Im Mietvertrag steht mir zu meiner Wohnung noch eine Terrasse im Erdgeschoss zur Verfügung die ich mit keinem anderen Mieter teilen muss. Dorthin wollte ich einen Hasenstall stellen (BxHxT 90x60x60) in dem unsere 2 Kaninchen leben würden. Laut Vertrag sind Haustiere in der Wohnung verboten, von draußen steht aber nichts. Nichtsdestotrotz will mir die Vermieterin verbieten, einen Hasenstall auf „meine“ Terrasse zu stellen. Darf sie das?
Da laufen zwei Dinge quer. Möglicherweise kann er dir die Tierhaltung draußen nicht verbieten, die Aufstellung des Stalls aber schon. Der Vermieter könnte sich theoretisch darauf zurückziehen, dass der Stall optisch verunstaltend wirkt. Dann wären Tiere so oder so außen vor. Ist das Thema vom Tisch, habt ihr das nächste Problem. Ist Tierhaltung rechtlich wirksam in der Wohnung ausgeschlossen und ihr seid Mieter, nicht Pächter, habt ihr auch verloren. Allerdings ist es nicht mehr über einfache Klauseln möglich, die Tierhaltung juristisch auszuschließen. Da würde ich einhaken, so ihr Mieter seid. Seid ihr Pächter, tippe ich, ihr habt nix zu befürchten, weiß es aber nicht.

Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum " Das Halten von Hautieren ist unzulässig ", ist unwirksam.Kleintiere sind zulässig siehe auch >> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
Die Aussage von dasElend ist korrekt. Auch bei einem absoluten Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist die Haltung von Kleintieren erlaubt. Infos zum Thema Kleintiere http://www.mieter-themen.de/article793.html Der Hasenstall ist von der Größe so dass eine optische Beeinträchtigung eher nicht zu erwarten ist. Falls doch, pflanzen Sie ein paar Gewächse an. P. Kleinsorge

Dein Vermieter soll sich mal mit der aktuellen Rechtsprechung zur Tierhaltung vertraut machen! Den Hasenstall kann Dir niemand verbieten, solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!
In der Anfrage ist von Klauseln keine Rede, da steht nur "laut Vertrag (...) verboten". Und das geht nach wie vor.
RuleBritannia am 4. November 2009 23:23 Das ist doch Haarspalterei, ob man Klauseln, Paragraphen oder sonstwie dazu sagt! Fakt ist, dass die Kleintierhaltung (und dazu zählen Hasen) mietvertraglich nicht generell ausgeschlossen werden darf!
Weißt du, wenn man erst in die Lage kommt, sich juristisch auseinanderzusetzen, sind gespaltene Haare das kleinste Problem. Darum halte ich es auch durchaus für wichtig, sich über genau diese Haarspaltereien klar zu sein. Nicht, dass ich dir alltagsgedanklich widersprechen würde, aber soweit ich es sehe, läuft die Anfrage auf ein juristisches Problem hinaus. Und da hilft dein Alltagspragmatismus nicht so viel. Nicht, dass ich je juristische Ratschläge erteilen würde/erteilt hätte
RuleBritannia am 4. November 2009 23:35 Kennst Du das BGH-Urteil, nach dem eine Kleintierhaltung nur untersagt werden darf, wenn sich dadurch (nachweislich) unzumutbare Störungen ergeben? Wenn nicht, lies nach...
Selbstverständlich. Und ich kenne den Unterschied zwischen Klauseln und individuellen Vereinbarungen in rechtlich wirksamen Verträgen. Du auch?
RuleBritannia am 4. November 2009 23:40 Sollte man nach einem Jurastudium schon können, oder? Also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Mach dir keine Sorgen. Meine Anwälte wissen, was sie tun. Bei dir bin ich nicht ganz sicher, ob du weißt, was du sagst.
RuleBritannia am 4. November 2009 23:44 Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, gell? Wenn alle Anwälte so fit wären, gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten mehr! Insgesamt wird mir das aber mit Deinem Pseudowissen zu blöd. Also tschüss!
Das ist eine interessante Antwort. Meiner Ansicht nach hast zunächst du dich anstelle einer Antwort auf ein hohes Ross geschwungen. Solltest du das nicht so gemeint haben, dann lass uns doch beide runterkommen und vernünftig argumentieren.

