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Mietschuld,Mieterin ist ARGE empfängerin

gefragt von Eisregen77 am 06.11.2009 um 15:09 Uhr

Hallo zusammen, kann mir einer helfen?Meine Mieterin ist schon seit 4 Monaten mit der Miete im verzug.Sie bezieht arbeitslosengeld.Nach druck ging sie zum Arbeitsamt da ich ihr sagte das sie die mietschuld sofort begleichen soll,und die zukünftige Miete mir das Arbeitsamt auf mein Konto überweisen soll.Sie sagte das ich das schriftlich bestätigen müsste für das Arbeitsamt,dies tat ich und schickte es direkt ans Arbeitsamt. Nun meine frage: Wie bekomme ich das Geld vom AA? Zahlen die rückwirkend (August-November),oder muß meine Mieterin einen Kredit beim AA machen.Wieviel bekommt sie dan vom AA max.Gibt es so vordrucke muß ich da was ausfüllen?Kenne mich nicht so damit aus. Freue mich über eure antwort. Lg Dragi

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bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 15:15
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Hilfreichste Antwort

Es wäre erst mal zu klären, ob sie schon Leistungen für Unterkunft und Heizung bekommen hat (oder nicht).

Wenn nicht, dann werden die Mietschulden übernommen. (Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm Absatz 5)

Kommentar von Eisregen77 am 6. November 2009 15:46

Das weis ich jezt nicht.Zu mir hat sie zwar gesagt das das AA keine Miete gezahlt hat ,weil ihr Onkel(den sie bei sich Pflegt)mit im Haushalt lebt wäre es eine Lebensähnliche gemeinschaft und des wäre noch zu klären,hat sie denk ich mal gemacht weil ich dann es schriftlich bestätigen mußte das sie Mietschuld hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 15:54

''Zu mir hat sie zwar gesagt das das AA keine Miete gezahlt hat ,weil ihr Onkel(den sie bei sich Pflegt)mit im Haushalt lebt wäre es eine Lebensähnliche gemeinschaft''

  • Dann bekäme sie kein ALG II.

''weil ich dann es schriftlich bestätigen mußte das sie Mietschuld hat.''

  • Das lässt ja hoffen.

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anonym
beantwortet von anjanni am 6. November 2009 15:11
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Du könntest doch einfach beim Arbeitsamt anrufen...

Wir haben gestern die Haus&Grund-Zeitung bekommen. Da konnte ich einem Artikel entnehmen, daß die Arbeitsämter leider die Miete für ihre Klienten nicht immer pünktlich zahlen, daß sie aber nun per Gericht dazu verurteilt wurden. Für folgende Mieten also wirst Du mit pünktlicher Zahlung rechnen können. Aber was mit den noch ausstehenden ist... keine Ahnung.

Kommentar von Eisregen77 am 6. November 2009 15:54

Beim AA hab ich schon paar mal angerufen,dürfen mir keine auskunft geben,ob die unterlagen schon eingereicht wurden,und ob meine kontonr.bei der mietzahlung umgeendert wurde.

Kommentar von anjanni am 7. November 2009 12:01

Die argumentieren wahrscheinlich mit "Datenschutz". Dann lautet das Gegenargument "berechtigtes Interesse".

Wenn sie darauf nicht anspringen, würde ich vorschlagen, auf ihre Kosten einen Anwalt einzuschalten, der dann auch gleich die fristlose Kündigung der Mieter übernimmt. Das wäre nämlich Dein gutes Recht bei zwei rückständigen Monatsmieten.

Kommentar von Eisregen77 am 7. November 2009 14:41

Ja genau "Datenschutz".Würde dan das AA die rückstände zahlen?

Kommentar von anjanni am 9. November 2009 09:01

Das wird entscheidend davon abhängen, was das AA mit Deiner Mieterin aushandelt. Eigentlich werden sie für Rückstände keine Verpflichtung sehen. Andererseits sehen sie natürlich sehr deutlich, daß die Mieterin dann auf die Straße gesetzt werden würde/könnte.

Ich würde, wenn das AA keine Zusage über die rückständige Miete machen kann, einen Anwalt einschalten. Denn es ist ja in der Tat Dein gutes Recht, Mietern zu kündigen, die mit zwei Monatsmieten (und mehr) im Rückstand sind.


wim50
beantwortet von wim50 am 6. November 2009 15:14
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Rückwirkend ist da nichts zu wollen. Hat sie für die 4 Monate Miete bekommen oder nicht? Wenn ja, hat sie sie anderweitig verbraten, wenn nicht, bekommt sie sie auch nicht mehr.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 6. November 2009 15:11
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rückwirkend wirst du nichts bekommen,da deine mieterin das mietgeld schon bekommen und anderweitig ausgegeben hat...


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 15:10
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Rechtsanwälte verdienen mit sowas ihr Geld.


dasElend
beantwortet von dasElend am 6. November 2009 15:16
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hallo, viel kann ich eigentlich dazu auch nicht sagen, da ich mich damit auch nicht auskenne. fakt ist aber, das deine mieterin geld etc. erst ab tag der antragstellung erhält, also wenn der antrag in sage mal 4 wochen durch ist, bekommt sie rückwirkend bis zur antragstellung, du dann also auch deine miete. für die rückliegende ausstehende miete wirst du wohl oder übel einen anwalt einschalten müssen, oder du vertraust deiner mieterin das sie es abstottert. das ist natürlich risikoreich und alleine deine entscheidung


FrecheKati
beantwortet von FrecheKati am 6. November 2009 15:15
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lass meins gleich an den vermieter überweisen dann hab ich keine schererein damit mehr... vielleicht hat sie auch das geld bekommen und selbst ausgegeben.. wäre nix neues.

hatte letztens eine überbezahlung als ich umgezogen bin und die haben mir gleich gesagt wir gleichen das aus so kriegen sie von uns nix mehr aber auszahlen tun wir ihnen nix da wir schon soviel ärger damit hatten, gutes recht. so hatte ich nix damit zu tun.. und es ging seinen gang. aber mal ehrlich was hab ich davon.. außer nur noch mehr ärger


anonym
beantwortet von bambule07 am 6. November 2009 15:13
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Sie hat das Geld ja schon bekommen und muß es Dir aushändigen.Eventuell Kredit aufnehmen. Laß Dir die Miete vom Amt gleich auf Dein Konto überweisen,sonst siehst Du nichts davon.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 6. November 2009 15:12
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Wenn die Mieterin Glück hat, bekommt sie ein Darlehen. Wäre gut, wenn sie das Kündigungsschreiben in der Hand hält, wenn sie beim Amt vorspricht.

Kommentar von Eisregen77 am 6. November 2009 15:38

Gerade jezt zu dem Dahrlen. Wenn ich es dem AA bestätige,das sie Mietschuld hat,kann es durchaus sein das sie es doch nicht bekommt oder?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 6. November 2009 15:44

Ja, das kann passieren. In diesem Fall musst Du eine langwierige Räumungsklage starten. Am besten mit anwaltlicher Hilfe. Es gibt aber beim Amt eine Stelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit, die manchmal Mietrückstände auf Darlehensbasis gewähren.


Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 6. November 2009 15:12
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Die Mieterin ist dafür zuständig das Geld weiterzuleiten.Sieht nicht gut aus für Sie.Das gibt noch Ärger.


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 6. November 2009 15:11
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anonym
beantwortet von lolana168 am 6. November 2009 15:11
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Kann ich mal wieder nur raten mal nach Haus&Grund zu googlen. Ist nen Vermieterverein .


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