Hallo zusammen, wenn ich Schadenersatz vom Vermieter möchte, für Möbel (neu gekauft beim Einzug) die durch Schimmelbefall unbrauchbar sind, Eigenverschuldung auszuschließen, Schimmel Wohnbau bedingt, sollte ich mir einen Anwalt für Mietrecht holen ? gehört das zu Mietrecht ???
anschließende Frage: Sollte ich dem Vermieter eine Rechnung schreiben bevor ich zu einem Anwalt gehe ? Ein Schreiben über die Mitteilung von Schimmel hat er erhalten und den Hinweis das ich Schadenersatz anstrebe.
Wer hat nützliche Info´s ???
Ich bedanke mich im Voraus ........
Ganz so einfach ist es nicht. Man kann nicht einfach eine Rechnung an den Vermieter nach Gutdünken versenden. Es muss eine Mängelanzeige vorliegen und dem Vermieter muss die Gelegenheit gegeben werden, sich den Schaden anzusehen, bzw. innerhalb einer Frist den Schaden zu beheben. Schimmel ist unverzüglich anzuzeigen und nicht erst wenn er Möbel befallen hat. Dann hat man schon zu lange gewartet oder es nicht bemerkt. Letztendlich wird immer ein Gutachter die Ursache feststellen müssen. Nur wenn dieser eindeutig den Schaden der Bausubstanz zuordnet, hat der Mieter Aussicht auf Schadenersatz. So lange nicht geklärt ist wo die Ursache zu finden ist, macht der Mieter sich nur lächerlich. Also: Ohne Sachverständigenmeinung geht nichts.

Schreibe ihm nichts ohne einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen. Der weiss es besser. Viel Glück.
Am besten zum Anwalt. Oder vielleicht eher zum Mieterverein. Hast du Zeugen üfr vorher und nachher?
Ich habe die Belege für die Möbel, die ich beim Einzug neu gekauft habe, kenne den Vormieter, habe Fotos von Möbel etc. Oder wie meinst du das mit vorher nacher ?
Ja, such dir einen Anwalt für Mietrecht. Eine rechnung solltest du nicht schreiben. Lass das den Anwalt machen.
Zur Beratung solltest Du Dir einen Anwalt nehmen - allerdings kann es sein, dass Du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn der Vermieter sofort zustimmt.