highliner am 20.10.2008 um 17:43 Uhr
kann ich wohngeld bekommen wenn ich frührente bekomme und in einer "wohngemeinschaft" lebe? oder ist das den ämtern egal?

im wohngeldantrag werden dir die entsprechenden fragen gestellt sorge dich nicht,das amt wird`s schon richten ich habe immer nur probleme mit den fragen, zu denen ich keine informationen habe und erst beim vermieter nachfragen muß. beisp: wann wurde die wohnung erstmals bezugsfertig? wurde die herstellung mit öffentlichen mitteln gefördert?
das kommt auf das einkommen an. stell den antrag. weniger wirst du danach nicht haben, aber die chance auf wohngeld.

Beantrage das Wohngeld einfach, das Amt wird Dir dann schon sagen ob Du welches erhältst. Auch Rentner haben, wenn das Einkommen die Höchstgrenze nicht erreicht, Anspruch auf Wohngeld. Es werden ja noch bestimmte Ausgaben dem Einkommen entgegengerechnet.
Ein Versuch kostet nur die Briefmarke.