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Mietrecht Nachmieterregelung

gefragt von greatxena am 13.04.2008 um 13:08 Uhr

Hallo, habe heute mal wieder eine spezielle Frage. Bin aus der bisherigen Wohnung ausgezogen, aber vor dem Ablauf von 3 Monaten. Habe auf meinem Mietvertrag (Standartformular) die handschriftliche Notiz, daß eine Kündigung auch vor Ablauf von 3 Monaten möglich ist, wenn ein geeigneter Nachmieter gestellt wird. Habe diesen gefunden und der Vermieter hat auch einen Mietvertrag mit den neuen Mieter geschlossen. NUn gab es wohl Probleme mit dem Einzug des neuen Mieters und der Vermieter möchte noch eine Monatsmiete von mir bezahlt bekommen. Ist das rechtens? Gib es da evtl. ein Gerichtsurteil oder ähnliches? Bis dankbar für jede Hilfe!


Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 13. April 2008 13:15
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Du solltest dich mit dem Miterbund zusammen setzen. Die können dir rechtsverbindliche Auskünfte geben, was deinen Vertrag betrifft.

Kommentar von greatxena am 13. April 2008 13:32

Hallo, das hatte ich auch schon im KOpf, aber leider hat der Mieterbund erst wieder in 3 Wochen auf :-(


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. April 2008 13:26
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Wenn der Vermieter mit dem Nachmieter bereits den Mietvertrag abgeschlossen hat, hast Du mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun. Eventuelle Probleme des Vermieters mit ihm gehen zu dessen Lasten.

Der Vermieter muß zwar nicht jeden Nachmieter akzeptieren, aber hier hat er es offenbar getan.

Kommentar von greatxena am 13. April 2008 13:31

Hallo, besten Dank erst einmal für die Antwort. Mein Vermieter hat aber leider erst den Mietvertrag mit dem neuen Nachmieter für einen Monat später geschlossen. Somit behauptet der Vermieter, daß ich für den einen Monat, in dem er nun keine Miete bekommen hat zahlen müßte.


anonym
beantwortet von rama6 am 13. April 2008 13:33
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Wann bist du Ausgezogen und der Neue Mieter hat zu welchem Zeitpunkt den Mietsvertrag abgeschlossen?Mit welchem Datum des Einzuges?

Kommentar von greatxena am 13. April 2008 13:36

Bin bereits im Januar ausgezogen und der Nachmieter erst im März eingezogen. Wann genau der Nachmieter eingezogen ist, weiß ich leider nicht. Der neue Mietvertrag ist wohl erst ab dem März geschlossen worden. Aber der Vermieter hatte bereits ab dem 30. Januar die Schlüssel.

Kommentar von rama6 am 13. April 2008 15:51

Mietvertrag und Schlüsselübergabe sind zwei Verschiedene Sachen.Also besteht die Vorderung des Vermieters zu Recht,für Februar mußt du die Miete zahlen.

Kommentar von greatxena am 13. April 2008 16:43

Vielleicht bin ich da zu blauäugig gewesen...dachte wenn ich Nachmieter bringe und mein Vermieter sich da einen aussucht, dann würde ich vorzeitig aus dem Mietvertrag kommen. Schließlich hätte mein Vermieter den Vertrag ja auch schon ab Februar schließen können.

Kommentar von rama6 am 14. April 2008 02:23

Nicht nur Denken,sondern mit den Parteien sprechen.Auch mit dem Nachmieter hättest du sprechen müßen,ab wann er Einzieht.


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