Hallo, ich bin vor kurzen umgezogen. Es ist ein 4Parteien Haus. Ich interessiere mich für den Garten, da dieser von keinem genutzt wird und habe dies bereits angesprochen. Der Garten liegt direkt am Erdgeschoss und eine Firma hat dort Ihren Sitz, sowie eine nie verwendete Terasse. Auch bei den Nachbarn wäre es ok, wenn ich mich um den Garten kümmere und bei der Firma hätte auch keiner etwas dagegen.
Zuerst wurde es mir vom Vermieter auch zugesagt doch nun könnte ich diesen doch nicht -pflegen-. Grund: Hauseigentümer ist meine Vermieterin und Hausmeister ist der Ehemann, dem aber das Haus nicht gehört,. Erbgeschichte. Laut Ihrer Aussage konnten Sie das (Ehepaar und auch Hausmeister) so vor Gericht durchsetzen , ich denke es geht hier nur um Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten beim Finanzamt. Weitere Aussage, keiner der Mieter darf etwas im Garten anrühren, da dies zu den Hausmeisterpflichten gehört, habe selbst gehört, dass wenn beide Ihm Urlaub sind, keiner den Rasen mähen darf. Achten da sehr kleinlich drauf.
Ich meine auch, dass bei den Nebenkosten keine Hausmeisterkosten veranschlagt werden. Könnt Ihr mir helfen? Sprich gibt es Möglichkeiten das ich doch den Garten bekommen kann und nicht mehr zu den Pflichten des Hausm.gehört durch z.B. Klausel im Mietvertrag? Vielen Dank!
Dennis - wenn die nicht wollen kann man die auch nicht dazu zwingen. Aber wenn du einen grünen Daumen hast, dann erkundige dich mal in der Gemeinde - vielleicht gits ja ne Schrebergartenanlage wo du was pachten kannst. Ist allemal besser als ständig die fiesen Fratzen um sich herum zu wissen beim Garten am Haus. Und deine Vermutung wegen der Absetzbarkeit scheint richig zu sein. Wenn allerding sim Mietvertrag aller Parteien steht das eine Gartennutzung erlaubt ist, dann hast auch Anspruch darauf. Und wenn dir die anderen Mieter die Nutzung ihres Anteils unentgeldlich überlassen gehts dem Vermieter auch nix an. Die Alten machen da einen auf Hausmeister und lassen sich das sicherlich bezahlen - in der Miete ist sicherlich ein entsprechender Beitrag enthalten, nennt sich dann Hausmeisterservice. Vielleicht isses ja nur eine Halbtagsstelle :-), die macht dann kostenmäßig net soo viel aus.
Hi, ging ja fix mit der Antwort. Ich sollte noch erwähnen, dass die Vermieterin und der Hausmeister nicht hier mit im Haus wohnen um so lieber würde ich mich genau um den Garten kümmern. Beide wohnen nur in der gleichen Stadt und er kommt alle paar Wochen her und macht seine -Hausmeisterpflichten-. Ich hoffe hier eine perfekte Antwort zu erhalten um die beiden davon zu überzeugen, dass ich mich doch darum kümmern kann ohne das Sie damit rechnen müssen, dass Sie -finanzielle Einbussen- erleiden müssen. Wie ich weiß hat keiner im Mietvertrag etwas vom Garten stehen, somit steht dem niemand zur Zeit zu. :/
Es dürfen per Mietvertrag Hausmeisterkosten umgelegt werden, wobei dies allerdings von der Tätigkeit des Hausmeisters abhängig ist.
Nicht mit jeder Arbeitsleistung des Hausmeisters dürfen die Mieter belastet werden.
An den Garten kommst Du nur ran, wenn das vertraglich zwischen Dir und dem Eigentümer bzw. Vermieter vereinbart wird. SCHRIFTLICH, wohlgemerkt, damit Du das im Fall der Fälle auch nachweisen kannst.

Mieter sollten darauf achten, dass ein eventuell eingeräumtes Recht zur Nutzung des Gartens im Mietvertrag steht. Mündliche Absprachen oder die Duldung des Vermieters sind bei Widerruf nichtig. So kann der Vermieter jederzeit und ohne Angaben von gründen ihnen die Nutzung des Gartens verbieten, solange sie nicht vertraglich festgehalten wurde.
http://www.gratisrecht.de/mietrecht/garten-terasse-balkon/recht-auf-gartennutzun...
Siam1 am 11. August 2009 20:51 Hausmeisterkosten gehören zur Betriebskostenabrechnung.
http://www.rewirpower.de/home/wohnenundbauen/mieterservice/mietratgeber/nebenkosten.html.html
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1hauswart.html
Eine Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft, wenn einzelne typische Hausmeistertätigkeiten (wie Gartenpflege, Winterdienst oder Hausreinigung) gesondert abgerechnet werden http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hauswart.htm
Aber das ist ja nicht der Fall, laut deiner Beschreibung.
Siam1 am 11. August 2009 21:34 http://www.gutefrage.net/frage/frage-mietrecht-pflichten-garten-gartenhaus > Ausführungen von @Sachse sind ausführlicher.
So einen Mieter hätte ich auch gerne. Leider findet man die heutzutage kaum mehr. Die meisten Mieter wollen mit einem Garten nichts zu tun haben. Grundsätzlich kann Dein Anliegen aber nur in einem Gespräch mit der Vermieterin gelöst werden, nicht in einem Forum. Du musst also fragen! Falls andere Mieter dort noch wohnen und laut Mietvertrag ein Nutzungsrecht haben, dann kann es passieren, dass diese irgendwann doch noch im Garten auftauchen, wenn dieser schön gemacht ist... Auch gibt es mit der Zeit immer neue Mieter mit unterschiedlichen Interessen. Falls Du den Garten pflegst, so muss Dir zwar das Geld für die Pflege erlassen werden, nicht aber alle anderen Hausmeisterkosten. All das gibt es zu beachten.
Hausmeisterkosten, Gartenkosten können umgelegt werden falls du es schaffst, dass du den Garten pflegen darfst, brauchst du dann natürlich dafür keine Kosten zu zahlen, du kriegst sogar was...aber aufpassen, wenn der Garten schön ist, kriegst du ggf auch Garten besuch...
ich habe das gefühl, da sind 2 mühlsteine, und du willst genau dazwischen springen.
das hat wenig mit mietrecht zu tun. es ist ein kompetenzgerangel dem ein vertrag zugrundeliegt, den du nicht kennst. offenbar hat im garten der hausmeister das sagen. also such halt das gespräch mit ihm und biete deine hilfe an. aber schon an den kosten für eine primel kann dein angebot scheitern...
über mietrecht kommst du nicht weiter.