Bank einem Vermieter Auskunft gibt. Kannst Du Dir von deinem bisherigen Mieter die Pünktlichkeit Deiner Mietzahlungen nicht bestätigen lassen?


anonym
beantwortet von Michel76 am 7. September 2009 14:49
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Gibt ihm deine letzten Vermieter als Referenzen an. Dann kann er sich vergewissern, dass du ein pünktlicher Zahler bist.


slimy69
beantwortet von slimy69 am 7. September 2009 14:50
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lass deinen Steuerberater eine BWA machen oder zeige eine Bilanz oder G+V vor-hast du ja wohl eh - das sollte mit einer pos. Schufa ausreichen.Gebe deinen Ex-Vermieter zwecks Auskunft an.


riara
beantwortet von riara am 7. September 2009 14:51
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Aber die Kontoauskunft ist doch unproblematisch, dabei wird normalerweise von der Bank bestaetigt, dass a) das Konto besteht und b) fuer bestimmte Betraege (die Miete) im Regelfall eine Deckung besteht...Die Auskunft beschraenkt sich also auf eine Bewertung der Bank und nicht etwa in der Uebersendung von Kontoauszuegen.


anonym
beantwortet von parisien am 7. September 2009 14:56
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lass die von deinem steuerberater eine bescheinigung über dein einkommen geben.


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