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Mietrecht: Kann Vermieter Hasenstall verbieten?

gefragt von Eddywally am 04.11.2009 um 23:07 Uhr

Im Mietvertrag steht mir zu meiner Wohnung noch eine Terrasse im Erdgeschoss zur Verfügung die ich mit keinem anderen Mieter teilen muss. Dorthin wollte ich einen Hasenstall stellen (BxHxT 90x60x60) in dem unsere 2 Kaninchen leben würden. Laut Vertrag sind Haustiere in der Wohnung verboten, von draußen steht aber nichts. Nichtsdestotrotz will mir die Vermieterin verbieten, einen Hasenstall auf „meine“ Terrasse zu stellen. Darf sie das?

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Recht x 35.336 Wohnung x 4.649 Mietrecht x 3.903 Haustiere x 3.389 Terrasse x 156

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anonym
beantwortet von penthesileia am 4. November 2009 23:20
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Hilfreichste Antwort

Da laufen zwei Dinge quer. Möglicherweise kann er dir die Tierhaltung draußen nicht verbieten, die Aufstellung des Stalls aber schon. Der Vermieter könnte sich theoretisch darauf zurückziehen, dass der Stall optisch verunstaltend wirkt. Dann wären Tiere so oder so außen vor. Ist das Thema vom Tisch, habt ihr das nächste Problem. Ist Tierhaltung rechtlich wirksam in der Wohnung ausgeschlossen und ihr seid Mieter, nicht Pächter, habt ihr auch verloren. Allerdings ist es nicht mehr über einfache Klauseln möglich, die Tierhaltung juristisch auszuschließen. Da würde ich einhaken, so ihr Mieter seid. Seid ihr Pächter, tippe ich, ihr habt nix zu befürchten, weiß es aber nicht.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. November 2009 04:11

Auf dem Balkon/Terrasse kann der Mieter hinstellen was er möchte, da hat der Vermieter keine Vorschriften zu machen. Kaninchen fallen nicht unter das Haltungsverbot von Haustieren.

Kommentar von penthesileia am 5. November 2009 09:11

Ehe ich jetzt Blödsinn erzähle - meine Informationen sind nicht auf dem allerneuesten Stand, aber nach diesen Informationen darf er das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn was immer der Mieter auf seinem Balkon deponiert von dritter Seite gesehen werden kann und nicht unter die normale Nutzung von Wohnraum fällt (soweit ich mich erinnere, kann niemand das Aufstellen eines Wäscheständers verbieten). Worunter in diesem Zusammenhang ein Kaninchenstall fällt ist dann vermutlich eine Frage, die je nach Richter unterschiedlich bewertet werden kann.


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dasElend
beantwortet von dasElend am 4. November 2009 23:12
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Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.Kleintiere sind zulässig siehe auch >> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 5. November 2009 10:22

Die Aussage von dasElend ist korrekt. Auch bei einem absoluten Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist die Haltung von Kleintieren erlaubt. Infos zum Thema Kleintiere http://www.mieter-themen.de/article793.html Der Hasenstall ist von der Größe so dass eine optische Beeinträchtigung eher nicht zu erwarten ist. Falls doch, pflanzen Sie ein paar Gewächse an. P. Kleinsorge


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 4. November 2009 23:11
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Dein Vermieter soll sich mal mit der aktuellen Rechtsprechung zur Tierhaltung vertraut machen! Den Hasenstall kann Dir niemand verbieten, solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!

Kommentar von penthesileia am 4. November 2009 23:21

In der Anfrage ist von Klauseln keine Rede, da steht nur "laut Vertrag (...) verboten". Und das geht nach wie vor.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 4. November 2009 23:23

Das ist doch Haarspalterei, ob man Klauseln, Paragraphen oder sonstwie dazu sagt! Fakt ist, dass die Kleintierhaltung (und dazu zählen Hasen) mietvertraglich nicht generell ausgeschlossen werden darf!

Kommentar von penthesileia am 4. November 2009 23:26

Weißt du, wenn man erst in die Lage kommt, sich juristisch auseinanderzusetzen, sind gespaltene Haare das kleinste Problem. Darum halte ich es auch durchaus für wichtig, sich über genau diese Haarspaltereien klar zu sein. Nicht, dass ich dir alltagsgedanklich widersprechen würde, aber soweit ich es sehe, läuft die Anfrage auf ein juristisches Problem hinaus. Und da hilft dein Alltagspragmatismus nicht so viel. Nicht, dass ich je juristische Ratschläge erteilen würde/erteilt hätte

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 4. November 2009 23:35

Kennst Du das BGH-Urteil, nach dem eine Kleintierhaltung nur untersagt werden darf, wenn sich dadurch (nachweislich) unzumutbare Störungen ergeben? Wenn nicht, lies nach...

Kommentar von penthesileia am 4. November 2009 23:38

Selbstverständlich. Und ich kenne den Unterschied zwischen Klauseln und individuellen Vereinbarungen in rechtlich wirksamen Verträgen. Du auch?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 4. November 2009 23:40

Sollte man nach einem Jurastudium schon können, oder? Also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...

Kommentar von penthesileia am 4. November 2009 23:41

Mach dir keine Sorgen. Meine Anwälte wissen, was sie tun. Bei dir bin ich nicht ganz sicher, ob du weißt, was du sagst.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 4. November 2009 23:44

Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, gell? Wenn alle Anwälte so fit wären, gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten mehr! Insgesamt wird mir das aber mit Deinem Pseudowissen zu blöd. Also tschüss!

