habe mündlich haus geerbt ... mein vater hat mir "geholfen" dieses haus auszubauen indem er kredit aufgenommen hat. tilge seit jahren diesen kredit bei ihm und warte darauf, dass das haus mir überschrieben wird. jetz hab i erfahren, dass er hinter meinem rücken "mein" haus zusätzlich belastet hat mit weiteren krediten..und mir aus diesem grund das haus nich überschreiben will/kann. jetzt will er "mein" haus verkaufen, obwohl i monatlich für ALLE KOSTEN dieses hauses aufkomme...außerdem habe i arbeitskraft und geld investiert in dieses haus. kann ich überschreibung trotzdem einklagen? oder wenistens die arbeitsleistung? WER HILFT?
Das ist keine Frage des Mietrechts. Im Grunde ist ein Erbe ein Erbe und keine Schenkung. Und das heisst, dass derjenige der es vererbt zuerst einmal tod sein muss, bevor ein anderer es erben kann. Bis dahin ist er uneingeschränkt Eigentümer. Oder anders ausgedrückt. Es war nie "dein" haus. Ob du anrecht auf Schadensersatz hast, für die bereits geleisteten Investitionen muss, denk ich ein Gericht klären.

Mündliche Absprachen sind bei Grundstücken nicht bindend, da gilt nur ein notarieller Vertrag. Kannst Du beweisen, dass Du die Raten gezahlt hast? Denn der Kreditnehmer war ja offiziell Dein Vater. Es wird sehr schwer für Dich werden.
Das ist schwierig zu beweisen. selbst wenn er Zahlungsbelege hat, können diese als Miete ausgelegt werden.
Warte, ich gebe Dir eine Antwort mit welcher Du Erfolg haben wirst, so Du willst. Das hat dann aber was mit "Sitte und Anstand" selbst haben und gegenüber anderen bewahren, oder mit "Gleiches mit Gleichem" zu tun. Kommentiere einfach mein Angebot, ich hatte die Antwort schon fertig formuliert, war ne Menge Zeug und würde etwas dauern. Ein Spiel hat selten oder nie zwei Gewinner, lustig wie ? Hier könte ich mit allen, seit 1990 in den neuen BL gemachten Erfahrungen austoben ohne verbotene Rechtsberatung zu betreiben. Dass dann allerdings der Knack´s zwischen Dir und Deinem Vater grösser werden kann, dessen musst Du Dir bewusst sein. Macht nur sinn wenn Du da wohnen bleiben willst.
dies ist keine Frage des Mietrechts. außerdem wurde die Art deines Wohnverhältnisses nicht angesprochen. Hier geht es um Forderungen aus unentgeltlicher Arbeit. Zum "Erbe": Eine Schenkung liegt wahrscheinlich nicht vor. Im Fall einer Immobilie muß ein Eigentümerwechsel ebenso wie ein Vorkaufsrecht, ein Wohnrecht usw. zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Du solltest dir hierzu einen guten Anwalt suchen.

generell kannst du nur erben, wenn der erblasser tot ist und auch nur wenn ein schriftliches von ihm persönlich unterschriebenes und mit datum versehenes testament vorliegt in welchem konkret steht, dass du der erbe des hauses bist. ich meine, dein vater hat dich glatt verarscht, es bleibt dir nur ein anwalt um deine interessen durchzusetzen (schadenersatz). gegebenfalls erbst du tatsächlich, wenn dein vater stirbt und du der erbe in seinem regulären testament bist. allerdings erbst du auch alle schulden bzw. verbindlichkeiten, da ist u. u. es besser, auf das erbe sogar zu verzichten.
http://frag-einen-anwalt.de (dort bekommst Du für kleines Geld einer erste Orientierung).
Also wenn alles mündlich gehen würde, dann bräuchtest du auch keinen Notar mehr in Deutschland. Das Mündliche wird dir nichts bringen. Ein Testament muss immer handschriftlich sein, und am besten vom Notar gegengezeichnet sein. Ich würde mir leider nicht soviele Hoffnungen machen.
das haus war ein erbe meiner oma...die is seit jahren tot .... problem: sie vererbte es mir mündlich und es gibt nix schriftliches darüber...!!!
Ja, dann wirds ganz einfach. Kannst du beweisen, das deine Oma dir das Haus überlassen hat. Gibts Zeugen? Wenn nicht, musst du das als gegessen ansehen. Dann ist dein Vater automatisch Erbe.
sie hat es meinem vater gesagt....der hat es vor vielen zeugen immer wieder mal zu mir gesagt...ja!!!!
Na dann gehört es dir. Zeugenaussagen aufschreiben und unterschreiben lassen. Rechtsanwalt suchen.
das ist kein Mietrecht. Mir ist aber nicht bekannt, daß ein Testament laut "Hörensagen" Gültigkeit hätte.