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Mietrecht-Untermieter

Frage von vicky123 vicky123

Folgender Sachverhalt: Mein Bruder arbeitet in Österreich und hat seine Wohnung deshalb gekündigt. Allerdings braucht er einen festen Wohnsitz in Deutschland. Meine Idee war nun ihn sich einfach auf meine Wohnadresse anmelden zu lassen. Er würde nicht bei mir wohnen, wäre nur auf dem Papier bei mir gemeldet.

Fragen: 1. Muß ich meinen Vermieter informieren oder um Erlaubnis fragen? 2. Was kann passieren wenn ich dies nicht tue?

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Antworten (7)

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    es gibt gute gründe für das melderecht. einige wurden schon beschrieben, andere wie spesenanspruch gibt es außerdem.

    deinen briefkasten als postadresse anzugeben ist kein problem. im zweifel bist du mit einer mitteilung darüber an den vermieter auf sicherem grund. im versicherungsrecht bin ich nicht aktuell informiert. die geschichte mit dem auto würde ich dort hinterfragen.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Im Grunde müsste das im Mietvertrag stehen, wenn nicht, wirst du nicht darum herumkommen ihn zu melden. Notfalls kannst du ja den Vermieter darauf aufmerksam machen wie die Situation ist. Und wenn es keine Wohnungbaugesellschaft ist.

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    Antwort von stefvol stefvol

    wofür braucht er einen festen Wohnsitz in Deutschland? Wenn er in Österreich arbeitet, dann lebt er doch auch dort? Ergo ist das dann sein aktueller WOhnsitz. Den Vermieter musst in jedem Fall informieren, wenn du ihn auf deine Adresse anmeldest, wobei es rechtlich gesehen durchaus als Betrug angesehen werden kann, wenn er z.B Leistungen vom Staat kassiert und dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zu Verfügung steht.

    Kommentar von vicky123 vicky123

    Es geht eigentlich nur darum dass er sein Auto hier melden kann und seine Post wohin kommt. Er bezieht keinerlei Geld vom Staat-kein Betrugsversuch.

    Kommentar von stefvol stefvolstefvol

    Also Post gibts in Austria aber auch, dann hat er sein Zeug gleich da - alles andere ist doch Umstandskramerei. Und das AUto ist in Ausiland günstiger zu unterhalten als hier

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wenn er wirklich nicht bei Dir wohnt, entstehen dem Vermieter ja keine Mehrkosten Wasser,usw. Es wird niemandem geschadet, ich würd es machen.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Wenn er sich nur bei Dir anmeldet, aber nicht einzieht, dann mußt Du das nicht melden

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    Antwort von Padri Padri

    Grundsätzlich musst Du das dem Vermieter melden. In vielen Kreisen ist es so, dass sich die Abfallgebühren erhöhen, da die Kreisverwaltungen nach Personen pro Haushalt und dem Melderegister abrechnen. Das bedeutet, dem Vermieter flattert dann eine Nachricht ins Haus, dass dort eine Person mehr lebt und Müll produziert. Auch wenn diese Person nicht dort lebt, so muss das dennoch bezahlt werden! Verstehe aber nicht was bei der Arbeitsstelle in Österreich ein Problem sein sollte, wenn der Bruder z.B. eine Zweiwohnsitz in Deutschland angeben könnte und kein Erstwohnsitz.

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