studityp am 15.06.2009 um 20:59 Uhr
Ich habe eine kurze Frage zum Mietrecht. Wir ziehen bald aus unserer Wohnung aus, wo günstiges Laminat schon bei Einzug verlegt war. Der Boden hatte vom Vormieter schon starke Gebrauchsspuren, was auch protokolliert wurde. Nun ist die Oberfläche besonders unterm Schreibtisch, wo ein Bürorollstuhl steht wahrscheinlich wegen der dauerhaften Belastung aufgebrochen. Zählt das nun (in Bezugnahme auf den allgemeinen Zustand des Bodens) als normaler Verschleiß oder müssen wir das wahrscheinlich beim Auszug zahlen?

hallo studityp, mach dich nur nicht vorher verrückt. warte erst mal ab, was denn der vermieter überhaupt sagt bzw. fordert. möglicherweise sind deine bedenken völlig unbegründet. natürlich ist es gut, wenn du dich vorab informierst, was denn sein könnte, wenn ... . da die gebrauchsspuren des vormieters schon erheblich waren und der belag sich sogar gebeult /gewellt war, dürfte allein schon daher die notwendig-keit der erneuerung geboten sein. das ist auf jeden fall sache des vermieters. wenn die geringe materialqualität den zustand und den verschleiß wesentlich mit beein-flusst haben, bekräftigt das diese meinung. weise also bei übergabe der wohnung darauf hin. wichtig: auf keinen fall ein mängelprotokoll unterschreiben!!! durch deine unterschrift würdest du den mangel bestätigen und müsstest dafür aufkommen, trotz schuldlosigkeit. du musst das protokoll nicht unterschreiben, auch wenn es so be-hauptet werden sollte. so einfach von der kaution was verrechnen geht in diesem fall auch nicht. es gibt da ein urteil des LG Dortmund (Az.: 25 S 135/07). danach dürfen streitige sachen nicht verrechnet werden. den wortlaut über google aufrufen, dann bist du im bilde.

ja musst du, das wird dir dein vermieter von der kaution abzeiehn. GEH sofort zum FACHANWALT sonst passiert dir das gleiche wie mir! und dann siehst du deine Kaution und das andere Geld NIE wieder!!
studityp am 15. Juni 2009 21:42 Danke dir für den Tipp!
WhiteAngelmzg am 15. Juni 2009 23:10 genau! zum anwalt bevor der vermieter überhaupt was gesagt hat. egal ob die kaution für den schaden oder für den anwalt drauf geht. hauptsache sie ist weg !???

Ihr werdet wohl bezahlen müssen. Fragt beim Mieterschutzbund nach.
Es kommt darauf an, wie lange ihr darin gewohnt habt. Nach 10 Jahren ist dem Vermieter zuzumuten, die Bodenbeläge auf seine Kosten auszutauschen.
studityp am 15. Juni 2009 21:42 Hi! Ist das eine festgeschriebene Regel mit 10 Jahren? Oder ist das Auslegungssache? Danke!
nein, das ist keine festgeschriebene Regel. Je nach Bodenbelag gibt es eine unterschiedliche "Nutzungsdauer" Wenn ein heller Teppichboden nach 8 Jahren "verschlissen" ist, dann ist es was anderes, als wenn ein gefließter Boden nach dieser Zeit hinüber ist.

Heut zu tage muss man die Wohnung nur noch besenrein hinterlassen!
KlausInge am 15. Juni 2009 21:01 Auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Wie übernommen, so wieder verlassen?
lilli008 am 15. Juni 2009 21:13 Ja! schau mal bei Google unter Mietrecht... da wirst du bestimmt fündig!
Die Antwort von lilli008 stimmt so pauschal nicht!

Wurden denn beim Auszug Photos gemacht, wie der Boden vorher aussah? (Du weißt, was ich sagen will.)
studityp am 15. Juni 2009 21:42 :-( Leider nicht.. War doof von uns..
kommt auf die Dauer des Mietverhältnisses an und wie lange hat der Vormieter darin gewohnt?
studityp am 15. Juni 2009 21:41 Der Vormieter hat glaube ich 6 Jahre hier gewohnt und hatte schwere Aquarien drin, das eine ist auch mal ausgelaufen - dort ist der Boden besonders aufgeworfen..
Also, unter einem "Stuhl mir Rollen" gehört eine Plasteplatte, eigentlich ganz einfach.
Ich fürchte, der Vermieter hat einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens (incl. Mietausfall für den Monat der Reparatur).
Binde ggf. Deine Haftpflichtversicherung ein, falls diesbzügliche Forderungen kommen.
Viel Glück.
Aufgebrochenes Laminat ist ein Schaden und daher keine Abnutzung oder Gebrauchsspur. Der Schaden hätte auch bei der Entstehung bereits dem Vermieter gemeldet werden müssen. Viele Mieter aber warten damit erst bis zum Auszug und vergessen ihre Mängelanzeigepflicht. Diesen Schaden werdet ihr ersetzen müssen, jedoch keinen nagelneuen Boden zahlen müssen, da es auch auf das Alter des Bodens ankommt. Nur der Zeitwert ist relevant.