Bohme am 23.04.2008 um 15:19 Uhr

Die Wohnung muß im übernommenen Zustand übergeben werden.

Ja. Du musst den Urzustand wieder herstellen.
Luise am 23. April 2008 18:05 DH

Wenn du die Wohnung so übernommen hast und nichts mit der Hausverwaltung gesondert festgehalten wurde, dann musst du die Wohnung in den Urzustand zurück bauen... egal, wie lange es her ist. Kopf hoch...
Luise am 23. April 2008 18:05 DH
Was steht denn in deinem Vertrag? Will der Vermieter es so? Erkundige dich beim Mieterbund, ob es nach so vielen Jahren noch sein muß.
DH