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Mietrecht - Kündigung des Gartenanteils aus einem Mietvertrag über Wohnraum

gefragt von sirmace am 07.04.2009 um 11:31 Uhr

Ich habe in 2-Familien-Haus vermietet. Die obere Wohnung verfügt über einen Gartenanteil sowie 2 Balkone. Dies wurde im Mietvertrag festgeschrieben. Es existiert also kein separater Vertrag nur über den Gartenanteil. Nun will der Mieter diesen Gartenanteil (mtl. 75 €) kündigen. Es wurde im Mietvertrag keine spezielle Regelung dazu getroffen, so dass es mir so scheint, als ob dieser Gartenanteil, genau so wieder Kellerraum oder der Garagenstellplatz, zum Mietvertrag gehört und nur gem. mit der Wohnung, also alles in allem, gekündigt werden kann.

Ich bräuchte hier nun ein paar Ratschläge, in wie weit ich die Kündigung dulden muss oder sollte und wie ich dem Ganzen ein Ende bereiten kann.

Mir liegt im Augenblick nur eine Kündigung zum Gartenanteil vor, die ich bestätigen soll. Da ich den Gartenanteil aber mit Sicherheit nicht weitervermieten kann, ist dies nicht in meinem Interesse.

Wenn möglich auch ein Formulierungsvorschlag zum Antwortschreiben an den Mieter.

Vielen lieben Dank und beste Grüße Matthias W.


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anonym
beantwortet von Easyliving am 7. April 2009 11:35
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Wenn es keine besonderen Vertragsregelungen gibt, kann er den auch nicht kündigen. Kann ja auch nicht sagen, ich benutz mein Bad nicht ich kündige es.

Er kann ihn nur selbst weitervermieten (wie bei nem garagenstellplatz zB).


oberaden
beantwortet von oberaden am 7. April 2009 11:35
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da es ein gesonderter vertrag ist hätte man auch gesonderte rücktrittsmöglichkeiten aushandeln können. somit müßten die auch für den mietvertrag geltenden möglichkeiten zählen. schon nach dem grund gefragt? ansonsten kompromiß finden


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. April 2009 12:23
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grundsätzlich ist eine teilkündigung nicht möglich.

mich erstaunt, daß eine gartenmiete mit 75 € festgeschrieben wurde.

am besten nimmst du den mietvertrag und den schriftverkehr und lässt dich mal beim haus-und Grundbesitzerverein beraten. das ist eine institution für vermieter, die überschaubare kosten verursacht und in allen vermietungsangelegenheiten (z.B. auch Abrechnung) hilft.

bei der gelegenheit: wohnst du auch in dem haus? dann solltest du das auch ansprechen.


anonym
beantwortet von micky76 am 9. April 2009 21:33
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Liebe Herr Matthias, sobald Sie in die Mietvertrag eine extraentschädigung für die Garten Nützung hier 75,00€/Monat, vereinbart haben es ist durchaus möglich diese zu kündigen unter einhaltung des 3Monatigen Kündigungsfrist. Da diese Garten diese Anwesen gehört, können Sie die Pflege dafür auf die Mieter aufschlagen bzw. Nebenkosten. Normalerweise zahlt mann nicht extra für Gartennützung, mann darf diese benützen, die kosten sind schön in die Wohnungskaltmiete mitdrin.


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