gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

mietsübernahme kosten

gefragt von lionel am 16.06.2008 um 0:15 Uhr

hallo ich bin jetzt 17 und vor kurzen ist miene mutter gestorben,mein vater ist schwerbehindert und zieht ins betreute wohnen. ich muss jetzt ja nartürlcih aus der wohnung meiner mutter raus und will dann mir mein bruder zusammen ziehen in eine neue wohnung. so jetzt das problem mien bruder steht in der schufa und wir hatten shcon ein antrag gestellt wegen mietübernhame und das amt meinte ich solle doch zu mein vater ziehen was aber nicht geht da er bald ins betreute wohnen geht . ich muss jetzt zu ende juli hier raus und bekommen keine unterstützung vom amt was soll ich machen??

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 34.943 Geld x 22.393 wohnen x 7.274 Miete x 3.268

pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Juni 2008 00:18
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mich auf dem Jugendamt erkundigen. Dort wirst Du auch Hilfe erhalten!

Kommentar von fairlane am 16. Juni 2008 00:18

Klasse Tip. Ich hatte übersehen, daß er erst 17 ist. DH!


DanebenDenke
beantwortet von DanebenDenke am 16. Juni 2008 00:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage mal deinen Sachbearbeiter, ob er das auch seinem Chef entscheiden würde. Auf das darauf garnatiert entstehende verbblüffte Schweigen, bitte mit dem Nachdruck eines Flugzeugträgers um das sofortige Erscheinen des "Amtsvorstandes" (verwende exakt dieses Wort). Laß dich nicht beirren: ein deutscher Tertiärparasit (das sind nicht nur die Beamten) fürchtet nichts mehr, als das. Dann wiederhole die Frage, ob er seine Kinder in Heim für betreutes Wohnen stecken würde. Ob das überhaupt ginge. Wird das immer noch nichts, ziehst du einfach ein Diktiergerät aus der Tasche mit dem ganzen Quatsch und sagst, dass du jetzt einfach aufgibst, das Band zur Presse bringst. Das einzige, wozu die Presse gut ist, ist ein wenig pressen....

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 16. Juni 2008 14:08

Die Behörden erpressen? Ganz schlechte Idee.

Kommentar von Cedc67ca7e07db7cc99fd27100574e89smallDanebenDenke am 16. Juni 2008 23:19

von Erpressen sprach niemand. Sondern von "pressen" und "Presse". Und, holder weißer Engel, das nennt sich erfolgreiche Medienarbeit, wenn es gut geht, terroristisch motiverter Anschlag auf unsere Freiheitlich Demokraturische Eurorodung (von hehren Staatszeilen mag ich seit Jahrzentausenden nicht mehr schreiben ). Wenn du das nicht glaubst, ruf mal die Auskunft an, bei der Telekom.


anonym
beantwortet von fairlane am 16. Juni 2008 00:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende Dich erneut an das Amt. Schleunigst. Und schildere erneut die Situation. Wenn die nicht mit sich reden lassen, gehe zum Amtsgericht und stelle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und suche Dir einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt. Und alles am Besten morgen!


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Juni 2008 09:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist Dein Vater Dein (einziger) gesetzlicher Vormund? Dann müßte er für Dich alle möglichen Anträge stellen, da Du das mit 17 überhaupt noch nicht "kannst".

Da Dein Vater schon aufgrund seiner Schwerbehinderung und erst recht nach dem Tod Deiner Mutter sicherlich auch seelisch überfordert ist, könnte Dein Weg zum Jugendamt gehen. Aber auch in Kirchengemeinden, bei Familienberatungsstellen usw. hilft man Dir sicherlich weiter.

Eine weitere Möglichkeit: Versuche, eine Vertrauensperson (evtl. ein kompetenter Verwandter oder ein Lehrer, nicht gerade Dein Bruder) zu finden und sprich mit Deinem Vater darüber, daß diese Person mit seiner Zustimmung die Amtsvormundschaft für Dich übernimmt.


anonym
beantwortet von lionel am 16. Juni 2008 01:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

danke für die ganzen antworten werde mcih drann halten 1000 fachen dank ;D


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.