Wann ist die definierte Mittagsruhe und was genau fällt unter Störung der Mittagsruhe? Gibt es Ausnahmen? Im Mietvertrag steht davon nichts, aber wir leben auf dem Land in einem kleinen Dorf...
Die Mittagsruhe wird in einer Hausordnung definiert und gilt demnach nur für dieses (Miets)haus. Ansonsten sind die mittäglichen Ruhezeiten nur Wunschgedanke ruhesuchender Menschen, aber nirgendwo festgelegt.
Auch wenn es, keine gesetzlichen Vorschriften (ausgenommen der Gebrauch von Geräusch erzeugenden Geräten, z.B. Räsenmäher) gibt. sollte man gewisse Spielregeln im Interesse einer guten NAchbarschaft einhalten. Dazu gehört die Mittagsruhe.

Das stimmt nicht Regenmacher. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten, die gelten überall, auch im noch so kleinsten Ort. Ich kenne den oder die Texte nicht aus dem effeff, läßt sich aber sicher ergoogeln, wer will.
Aber eines weiß ich genau: an Sonn- und Feiertagen ist Mittagsruhe, entweder ab 12:00 Uhr oder ab 13:00 Uhr, bei uns in der Gemeinde von 12:00 bis 15:00 Uhr. Rasenmähen und andere ähnlich laute Arbeiten sind an Sonn- und Feiertagen gänzlich verboten, bei und in der Gemeinde ab 20:00 Uhr Wochentags.
Sicher kann man sich in Außnahmefällen, die hat ja jeder mal, zumindest beim Einzug, abstimmen, das sollte überall klappen, aber die Ruhezeiten sollten im Großen und Ganzen immer eingehalten werden, denn die braucht jeder.
schubs, in der Woche musst Du damit leben, wenn es in Eurer Gemeinde keine andere Regelung gibt, da gibt es sonst keine Mittagsruhe, schon weil Firmen (Straßenbau etc) aus finanziellen Gründen nicht zugemitet werden kann, dass die MA so lange pausieren. Aber erkundige Dich besser bei Deiner Gemeinde. Gruß schurke
Erzähl keinen Unsinn, als Mod in Mietrecht und Verbraucherforen weiß ich, wovon ich rede.
jaguar4 am 28. Juni 2007 21:31 Regenmacher hat Recht. Es gibt eine gesetzliche Nachtruhe, aber keine gesetzliche Mittagsruhe. Die wird von den Vermietern im Mietvertrag verankert.
Danke, danke, danke, Ich wollte gerade zu einem Rundumschlag ausholen.
jaguar4 am 28. Juni 2007 21:46 Bitte, bitte, aber bitte die Fäustchen wieder einstecken ;-)
schurke am 28. Juni 2007 23:55 Mittagsruhe aus Wikipedia: Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten zur Mittagszeit, die je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert wird. Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt und dient in ihrem Grundgedanken dem ungestörten Mittagsschlaf. Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen oder Mähen sowie Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers, sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.
In Deutschland kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung geregelt sein, betrifft aber im Allgemeinen nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden. In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.
Nichts Anderes habe ich geschrieben, es kommt auf die Gemeindesatzung oder Hausordnung an.

Ist nicht gesetzlich verankert. Wie schon geschrieben, Hausordnung, oder im Dorf eben eine Übereinkunft, evt. wäre auch eine Gemeindeverordnung denkbar. Am besten informieren beim Vermieter, Kommune oder Bürgermeister, ob es eine individuielle Regelung gibt bei euch.

Für Arbeiten von Handwerkern gilt grundsätzlich keine Mittagsruhe. D.h. wenn der Nachbar ein neues Fenster bekommt und die Verankerung im Fensterstock gebohrt wird, dann kann er das auch am Mittag machen.
In Wikipedia findet man zur Mittagsruhe folgendes:
Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten zur Mittagszeit, die je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert wird. Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt und dient in ihrem Grundgedanken dem ungestörten Mittagsschlaf. Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen oder Mähen sowie Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers, sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.
In Deutschland kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung geregelt sein, betrifft aber im Allgemeinen nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden. In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.

