kaefer1002 am 18.12.2007 um 15:01 Uhr
Ich habe mich im Oktober 07 von meinem Freund getrennt und bin Ende Oktober in eine eigene Wohnung gezogen. Er hatte im Vorfeld mündlich verkündet (ein Zeuge war anwesend), dass er die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist allein tragen würde. (also noch bis 31.01.08). Nach meinem Auszug hat er sofort das Schloss ausgetauscht, so dass ich ab 01.11.07 gar keinen Zugang mehr hatte. Er fodert nun anwaltlich die Hälfte der Miete zurück (wir stehen beide im Mietvertrag) und will auch für sonstige Ausgaben, die er getätigt hat (z.b. Fenster erneuern, weil er sie nicht schön fand, Steckdosen gekauft ..lauter so Kleinzeug)die Hälfte des Geldes zur
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Ein sehr komplexes Fragenfeld, zu dem Du Dir besser einen Anwalt nimmst.
Kabark am 18. Dezember 2007 15:05 ...und zwar, bevor die Frage zum dritten Mal auftaucht.
HerrLich am 18. Dezember 2007 15:06 wohl war, habe ich auch eben erst gesehen.
kaefer1002 am 18. Dezember 2007 15:09 Sorry, fürs doppelt stellen...Net sagte, ich solle die Frage anders stellen...hat sie aber trotzdem gesendet
die antwort ist echt gut beantwortet g

Man der Typ nervt ja echt ab! Nimm Dir lieber einen Anwalt, aus dieser Sache kommste alleine nicht raus.
Das ist ja die gleiche Frage wie unter "Muss ich die Miete und die Ausgaben bezahlen, wenn anderes vereinbart wurde?"
Siehe meine Antwort da http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-die-miete-und-die-ausgaben-bezahlen-wenn....