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mietrecht - wer kann spontan kompetente antwort auf umfangreiches problem geben?

gefragt von nochmehrFragen am 06.07.2008 um 12:04 Uhr

habe mündlich haus geerbt ... mein vater hat mir "geholfen" dieses haus auszubauen indem er kredit aufgenommen hat. tilge seit jahren diesen kredit bei ihm und warte darauf, dass das haus mir überschrieben wird. jetz hab i erfahren, dass er hinter meinem rücken "mein" haus zusätzlich belastet hat mit weiteren krediten..und mir aus diesem grund das haus nich überschreiben will/kann. jetzt will er "mein" haus verkaufen, obwohl i monatlich für ALLE KOSTEN dieses hauses aufkomme...außerdem habe i arbeitskraft und geld investiert in dieses haus. kann ich überschreibung trotzdem einklagen? oder wenistens die arbeitsleistung? WER HILFT?


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Reply


anonym
beantwortet von FrankoNero am 6. Juli 2008 12:12
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Das ist keine Frage des Mietrechts. Im Grunde ist ein Erbe ein Erbe und keine Schenkung. Und das heisst, dass derjenige der es vererbt zuerst einmal tod sein muss, bevor ein anderer es erben kann. Bis dahin ist er uneingeschränkt Eigentümer. Oder anders ausgedrückt. Es war nie "dein" haus. Ob du anrecht auf Schadensersatz hast, für die bereits geleisteten Investitionen muss, denk ich ein Gericht klären.

Kommentar von nochmehrFragen am 6. Juli 2008 12:14

das haus war ein erbe meiner oma...die is seit jahren tot .... problem: sie vererbte es mir mündlich und es gibt nix schriftliches darüber...!!!

Kommentar von FrankoNero am 6. Juli 2008 12:20

Ja, dann wirds ganz einfach. Kannst du beweisen, das deine Oma dir das Haus überlassen hat. Gibts Zeugen? Wenn nicht, musst du das als gegessen ansehen. Dann ist dein Vater automatisch Erbe.

Kommentar von nochmehrFragen am 6. Juli 2008 12:27

sie hat es meinem vater gesagt....der hat es vor vielen zeugen immer wieder mal zu mir gesagt...ja!!!!

Kommentar von FrankoNero am 6. Juli 2008 12:30

Na dann gehört es dir. Zeugenaussagen aufschreiben und unterschreiben lassen. Rechtsanwalt suchen.

Kommentar von Obelhicks am 6. Juli 2008 13:36

das ist kein Mietrecht. Mir ist aber nicht bekannt, daß ein Testament laut "Hörensagen" Gültigkeit hätte.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. Juli 2008 12:13
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Mündliche Absprachen sind bei Grundstücken nicht bindend, da gilt nur ein notarieller Vertrag. Kannst Du beweisen, dass Du die Raten gezahlt hast? Denn der Kreditnehmer war ja offiziell Dein Vater. Es wird sehr schwer für Dich werden.

Kommentar von Obelhicks am 6. Juli 2008 13:37

Das ist schwierig zu beweisen. selbst wenn er Zahlungsbelege hat, können diese als Miete ausgelegt werden.


anonym
beantwortet von jockl am 6. Juli 2008 12:59
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Warte, ich gebe Dir eine Antwort mit welcher Du Erfolg haben wirst, so Du willst. Das hat dann aber was mit "Sitte und Anstand" selbst haben und gegenüber anderen bewahren, oder mit "Gleiches mit Gleichem" zu tun. Kommentiere einfach mein Angebot, ich hatte die Antwort schon fertig formuliert, war ne Menge Zeug und würde etwas dauern. Ein Spiel hat selten oder nie zwei Gewinner, lustig wie ? Hier könte ich mit allen, seit 1990 in den neuen BL gemachten Erfahrungen austoben ohne verbotene Rechtsberatung zu betreiben. Dass dann allerdings der Knack´s zwischen Dir und Deinem Vater grösser werden kann, dessen musst Du Dir bewusst sein. Macht nur sinn wenn Du da wohnen bleiben willst.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 6. Juli 2008 13:34
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dies ist keine Frage des Mietrechts. außerdem wurde die Art deines Wohnverhältnisses nicht angesprochen. Hier geht es um Forderungen aus unentgeltlicher Arbeit. Zum "Erbe": Eine Schenkung liegt wahrscheinlich nicht vor. Im Fall einer Immobilie muß ein Eigentümerwechsel ebenso wie ein Vorkaufsrecht, ein Wohnrecht usw. zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Du solltest dir hierzu einen guten Anwalt suchen.


albatros
beantwortet von albatros am 6. Juli 2008 14:14
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generell kannst du nur erben, wenn der erblasser tot ist und auch nur wenn ein schriftliches von ihm persönlich unterschriebenes und mit datum versehenes testament vorliegt in welchem konkret steht, dass du der erbe des hauses bist. ich meine, dein vater hat dich glatt verarscht, es bleibt dir nur ein anwalt um deine interessen durchzusetzen (schadenersatz). gegebenfalls erbst du tatsächlich, wenn dein vater stirbt und du der erbe in seinem regulären testament bist. allerdings erbst du auch alle schulden bzw. verbindlichkeiten, da ist u. u. es besser, auf das erbe sogar zu verzichten.





anonym
beantwortet von insomnia22 am 6. Juli 2008 21:43
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http://frag-einen-anwalt.de (dort bekommst Du für kleines Geld einer erste Orientierung).


mrmagic
beantwortet von mrmagic am 19. Juli 2008 23:26
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Also wenn alles mündlich gehen würde, dann bräuchtest du auch keinen Notar mehr in Deutschland. Das Mündliche wird dir nichts bringen. Ein Testament muss immer handschriftlich sein, und am besten vom Notar gegengezeichnet sein. Ich würde mir leider nicht soviele Hoffnungen machen.




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