loona87 am 19.06.2009 um 5:54 Uhr
ab wie viel uhr, darf man in einer mietswhg. aufdrehen (ich meine nicht extrem), aber ich hab die fenster auf... muss ich nun auf zimmerlautstärke nun hören??

ruhe zeiten sind von 22-6h und von 12-15h also dreh auf =)
Mietrecht - Laute Musik: Wenn der Nachbar weder in den Ruhezeiten spielt, noch dabei über Zimmerlautstärke hinausgeht, dann ist das keine Lärmbelästigung oder Ruhestörung durch Musik und eine Mietminderung daher unzulässig (OLG München, aus WM 1992, S. 238).
Die Ruhezeit im Mietrecht
In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit im Mietrecht die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (BGH V ZB 11/98).
Nachtruhe >>> Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)

Bei uns in der Straße haben gestern um 6 Uhr Bauarbeiter angefangen Ohrenbetäubend laut die Straße aufzubohren also nur mut :D Wohne allerdings in einem Haus, wie das in Wohnungen ist mit der Lautstärke weiß ich nicht...
vor 6 befürchte ich schon^^
mom wir ham ja schon 6 :D also hau raus den scheiß xDD
loona87 am 19. Juni 2009 05:58 nein jetzt mal ohne scheiß, darf ich aufdrehen? über mir wohnt ein altes ehepaar, die mekern wenn waschmaschine ab 8 uhr läuft schon...
schau in die hausordnung, ich glaube erst ab 9
schau in die hausordnung, ich glaube erst ab 9 http://www.guter-rat.de/ratgeber/LaermBitteRuheauchinderWohnung_654688.html

Du solltest mit Deiner Lautstärke im Rahmen bleiben. Ich hatte Nachbarn, da war die Musik von denen lauter als meine. Gott sei Dank ist das vorbei. Allerdings kannst Du Deine Waschmaschine schon um 8.00 Uhr laufen lassen. Es gibt ältere Leute die haben vor lauter Langeweile nichts anderes zu tun, als mit ihren Mitbewohnern zu meckern.