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mietrecht bei wohngemeinschaft

gefragt von highlinerhighliner am 20.10.2008 um 17:43 Uhr

kann ich wohngeld bekommen wenn ich frührente bekomme und in einer "wohngemeinschaft" lebe? oder ist das den ämtern egal?

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Recht x 35.061 wohnen x 7.285 mietrecht x 3.874 Wohngemeinschaft x 126

abibremer
beantwortet von abibremer am 13. März 2009 15:10
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im wohngeldantrag werden dir die entsprechenden fragen gestellt sorge dich nicht,das amt wird`s schon richten ich habe immer nur probleme mit den fragen, zu denen ich keine informationen habe und erst beim vermieter nachfragen muß. beisp: wann wurde die wohnung erstmals bezugsfertig? wurde die herstellung mit öffentlichen mitteln gefördert?


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. Oktober 2008 23:46
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das kommt auf das einkommen an. stell den antrag. weniger wirst du danach nicht haben, aber die chance auf wohngeld.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 20. Oktober 2008 21:44
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Beantrage das Wohngeld einfach, das Amt wird Dir dann schon sagen ob Du welches erhältst. Auch Rentner haben, wenn das Einkommen die Höchstgrenze nicht erreicht, Anspruch auf Wohngeld. Es werden ja noch bestimmte Ausgaben dem Einkommen entgegengerechnet.
Ein Versuch kostet nur die Briefmarke.


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