Kommentar von penthesileia am 4. November 2009 23:46

Das ist eine interessante Antwort. Meiner Ansicht nach hast zunächst du dich anstelle einer Antwort auf ein hohes Ross geschwungen. Solltest du das nicht so gemeint haben, dann lass uns doch beide runterkommen und vernünftig argumentieren.


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 00:19
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Eine Klausel mit generellem Tierhalteverbot ist unwirksam. In diesem Fall darfst du auf jeden Fall Kleintiere halten, auch ohne Erlaubnis. Häschen gehören dazu, es sei denn, du machst eine Zucht für den Sonntagsbraten, da sähe es etwas anders aus.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 5. November 2009 20:40

Genau richtig und ohne viel § Schnickschnack. MfG


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 23:09
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der vermieter darf stalltiere nicht verbieten auch in der wohnung nicht!!! Auch wenn im mietvertrag tiere verboten steht dürfen käfig tiere nicht verboten werden nur freilaufende dürfen untersagt werden


tetra13
beantwortet von tetra13 am 4. November 2009 23:08
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ja, der vermieter kann dir ausser aquarien und terrarien alle Haustiere verbieten


anonym
beantwortet von Buddsy am 4. November 2009 23:13
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wenn in dem mietvertrag steht das er Kleintiere aller art verbietet dann ja, wenn nicht dann darf er es nicht.


konny27
beantwortet von konny27 am 4. November 2009 23:12
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Ich als Vermieter möchte keine Haustiere.Meine Einstellung,kann jeder denken wie er will.


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 4. November 2009 23:11
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Nun ich bin nicht schadenfroh ob deiner Situation, aber für die Haltung von Hasen im freien ist es nur eine Frage der Zeit das Ratten angezogen werden.


anonym
beantwortet von Lousyl am 4. November 2009 23:09
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ganz eindeutig " ja " .denn haustiere sind verboten ,wo spielt keine rolle , hasenstall ist eh so ein ding ,die wissen das das im sommer ziemlich stinkt


ChelseaSmile
beantwortet von ChelseaSmile am 4. November 2009 23:08
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ein kanninchen kann sie dir nicht verbieten, denke ich -> kleintier


panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 6. November 2009 00:15
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Normalerweise kann er dir das nicht Verbieten,da Kaninchen Kleintiere und keine Hunde sind! Sobald aber nachweislich durch die Kaninchen Ungeziefer angezogen [Ratten,Mäuse] wird kann der Vermieter verlangen,das Ihr die Tiere abgebt oder sie in die Wohnung holen müßt.


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 5. November 2009 23:34
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90x60x60 ist für zwei Kaninchen ist sowieso VIEL zu klein. Zwei Kaninchen brauchen Minimum 4 qm (2 qm pro Tier). Also tu dir, dem Vermieter und den Tieren den Gefallen und vergiss die Idee.

Niemand würde zwei Katzen auf diese Größe sperren, auch Kaninchen haben Bewegungsdrang. Auch Zwergkaninchen übrigens.


anonym
beantwortet von Imera am 5. November 2009 22:52
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wohnen über dir andere Mieter? da könnte es dann Ärger geben. Außerdem, was macht du mit den Tieren im Winter?


aschaub
beantwortet von aschaub am 5. November 2009 11:14
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Kommentar in ganz andere Richtung: Wenn es sich um Stallhasen handelt, ist ein geschützer Stall auf der Terasse durchaus möglich. Aber Kaninchen sollen doch wohl kaum im Winter bei Minusgraden im Freien gehalten werden, oder ???


carlos123456789
beantwortet von carlos123456789 am 5. November 2009 08:55
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Wenn es eine Gemeinschaftterasse ist ja, wenn die Hasenhaltung in der Wohnung statt findet und im Rahmen bleibt normalerweise nein. http://www.haustierseite.com/recht-sonstiges.html


anonym
beantwortet von Padri am 5. November 2009 08:23
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Grundsätzlich sollte man solche Dinge vor der Anmietung einer Wohnung klären. Sind die Kaninchen nach Einzug angeschafft worden, sollte das auch vorher geklärt werden. Da der Kaninchenstall nicht sonderlich groß ist, wüsste ich nicht was dagegen sprechen sollte. Regelmäßige Reinigung natürlich vorausgesetzt. Wenn im Mietvertrag nichts explizit ein Verbot vom Aufstellen von Gegenständen dieser Art steht, dürft Ihr das machen. Solange niemand belästigt wird, kann der Vermieter nichts dagegen machen. Auf jeden Fall aber sollten es nicht mehr Kaninchen werden.

Kommentar von Moonie1970 am 5. November 2009 23:35

Ein Kaninchenstall in dieser Größe könnte man auch Tierquälere nennen, sorry...


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 4. November 2009 23:12
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Ja, kann er.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 4. November 2009 23:12
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Ganz klar kann der das verbieten, denn Hasen/Karnickel ziehen Ratten unweigerlich an und das kann keiner wollen.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 5. November 2009 11:11

Also das kann ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung nicht bestätigen. Vielleicht kommt es auf die Haltung und Reinlichkeit an, ... aber wir hatten nie Ratten oder Ungeziefer bei täglicher Käfigreinigung. Und früher hatten Ratten in ländlichen Gegenden auch noch mehr Lebensraum um sich auszubreiten.


Adel95
beantwortet von Adel95 am 4. November 2009 23:09
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Tja ich sags mal so alles da ist ihre Wohnung


anonym
beantwortet von mellia35 am 4. November 2009 23:08
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die Terasse gehört doch aber zur Wohnung, alles andere wäre Wortklauberei.


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