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Mietrecht-Untermieter

gefragt von vicky123vicky123 am 16.08.2009 um 19:00 Uhr

Folgender Sachverhalt: Mein Bruder arbeitet in Österreich und hat seine Wohnung deshalb gekündigt. Allerdings braucht er einen festen Wohnsitz in Deutschland. Meine Idee war nun ihn sich einfach auf meine Wohnadresse anmelden zu lassen. Er würde nicht bei mir wohnen, wäre nur auf dem Papier bei mir gemeldet.

Fragen: 1. Muß ich meinen Vermieter informieren oder um Erlaubnis fragen? 2. Was kann passieren wenn ich dies nicht tue?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 16. August 2009 19:03
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Wenn er sich nur bei Dir anmeldet, aber nicht einzieht, dann mußt Du das nicht melden


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 16. August 2009 19:03
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wenn er wirklich nicht bei Dir wohnt, entstehen dem Vermieter ja keine Mehrkosten Wasser,usw. Es wird niemandem geschadet, ich würd es machen.


tabeah

stefvol
beantwortet von stefvol am 16. August 2009 19:06
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wofür braucht er einen festen Wohnsitz in Deutschland? Wenn er in Österreich arbeitet, dann lebt er doch auch dort? Ergo ist das dann sein aktueller WOhnsitz. Den Vermieter musst in jedem Fall informieren, wenn du ihn auf deine Adresse anmeldest, wobei es rechtlich gesehen durchaus als Betrug angesehen werden kann, wenn er z.B Leistungen vom Staat kassiert und dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zu Verfügung steht.

Kommentar von Simple_avatar2smallvicky123 am 16. August 2009 19:08

Es geht eigentlich nur darum dass er sein Auto hier melden kann und seine Post wohin kommt. Er bezieht keinerlei Geld vom Staat-kein Betrugsversuch.

Kommentar von Simple_avatar9smallstefvol am 19. August 2009 17:07

Also Post gibts in Austria aber auch, dann hat er sein Zeug gleich da - alles andere ist doch Umstandskramerei. Und das AUto ist in Ausiland günstiger zu unterhalten als hier


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 16. August 2009 19:09
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Im Grunde müsste das im Mietvertrag stehen, wenn nicht, wirst du nicht darum herumkommen ihn zu melden. Notfalls kannst du ja den Vermieter darauf aufmerksam machen wie die Situation ist. Und wenn es keine Wohnungbaugesellschaft ist.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 16. August 2009 19:19
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es gibt gute gründe für das melderecht. einige wurden schon beschrieben, andere wie spesenanspruch gibt es außerdem.

deinen briefkasten als postadresse anzugeben ist kein problem. im zweifel bist du mit einer mitteilung darüber an den vermieter auf sicherem grund. im versicherungsrecht bin ich nicht aktuell informiert. die geschichte mit dem auto würde ich dort hinterfragen.


anonym
beantwortet von Padri am 17. August 2009 13:37
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Grundsätzlich musst Du das dem Vermieter melden. In vielen Kreisen ist es so, dass sich die Abfallgebühren erhöhen, da die Kreisverwaltungen nach Personen pro Haushalt und dem Melderegister abrechnen. Das bedeutet, dem Vermieter flattert dann eine Nachricht ins Haus, dass dort eine Person mehr lebt und Müll produziert. Auch wenn diese Person nicht dort lebt, so muss das dennoch bezahlt werden! Verstehe aber nicht was bei der Arbeitsstelle in Österreich ein Problem sein sollte, wenn der Bruder z.B. eine Zweiwohnsitz in Deutschland angeben könnte und kein Erstwohnsitz.


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