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Mietverpflichtungen und sonstige Anschaffungen. Muss ich zahlen?

gefragt von kaefer1002kaefer1002 am 18.12.2007 um 15:01 Uhr

Ich habe mich im Oktober 07 von meinem Freund getrennt und bin Ende Oktober in eine eigene Wohnung gezogen. Er hatte im Vorfeld mündlich verkündet (ein Zeuge war anwesend), dass er die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist allein tragen würde. (also noch bis 31.01.08). Nach meinem Auszug hat er sofort das Schloss ausgetauscht, so dass ich ab 01.11.07 gar keinen Zugang mehr hatte. Er fodert nun anwaltlich die Hälfte der Miete zurück (wir stehen beide im Mietvertrag) und will auch für sonstige Ausgaben, die er getätigt hat (z.b. Fenster erneuern, weil er sie nicht schön fand, Steckdosen gekauft ..lauter so Kleinzeug)die Hälfte des Geldes zur


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 18. Dezember 2007 15:07
4x
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Das kann nur ein Anwalt klären. Leider


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. Dezember 2007 15:03
3x
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Ein sehr komplexes Fragenfeld, zu dem Du Dir besser einen Anwalt nimmst.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 18. Dezember 2007 15:05

...und zwar, bevor die Frage zum dritten Mal auftaucht.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Dezember 2007 15:06

wohl war, habe ich auch eben erst gesehen.

Kommentar von 58669c94a0135d4a49f44f813517c1dbsmallkaefer1002 am 18. Dezember 2007 15:09

Sorry, fürs doppelt stellen...Net sagte, ich solle die Frage anders stellen...hat sie aber trotzdem gesendet

Kommentar von 60b1a4adc304894fa617a7bdfe3b3b0asmallanetka6 am 18. Dezember 2007 15:06

die antwort ist echt gut beantwortet g


iris66
beantwortet von iris66 am 18. Dezember 2007 15:30
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Man der Typ nervt ja echt ab! Nimm Dir lieber einen Anwalt, aus dieser Sache kommste alleine nicht raus.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 19. Dezember 2007 18:45
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Das ist ja die gleiche Frage wie unter "Muss ich die Miete und die Ausgaben bezahlen, wenn anderes vereinbart wurde?"

Siehe meine Antwort da http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-die-miete-und-die-ausgaben-bezahlen-wenn....


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