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Mietrecht- Tierhaltung auf Terrasse nicht geduldet, aber in der Wohnung?!

gefragt von lolaleilakasimir am 03.02.2009 um 13:45 Uhr

Hab ein Problem...drei Hasen auf Terrasse sind ein Dorn im Auge des Vermieters-wir hätten die Terrasse in einen Hasenstall verwandelt - die Terrasse zweckentfremdet und es wurde eine Kündigung angedroht, wenn wir nicht innerhalb von zwei Wochen die 5 Hasenställe (2doppelstöckige und eine Eckstall) von der Terrasse entfernen. Im Mietvertrag ist Tierhaltung erlaubt und wir betreiben keine Zucht. Kann der Vermieter das Entfernen der Hasenställe erzwingen? Kann nicht jeder Mieter selbst entscheiden was auf seiner Terrasse kommt?! Liegt eine widerrechtliche Handlung vor? Was können wir tun?

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recht x 35.297 tiere x 14.469 miete x 3.315 tierhaltung x 267 probleme-mit-vermieter x 10

Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 3. Februar 2009 13:47
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Er muß euch Gestank, Dreck und Verwahrlosung der Tiere nachweisen, erst dann kann er euch wirklich kündigen, oder diese ankündigen. Die Terasse zählt mit zur Mietsache, was also für die Wohnung gilt, gilt auch für Balkon/Terasse. Guckt nach, ob Tierhaltung generell wirklich erlaubt ist.


silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 3. Februar 2009 14:40
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wenn in deinem Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist und nicht ausdrücklich drinsteht, daß die Terrasse ausgeschlossen ist, kann dir der Vermieter gar nix, es sei denn, deine Tiere stinken und sind verwahrlost, das kann er dann natürlich als Grund angeben.


anonym
beantwortet von lolaleilakasimir am 3. Februar 2009 14:10
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Beim Mieterschutzbund war ich schon- die kassierten den Jahresbeitrag und teilten mir dann mit, dass sie erst in drei Monaten für uns tätig werden können, d.h. man muss erst solange Mitglied sein- ehe sie helfen...und es muss dann ein aktuelles Problem sein.

Der Eckstall und ein doppelstöckiger Stall sind so ziemlich neu - aber nehmen viel Platz auf der Terrasse ein und Tiere machen nun mal Dreck.

Der neue Vermieter sagte, die Hasenställe würden nicht auf der Terrasse geduldet - aber in der Wohnung...

Denk, die wollen die Wohnanlage privatisiern-da wir beim Vermieterwechsel gefragt wurden, ob wir die Wohnung kaufen wollen. (stehen schon mehrere Wohnungen frei...)


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. Februar 2009 14:01
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Die Terasse gehört nach der Wohnflächenverordnung zum Wohnraum (zu 1/4); grundsätzlich ist die Kleintierhaltung erlaubt; sie hat aber Grenzen in der möglichen Belästigung anderer Mieter; regelmäßig liegt die Grenze bei vier Tieren; wenn es tatsächlich zu Beschwerden anderer Mitmieter kommt, kann ein Verbot der Haltung ausgesprochen werden;

Kommentar von lolaleilakasimir am 3. Februar 2009 14:19

Mit den Nachbarn hab ich kein Problem...haben Hasen schon zwei Jahre und keiner hat sich beschwert- eher im Gegenteil. Die Kinder hier finden es toll die Tiere zu streicheln, zu kämmen, zu füttern und zu beobachten.


anonym
beantwortet von tommib am 3. Februar 2009 13:49
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locker bleiben, die Terasse ist Teil der Wohnung und mitgemietet. Da kann er gar nichts tun, solange die Tiere die Nachbarn nicht stören (Geruch oder ähnliches).

Kommentar von ManfredP am 3. Februar 2009 13:53

...das ist aber bei 3 Hasen (im Sommer sowieso) der Fall.

Kommentar von lolaleilakasimir am 3. Februar 2009 14:23

Klar jeder riecht irgendwie- genauso wie bei den Menschen. Wir reinigen regelmässig den Stall, alle zwei Tage ihre Toiletten - also ein übler Gestank ist auch nicht im Sommer zu erwarten-kein Nachbar hat sich beschwert.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 3. Februar 2009 13:47
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Fragen, in denen der Mieterschutz beste Auskunft gibt. Der Vermieter kennt offenbar seinen Vertrag nicht.


Nellina
beantwortet von Nellina am 3. Februar 2009 13:47
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Er kann Dir vorschreiben, die Estetik zu beachten. Wahrscheinlich sehen die Hasenstaelle nicht sehr estetisch aus.


Solaris3
beantwortet von Solaris3 am 3. Februar 2009 13:47
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Nur so eine Frage...was gefällt denn dem Vermieter daran nicht? Habt ihr es da irgendwie unordentlich oder "stinken" die Hasen? freundlichaberverwundertschau

Kommentar von lolaleilakasimir am 3. Februar 2009 13:52

Naja, die Hasen buddeln das Heu, Stroh aus den Hasenställen und sieht natürlich bissl unordentlich aus. Aber wir fegen täglich den Boden (wohnen im EG) Nein, stinken nicht- die sind ganz sauber und benutzen sogar ihre Toiletten. Es wurde gesagt, unsere Terrasse sei ein Schandfleck und wir sollen die Einheitlichkeit der Wohnanlage wahren...

Kommentar von 167f2bac2c95e478dd25e04485f5914dsmallSolaris3 am 3. Februar 2009 13:55

...dann geht es offentsichtlich rein um die Optik, kann ich irgendwie auch verstehen! Rede doch nochmal mit dem Vermieter, vielleicht findet sich ja doch noch eine friedliche Lösung! LG

Kommentar von lolaleilakasimir am 3. Februar 2009 14:28

Ja, ich denk es geht um die Optik und auf der Terrasse soll ausser Stühlen und Tisch evtl. Sonnenschirm nichts anderes sichtbar sein. Mit dem Vermieter wird leider keine friedliche Lösung möglich sein-lässt sich nicht von seinem Standpunkt abbringen...


konny27
beantwortet von konny27 am 3. Februar 2009 13:46
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Oh,ne.Ich hätte dich auch als Mieter nicht genommen,sag ich ganz ehrlich

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 3. Februar 2009 13:49

Wieso nicht, kann deine Reaktion überhaupt nicht verstehen :-((

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 3. Februar 2009 13:51

Tiere brauchen wie Menschen Freiheit und außerdem sagt jeder es stinkt nicht,weil man es selber nicht mehr riecht.

Kommentar von 3f3aaa855b92ee5ea60143be35119669smallsilvia140359 am 3. Februar 2009 14:43

aber Menshen leben in der Regel auch in Wohnungen und nicht in "Freiheit" unter irgendeiner Brücke, und was den Gestank angeht, dafür braucht man keine Hasen oder andere Haustiere


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Februar 2009 13:46
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Geht zum Mieterschutz.


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