hallo schubs, wenn du zur miete wohnst, hast du sicher eine hausordnung schriftlich ausgefertigt erhalten zusammen mit dem mietvertrag, sie wird im mietvertrag erwähnt und zu seinem bestandteil erklärt. dort stehen auch die ruhezeiten. mittags in der regel 13 bis 15 uhr, darüber hinaus haben in der regel alle kommunen (städte und gemeinden) eine polizeiverordnung, in der ebenfalls u. a. die ruhezeiten geregelt sind. an dieser pv orientiert sich auch die hausordnung. dementsprechend sind die mieter bzw. einwohner verpflichtet, diese einzuhalten. zuwiederhandlungen sind in der pv strafbewehrt (ordnungswidrigkeit), bei den mietverhältnissen müssen die mieter mit abmahnungen bis hin zur kündigung rechnen wenn sie fortlaufend dagegen verstoßen. gesetze gibt es allerdings diesbezüglich nicht.
Wenn in der Hausordnung nichts steht, gilt die Mittagsruhe von 13.00 - 15.00 Uhr. Man sollte sich schon daran halten, um Problemen mit den anderen Mietern aus dem Weg zu gehen.
Mittagsruhe gibs nicht, das war mal vor 30 jahren. ABER HEUTE gibs keine Mittagsruhe mehr !!! Wer ja sagt der weiß nicht was er schreibt!!!
Welcher Lärm geht und welcher nicht ?
Dinge wie Rasen mähen an Sonn und Feiertagen oder bohren,staubsaugen etc. während der Mittagrsruhe lasse ich, bzw. mach ich wenn es organisatorisch nicht anders machbar ist mit Vorankündigung, aber ....
.... ich habe eine total lärmempfindliche Nachbarin mit einem 2,5 jährigen Sohn oben drüber und ständig Ärger mit ihr. Wir sind sicher nicht die leisesten, aber auch keine Horde Wilder. Meines Erachtes spinnt sie einfach. Z.B. hatte ich heute mal wieder ein Gespräch mit ihr, weil ich in meiner Wohnung um ca. 13 Uhr Boden gekehrt und gewischt und Staub gewischt habe. Natürlich dotzt man da schon mal gegen eine Ecke oder muss einen Stuhl verrücken, aber ich empfinde das als normalen Hauslärm und nicht als Krach. Sie meint das tut oben Schläge, was echt nicht sein kann. Da sie wie in einem Mausuleum wohnt, hört sie das natürlich, aber soooo laut ist das nun auch wieder nicht. Ich lasse das staubsaugen ja schon. Dann kann/soll ich morgens meine Rollos nicht hochziehen oder z.B. den Türsummer betätigen, weil ihr Sohn davon wach wird. Meine Kinder ziehen die Türen zu (sind moderne nicht so schwere alte Eich-rustikal-Dinger) und das ist für sie ein Türen knallen. Man unterhält sich schon mal im Flur oder mein Sohn spielt leidenschaftlich gerne Fußball vor unserem Haus auf der Straße. Alles ist für sie zu viel. Die Aufzählung könnte ich endlos fortsetzen. Meines Erachtes müsste diese Frau mit ihrem Kind in ein Altersheim ziehen, aber vermutlich würden sie da dann die klappernden Stöcke nerven. Wer sich gestört fühlen will, wird auch immer was finden und wenn jemand empfindlich ist, kann man es einem wahrscheinlich auch nicht recht machen. Meine Kinder sind 10 und 14 und klar knallt auch mal ne Tür oder sie streiten sich im Hausflur, oder mein Sohn vergißt eben mal wieder dass er die "Mittagsruhe" einhalten soll, aber man kann es auch echt übertreiben. Nun aber zu meinen eigentlichen Frage :-) - darf ich in der Mittagsruhe putzen (ohne Staubsauger) oder nicht. Dürfen meine Kinder im Garten oder vorm Haus auf der Straße Fussball spielen oder nicht ? Was geht und was nicht ? Könnte sie mich verklagen oder nicht ? Denn wenn nicht, würde ich ihr gerne sagen, sie soll dahin gehen wo der Pfeffer wächst :-). LG und danke für eine Antwort.

Die Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Mietparteien in einem Haus gewährleisten. Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ist sie es nicht, so kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitg erlassenen Hausordnung getroffenen Anordnungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind.
Wenn in der Hausordnung (Mietvertrag) nichts von Ruhezeiten steht, dann gibt es auch keine, basta.
Gesetzlich geschützt sind nur die nächtlichen Ruhezeiten ab 22 Uhr (Immissionsverordnungen der Länder)
bei einem vermieter mit mehreren wohnungen bzw. miethäusern gilt die regelung der hausordnung für alle seine mietobjekte. der zweite teil der aussage ist total falsch! (s. auch meine eigenständige antwort an schubs).