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Mietrecht – Muss Mieter Boden zahlen?

gefragt von studitypstudityp am 15.06.2009 um 20:59 Uhr

Ich habe eine kurze Frage zum Mietrecht. Wir ziehen bald aus unserer Wohnung aus, wo günstiges Laminat schon bei Einzug verlegt war. Der Boden hatte vom Vormieter schon starke Gebrauchsspuren, was auch protokolliert wurde. Nun ist die Oberfläche besonders unterm Schreibtisch, wo ein Bürorollstuhl steht wahrscheinlich wegen der dauerhaften Belastung aufgebrochen. Zählt das nun (in Bezugnahme auf den allgemeinen Zustand des Bodens) als normaler Verschleiß oder müssen wir das wahrscheinlich beim Auszug zahlen?


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albatros
beantwortet von albatros am 16. Juni 2009 09:24
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hallo studityp, mach dich nur nicht vorher verrückt. warte erst mal ab, was denn der vermieter überhaupt sagt bzw. fordert. möglicherweise sind deine bedenken völlig unbegründet. natürlich ist es gut, wenn du dich vorab informierst, was denn sein könnte, wenn ... . da die gebrauchsspuren des vormieters schon erheblich waren und der belag sich sogar gebeult /gewellt war, dürfte allein schon daher die notwendig-keit der erneuerung geboten sein. das ist auf jeden fall sache des vermieters. wenn die geringe materialqualität den zustand und den verschleiß wesentlich mit beein-flusst haben, bekräftigt das diese meinung. weise also bei übergabe der wohnung darauf hin. wichtig: auf keinen fall ein mängelprotokoll unterschreiben!!! durch deine unterschrift würdest du den mangel bestätigen und müsstest dafür aufkommen, trotz schuldlosigkeit. du musst das protokoll nicht unterschreiben, auch wenn es so be-hauptet werden sollte. so einfach von der kaution was verrechnen geht in diesem fall auch nicht. es gibt da ein urteil des LG Dortmund (Az.: 25 S 135/07). danach dürfen streitige sachen nicht verrechnet werden. den wortlaut über google aufrufen, dann bist du im bilde.


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traurige
beantwortet von traurige am 15. Juni 2009 21:00
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ja musst du, das wird dir dein vermieter von der kaution abzeiehn. GEH sofort zum FACHANWALT sonst passiert dir das gleiche wie mir! und dann siehst du deine Kaution und das andere Geld NIE wieder!!

Kommentar von C06b472ab20484915f90c75363ec3403smallstudityp am 15. Juni 2009 21:42

Danke dir für den Tipp!

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 15. Juni 2009 23:10

genau! zum anwalt bevor der vermieter überhaupt was gesagt hat. egal ob die kaution für den schaden oder für den anwalt drauf geht. hauptsache sie ist weg !???


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Juni 2009 21:00
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Ihr werdet wohl bezahlen müssen. Fragt beim Mieterschutzbund nach.


anonym
beantwortet von alphonso am 15. Juni 2009 21:00
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Es kommt darauf an, wie lange ihr darin gewohnt habt. Nach 10 Jahren ist dem Vermieter zuzumuten, die Bodenbeläge auf seine Kosten auszutauschen.

Kommentar von C06b472ab20484915f90c75363ec3403smallstudityp am 15. Juni 2009 21:42

Hi! Ist das eine festgeschriebene Regel mit 10 Jahren? Oder ist das Auslegungssache? Danke!

Kommentar von alphonso am 16. Juni 2009 08:01

nein, das ist keine festgeschriebene Regel. Je nach Bodenbelag gibt es eine unterschiedliche "Nutzungsdauer" Wenn ein heller Teppichboden nach 8 Jahren "verschlissen" ist, dann ist es was anderes, als wenn ein gefließter Boden nach dieser Zeit hinüber ist.


lilli008
beantwortet von lilli008 am 15. Juni 2009 20:59
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Heut zu tage muss man die Wohnung nur noch besenrein hinterlassen!


Kommentar von D7faab60f923187f6668d878a44e49b6smallKlausInge am 15. Juni 2009 21:01

Auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Wie übernommen, so wieder verlassen?

Kommentar von 6890dba7702a84261254e54e9e414a6esmalllilli008 am 15. Juni 2009 21:13

Ja! schau mal bei Google unter Mietrecht... da wirst du bestimmt fündig!

Kommentar von Padri am 16. Juni 2009 17:33

Die Antwort von lilli008 stimmt so pauschal nicht!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 15. Juni 2009 21:00
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Das ist Sache des Vermieters


Loui0341
beantwortet von Loui0341 am 15. Juni 2009 21:01
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Wurden denn beim Auszug Photos gemacht, wie der Boden vorher aussah? (Du weißt, was ich sagen will.)

Kommentar von C06b472ab20484915f90c75363ec3403smallstudityp am 15. Juni 2009 21:42

:-( Leider nicht.. War doof von uns..


anonym
beantwortet von Reanne am 15. Juni 2009 21:03
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kommt auf die Dauer des Mietverhältnisses an und wie lange hat der Vormieter darin gewohnt?

Kommentar von C06b472ab20484915f90c75363ec3403smallstudityp am 15. Juni 2009 21:41

Der Vormieter hat glaube ich 6 Jahre hier gewohnt und hatte schwere Aquarien drin, das eine ist auch mal ausgelaufen - dort ist der Boden besonders aufgeworfen..


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 16. Juni 2009 15:59
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Also, unter einem "Stuhl mir Rollen" gehört eine Plasteplatte, eigentlich ganz einfach.

Ich fürchte, der Vermieter hat einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens (incl. Mietausfall für den Monat der Reparatur).

Binde ggf. Deine Haftpflichtversicherung ein, falls diesbzügliche Forderungen kommen.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von Padri am 16. Juni 2009 17:37
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Aufgebrochenes Laminat ist ein Schaden und daher keine Abnutzung oder Gebrauchsspur. Der Schaden hätte auch bei der Entstehung bereits dem Vermieter gemeldet werden müssen. Viele Mieter aber warten damit erst bis zum Auszug und vergessen ihre Mängelanzeigepflicht. Diesen Schaden werdet ihr ersetzen müssen, jedoch keinen nagelneuen Boden zahlen müssen, da es auch auf das Alter des Bodens ankommt. Nur der Zeitwert ist relevant.


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