Mietrecht: wer ist zuständig für den Boden (Renovierung): Vermieter oder Mieter?

9 Antworten

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Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußboden ist keine Schönheitsreparatur (LG Köln 6 S 121/91). Für Schäden, die auf einer normalen Abnutzung beruhen, muss der Mieter nicht einstehen, weil ein Parkettboden im Laufe der Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig kleinere Beschädigungen davonträgt. Diese sind als übliche Gebrauchsspuren anzusehen. Bemängelt der Vermieter etwa, dass der Parkettboden kleinere Kratzer oder Druckstellen hat, muss der Mieter dafür nicht haften. ... Ist der Parkettboden ohnehin verbraucht oder seit längerer Zeit nicht abgeschliffen worden, steht dem Vermieter womöglich überhaupt kein Schadensersatz zu (LG Wiesbaden WM 91, 540).

halte ich für übertrieben. Wenn nur eine normale Abnutzung erfolgte, braucht sie das nicht.

Das ist Sache des Vermieters! Es ist eine Schönheitsreparatur. Deine Freundin braucht die Wohnung nur Besenrein zu übergeben.

hi, Malkia hat völlig recht, parkett ist ein nutzungsgegenstand!!!! Falls du probleme bekommen solltest hole dir mal rechtsbeistand ein, allerdings darf der boden nicht mutwillig beschädigt worden sein! nur als info für dich, der vermieter ist verpflichtet dir eine pflegeanweisung bei bezug der wohnung auszuhändigen und dieses auch schriftlich festzuhalten!

Individuelle Vereinbarung über Endrenovierung bei Auszug können durchaus noch wirksam sein. Wäre noch interessant wie lange die Wohnung bewohnt wurde.