Habe Mietschulden und meine Frage ist ob das Amt sie übernimmt!
Mietschulden,was tun?
Antworten (12)
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7Antwort von
BELLA64BELLA64
Ich glaube nicht, das ein Amt deine Mietschulden übernimmt. Aber warum stellst du nicht einen Antrag auf Mietzuschuss? Und setz dich so schnell es geht mit deinem Vermieter in Verbindung, sonst werden die Folgen noch schlimmer. L.G.
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5Antwort von
sternschnupssternschnups
das kommt doch sehr auf deine verhältnisse an. arbeitest du? oder hast du sie einfach verballert? auf jeden fall dem vermieter ansprechen, dass du dich darum kümmerst / oder mit ihm vereinbarung treffen
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3Antwort von
moon73moon73
Es ist gut möglich, daß die Arge im Rahmen eines Darlehens dir mit den Mietschulden weiterhilft, wenndu von Wohnungslosigkeit bedroht bist. Ansonsten mußt du wohl eher einen Ratenplan mit deinem Vermieter absprechen.
Rat und Hilfe bekommst du hier http://www.sozialhilfe24.de
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moon73moon73 Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/was_sie_jetzt_tun_koennen
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3Antwort von
hochglanzhochglanz
Da das Amt bestimmt hinterfragen wird, warum du Mietschulden hast und nach anderen Geldquellen bei dir suchen wird, finde ich deinen Anspruch fragwürdig
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Indy72Indy72 Meine Denke!
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2Antwort von
Ally32Ally32
Wende Dich an das Grundsicherungsamt. Ist meistens beim Sozialamt mit dabei. Die übernehmen das nach Prüfung Deiner Lage auf Darlehensbasis und Du kannst es dann dort abstottern.
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2Antwort von
Indy72Indy72
Mietschulden übernimmt keine Behörde. Du kannst bestenfalls einen Mietkostenzuschuss für die Laufende Miete bekommen. Dabei werden die Kosten einer angemessen Unterkunft ab dem tag der Antragstelung übernommen. Die alten Schulden musst du schon selber tilgen.
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2Antwort von
KatzentatzeKatzentatze
Nein, das Amt übernimmt grundsätzlich keine Schulden. Es gibt zwar die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens, was aber nur absolute Härtefälle bekommen. Das würde dein Problem aber auch nur verschieben. Am besten versuchst du so viel zu verdienen( notfalls mit einem Zweitjob) dass du die Schulden bezahlen kannst. Und ums Bezahlen kommst du eh nicht drum rum.
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1Antwort von
DelotDelot
Natürlich kannst dich an das Sozialamt wenden, aber da musst auch deine Einkünfte und Gründe offen legen. Suche zuerst das Gespräch mit deinem Vermieter und zeige im das Du wirklich bemüht bist, die offen stehende Miete auszugleichen. Wenn du das wirklich willst, schaffst du es auch. Denke daran das der Vermieter oft auch Kredite für die Wohnung zu bezahlen hat und du ihn mit fehlenden Mieteinnahmen auch in Bedrängnis bringst....
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Indy72Indy72 Mietschulden darf weder ARGE noch Sozialamt übernehmen, wenn sie dies nicht zu verantworten haben!
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DelotDelot Die genauen Umstände sind mir nicht bekannt. Deshalb schreibe ich ja das das geklärt werden muss. Trotzdem kann er um Hilfestellung bitten, wenn er wirklich in Not ist. Oder?
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moon73moon73 Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/was_sie_jetzt_tun_koennen
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1Antwort von
suesszahnsuesszahn
warum sollte das amt deine mietschulden übernehmen ?? das werden sie wohl nicht tun
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0Antwort von
roozen Also, Schuldnerberatung gut und schön. Aber die termine dauern ewig. Besser: Geh zum Amtsgericht wegen einem Beraterschein für einen Anwalt. Dann such Dir in deiner Stadt einen Anwalt mit Fachrichtung Insolvenzrecht. Das erste Beratungsgespräch ist somit kostenlos, und Du weisst wie dir geholfen werden kann... Viel erfolg!
Korrekt!
Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen. http://www.meine-schulden.de/was_sie_jetzt_tun_koennen
Da sind manche Kommentare besser wie die Antworten!