Eine Klausel mit generellem Tierhalteverbot ist unwirksam. In diesem Fall darfst du auf jeden Fall Kleintiere halten, auch ohne Erlaubnis. Häschen gehören dazu, es sei denn, du machst eine Zucht für den Sonntagsbraten, da sähe es etwas anders aus.
heimwerker am 5. November 2009 20:40 Genau richtig und ohne viel § Schnickschnack. MfG
der vermieter darf stalltiere nicht verbieten auch in der wohnung nicht!!! Auch wenn im mietvertrag tiere verboten steht dürfen käfig tiere nicht verboten werden nur freilaufende dürfen untersagt werden

ja, der vermieter kann dir ausser aquarien und terrarien alle Haustiere verbieten
wenn in dem mietvertrag steht das er Kleintiere aller art verbietet dann ja, wenn nicht dann darf er es nicht.
Ich als Vermieter möchte keine Haustiere.Meine Einstellung,kann jeder denken wie er will.

Nun ich bin nicht schadenfroh ob deiner Situation, aber für die Haltung von Hasen im freien ist es nur eine Frage der Zeit das Ratten angezogen werden.
ganz eindeutig " ja " .denn haustiere sind verboten ,wo spielt keine rolle , hasenstall ist eh so ein ding ,die wissen das das im sommer ziemlich stinkt

ein kanninchen kann sie dir nicht verbieten, denke ich -> kleintier
Normalerweise kann er dir das nicht Verbieten,da Kaninchen Kleintiere und keine Hunde sind! Sobald aber nachweislich durch die Kaninchen Ungeziefer angezogen [Ratten,Mäuse] wird kann der Vermieter verlangen,das Ihr die Tiere abgebt oder sie in die Wohnung holen müßt.
90x60x60 ist für zwei Kaninchen ist sowieso VIEL zu klein. Zwei Kaninchen brauchen Minimum 4 qm (2 qm pro Tier). Also tu dir, dem Vermieter und den Tieren den Gefallen und vergiss die Idee.
Niemand würde zwei Katzen auf diese Größe sperren, auch Kaninchen haben Bewegungsdrang. Auch Zwergkaninchen übrigens.
wohnen über dir andere Mieter? da könnte es dann Ärger geben. Außerdem, was macht du mit den Tieren im Winter?

Kommentar in ganz andere Richtung: Wenn es sich um Stallhasen handelt, ist ein geschützer Stall auf der Terasse durchaus möglich. Aber Kaninchen sollen doch wohl kaum im Winter bei Minusgraden im Freien gehalten werden, oder ???

Wenn es eine Gemeinschaftterasse ist ja, wenn die Hasenhaltung in der Wohnung statt findet und im Rahmen bleibt normalerweise nein. http://www.haustierseite.com/recht-sonstiges.html
Grundsätzlich sollte man solche Dinge vor der Anmietung einer Wohnung klären. Sind die Kaninchen nach Einzug angeschafft worden, sollte das auch vorher geklärt werden. Da der Kaninchenstall nicht sonderlich groß ist, wüsste ich nicht was dagegen sprechen sollte. Regelmäßige Reinigung natürlich vorausgesetzt. Wenn im Mietvertrag nichts explizit ein Verbot vom Aufstellen von Gegenständen dieser Art steht, dürft Ihr das machen. Solange niemand belästigt wird, kann der Vermieter nichts dagegen machen. Auf jeden Fall aber sollten es nicht mehr Kaninchen werden.
Ein Kaninchenstall in dieser Größe könnte man auch Tierquälere nennen, sorry...
Ganz klar kann der das verbieten, denn Hasen/Karnickel ziehen Ratten unweigerlich an und das kann keiner wollen.
aschaub am 5. November 2009 11:11 Also das kann ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung nicht bestätigen. Vielleicht kommt es auf die Haltung und Reinlichkeit an, ... aber wir hatten nie Ratten oder Ungeziefer bei täglicher Käfigreinigung. Und früher hatten Ratten in ländlichen Gegenden auch noch mehr Lebensraum um sich auszubreiten.
die Terasse gehört doch aber zur Wohnung, alles andere wäre Wortklauberei.
Auf dem Balkon/Terrasse kann der Mieter hinstellen was er möchte, da hat der Vermieter keine Vorschriften zu machen. Kaninchen fallen nicht unter das Haltungsverbot von Haustieren.
Ehe ich jetzt Blödsinn erzähle - meine Informationen sind nicht auf dem allerneuesten Stand, aber nach diesen Informationen darf er das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn was immer der Mieter auf seinem Balkon deponiert von dritter Seite gesehen werden kann und nicht unter die normale Nutzung von Wohnraum fällt (soweit ich mich erinnere, kann niemand das Aufstellen eines Wäscheständers verbieten). Worunter in diesem Zusammenhang ein Kaninchenstall fällt ist dann vermutlich eine Frage, die je nach Richter unterschiedlich bewertet werden kann.