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Mietschulden,was tun?

gefragt von Erikson10 am 18.05.2008 um 13:01 Uhr

Habe Mietschulden und meine Frage ist ob das Amt sie übernimmt!


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LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 18. Mai 2008 13:05
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Nein, sie werden von keinem Amt übernommen, selbst vom Finanzamt nicht

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. Mai 2008 13:17

Korrekt!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Mai 2008 16:08

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/wassiejetzttunkoennen

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 18. Mai 2008 18:36

Da sind manche Kommentare besser wie die Antworten!


anonym
beantwortet von hochglanz am 18. Mai 2008 13:03
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Da das Amt bestimmt hinterfragen wird, warum du Mietschulden hast und nach anderen Geldquellen bei dir suchen wird, finde ich deinen Anspruch fragwürdig

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. Mai 2008 13:18

Meine Denke!


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Mai 2008 13:12
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Es ist gut möglich, daß die Arge im Rahmen eines Darlehens dir mit den Mietschulden weiterhilft, wenndu von Wohnungslosigkeit bedroht bist. Ansonsten mußt du wohl eher einen Ratenplan mit deinem Vermieter absprechen.

Rat und Hilfe bekommst du hier www.sozialhilfe24.de

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Mai 2008 16:10

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/wassiejetzttunkoennen


anonym
beantwortet von sternschnups am 18. Mai 2008 13:03
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das kommt doch sehr auf deine verhältnisse an. arbeitest du? oder hast du sie einfach verballert? auf jeden fall dem vermieter ansprechen, dass du dich darum kümmerst / oder mit ihm vereinbarung treffen


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 18. Mai 2008 13:14
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Nein, das Amt übernimmt grundsätzlich keine Schulden. Es gibt zwar die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens, was aber nur absolute Härtefälle bekommen. Das würde dein Problem aber auch nur verschieben. Am besten versuchst du so viel zu verdienen( notfalls mit einem Zweitjob) dass du die Schulden bezahlen kannst. Und ums Bezahlen kommst du eh nicht drum rum.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 18. Mai 2008 13:38
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Wende Dich an das Grundsicherungsamt. Ist meistens beim Sozialamt mit dabei. Die übernehmen das nach Prüfung Deiner Lage auf Darlehensbasis und Du kannst es dann dort abstottern.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 18. Mai 2008 13:02
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warum sollte das amt deine mietschulden übernehmen ?? das werden sie wohl nicht tun


Anca237
beantwortet von Anca237 am 18. Mai 2008 13:02
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Na du bist gut, etwas genauer bitte!


Delot
beantwortet von Delot am 18. Mai 2008 13:12
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Natürlich kannst dich an das Sozialamt wenden, aber da musst auch deine Einkünfte und Gründe offen legen. Suche zuerst das Gespräch mit deinem Vermieter und zeige im das Du wirklich bemüht bist, die offen stehende Miete auszugleichen. Wenn du das wirklich willst, schaffst du es auch. Denke daran das der Vermieter oft auch Kredite für die Wohnung zu bezahlen hat und du ihn mit fehlenden Mieteinnahmen auch in Bedrängnis bringst....

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. Mai 2008 13:17

Mietschulden darf weder ARGE noch Sozialamt übernehmen, wenn sie dies nicht zu verantworten haben!

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 18. Mai 2008 13:20

Die genauen Umstände sind mir nicht bekannt. Deshalb schreibe ich ja das das geklärt werden muss. Trotzdem kann er um Hilfestellung bitten, wenn er wirklich in Not ist. Oder?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Mai 2008 16:09

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/wassiejetzttunkoennen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Mai 2008 13:15
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Mietschulden übernimmt keine Behörde. Du kannst bestenfalls einen Mietkostenzuschuss für die Laufende Miete bekommen. Dabei werden die Kosten einer angemessen Unterkunft ab dem tag der Antragstelung übernommen. Die alten Schulden musst du schon selber tilgen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 18. Mai 2008 13:19
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Ich glaube nicht, das ein Amt deine Mietschulden übernimmt. Aber warum stellst du nicht einen Antrag auf Mietzuschuss? Und setz dich so schnell es geht mit deinem Vermieter in Verbindung, sonst werden die Folgen noch schlimmer. L.G.


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