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Mietrecht: Welche Posten dürfen auf der Nebenkostenabrechnung stehen?

gefragt von galixgalix am 08.05.2009 um 16:41 Uhr

Der Sohn meiner Kollegin studiert in Deutschland und hat jetzt seine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Darin ist die Grundsteuer für die Immobilie anteilig auf alle Mieter umgelegt worden. Ist das zulässig? Außerdem werden in dem Haus nun Wasserzähler für jede Mietpartei installiert. Die Kosten hierfür sollen auch die betroffenen Mieter zahlen. Das sind zu 90 % Studenten, die alle mit wenig Geld haushalten müssen. Leider kenne ich mich mit dem deutschen Mietrecht nicht aus, da ich im Ausland wohne. Bei uns muss die Grundsteuer vom Besitzer der Immobilie gezahlt werden und darf auch nicht auf die Mieter umgelegt werden. Auch alle Geräte wie Strom- und Wasserzähler dürfen hier nicht auf Kosten der Mieter installiert werden. Vielleicht ist das in Deutschland anders.

Ich bitte um ernsthafte Antworten, wenn möglich mit Link zum entsprechenden Paragraphen des Mietgesetzes.

Vielen Dank!


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 8. Mai 2009 16:43
6x
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Grundsteuer ist okay, darf umgelegt werden.

Bei den Kosten für Wasserzähler denke ich, dass keine Umlage gestattet ist.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 8. Mai 2009 16:43

Aber nur wenn es im Mietvertrag steht !! Hatte den Fall selber mal ;-). Hallo Gerda

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 8. Mai 2009 16:47

Auch hallo :-)


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 8. Mai 2009 16:43
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Grundsteuer zahle ich auch anteilig, muß aber im Mietvertrag stehen, sonst ungültig.


joker655321
beantwortet von joker655321 am 8. Mai 2009 16:43
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also ich habe meine zum anwalt gegeben....die ham meist mehr dunst und kosten nicht de welt (bei mir so 35-50 euros...)


anonym
beantwortet von Maya1998 am 8. Mai 2009 16:44
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Ist auch ohne Paragraphen völlig rechtens.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Mai 2009 16:44
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Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 8. Mai 2009 16:49

Danke, ich schicke meiner Kollegin den Link.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 8. Mai 2009 16:45
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Kommt drauf an, warum neue Wasserzähler installiert werden. Auf jeden Fall genau nachlesen, was im Mietvertrag steht

Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 8. Mai 2009 16:48

Wasserkosten wurden vorher auf Grund der Wohnfläche anteilig berechnet. Dem Vermieter war das anscheinend zu stressig, deshalb jetzt die Zähler.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 8. Mai 2009 16:50

Die wird er vermutlich nicht umlegen können. Können sich die Studenten nicht zusammenschließen?


anonym
beantwortet von guterwolf am 8. Mai 2009 17:28
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Grundsteuerumlage ist rechtmäßig - wenn im MV mit aufgeführt.

Wasseruhren können nur auf die Mieter umgelegt werden wenn diese gemietet werden (vom Vermieter). Werden sie von diesem gekauft kann er die Anschaffungskosten NICHT umlegen.

Also bei der nächsten Abrechnung gucken ob Miete für Wasserzähler (gilt auch für Heizkostenzähler)gezahlt ist...

Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 8. Mai 2009 18:04

Das würde ja bedeuten, dass der junge Mann die Installation erst mal zahlen müsste um dann die Kosten bei der nächsten Abrechnung ggf. zurück zu fordern.

Danke für deine Antwort!

Kommentar von guterwolf am 8. Mai 2009 20:05

Nein, wenn die Uhren vom Vermieter gekauft sind muss kein Mieter diese bezahlen. Lediglich dann können die Kosten umgelegt werden (bei der nächsten NK-Abrechnung) wenn der Vermieter die Zähler bei einer Firma MIETET. Diese Mietkosten werden dann umgelegt. Der junge Mann soll fragen: sind die Dinger vom Vermieter gekauft oder gemietet? Und erst mal nix zahlen - wenn er das nicht weiß.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. Mai 2009 22:03
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kosten können auf die mieter umgelegt werden, wenn sie

  • zu den betriebskosten im sinne § 27 BVO zählen

  • im Mietvertrag aufgeführt wurden.

die kosten der wasserzähler können nicht mit 11 % als mieterhöhung auf die miete umgelegt werden. da sie nicht zu den betriebskosten zählen, sind sie auch hier nicht umlagefähig.

grundsteuer dagegen ist nach obrigem grundsatz umlagefähig.


anonym
beantwortet von Padri am 9. Mai 2009 09:47
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Grundsätzlich sind alle Betriebskosten die zu den umlagefähigen zählen (siehe richtige Antwort Obelhicks) und im Mietvertrag vereinbart sind, auch abzurechnen. Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kosten für die Wasserzähler muss der Vermieter zahlen. Die Kosten für Wasser selbstverständlich dann die Mieter nach Verbrauch. Doch Vorsicht! Handelt es sich evtl. um eine Zählermiete und nicht um Eigentum des Vermieters, kann diese meines Wissens umgelegt werden.


Josyna
beantwortet von Josyna am 9. Mai 2009 13:56
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Hier findest Du einige Ausführungen, was alles in den Nebenkosten / Betriebskosten enthalten sein darf und was nicht:

http://www.wohnung.com/betriebskosten/


albatros
beantwortet von albatros am 11. Mai 2009 09:49
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insofern die wasserzähler in den mieterwohnungen (unterzähler) gemietet oder gelaest sind, können diese kosten im rahmen der bk-abrechnung auf die mieter umgelegt werden. erfolgt der einbau der zähler nach dem reglement als modernisierung, können die einbaukosten zu 11% jährlich auf die mieter umgelegt werden (siehe urteil bgh vom 17.12.2008: VIII ZR 41/08, 84/08). das führt zur erhöhung der nettomiete und hat mit bk-abrechnung nichts zu tun. schlussendlich kann also der fall eintreten, dass mieterhöhung und kosten für die miete des zählers zu zahlen sind.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 9. Mai 2009 12:57
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schau in der 2. BV und in der Heizkostenverordnung nach. Dort stehen die Bedingungen. Und im Mietvertrag stehen die Kosten, die umgelegt werden.


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