Oder muss man auf jeden Fall die 3 Monate Kündigungsfrist einbehalten?
Einen Nachmieter darf man ohne weiteres stellen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist oder wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen.
Ansonsten kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter sich auf einen Nachmieter einlässt.
Steht nichts im Mietvertrag oder will der Vermieter nichts von einem Nachmieter wissen, kann der Mieter nur in bestimmten Härtefällen einen Nachmieter stellen. Anerkannt sind z.B. ein beruflich bedingter Ortswechsel, Familiennachwuchs kündigt sich an und die Wohnung wird zu klein oder der Mieter muss in ein Alten- oder Pflegeheim.
Kein Härtefall liegt vor, wenn man vorzeitig nur in eine bessere oder billigere Wohnung umziehen möchte.
Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, dann muss der Ersatzmieter zumutbar und geeignet sein. Was aber viele nicht wissen, in diesen Fällen reicht es aus, wenn der Mieter einen geeigneten Ersatzmieter stellt. Zumutbar und geeignet ist in der Regel ein Nachmieter dann, wenn er bereit ist, in den bestehenden Mietvertrag uneingeschränkt einzutreten und die Miete für die Wohnung bezahlen kann.
(s.:http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/index4.html)

Soweit ich weiss, muss der Vermieter die Kündigungsfrist zu deinen Gunsten fallenlassen, wenn du DREI potenzielle Nachmieter vorschlägst. D.h. diese müssen wirklich einziehen wollen und solvent sein, hilft nicht, wenn du drei Gesellen aus der Kneipe umme Ecke anheuerst. Ob er dann allerdings einen von denen nimmt, soll nicht mehr deine Sorge sein.
das mit den 3 potenziellen Nachmieter ist ein Ammenmärchen. Der Vermieter kann, muß das aber nicht akzeptieren. Er kann sich seine Vermieter immer selbst raussuchen
Das glaube ich auch nicht, es gibt keine Regel. Aber die meisten Vermieter sind ja über solvente Nachmieter eher froh.