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Mietrecht - 4 Jehre Laufzeit

gefragt von JGoessler am 24.05.2009 um 12:43 Uhr

Mein EX Freund und ich haben einen Mietvertag von 4 Jahren unterzeichnet. MIr ist klar, dass wir damit geunden sind. Aber was ist wenn das zusammenwohen unzumutbar geworden ist, da die partnerschaft auseinander gegangen ist und es nur noch eskaliert?

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Mietrecht x 3.876 Vertragslaufzeit x 17

anonym
beantwortet von mig112 am 24. Mai 2009 12:45
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Ihr habt laut aktuellster Rechtsprechung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!!!

Kommentar von JGoessler am 24. Mai 2009 12:48

das ist doch mal eine klare aussage. vielen dank

Kommentar von jockl am 24. Mai 2009 12:51

Bitte bei Nichtwissen die Tastatur in Ruhe lassen.

Kommentar von jockl am 24. Mai 2009 12:52

oder Quelle benennen.

Kommentar von mig112 am 24. Mai 2009 13:02

Jawohl Herr jockl,

zu Befehl Herr jockl,

gerne Herr jockl:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieter-kuendigungsfrist.htm

Ähem übrigens Herr jockl, wie war das noch gleich mit dem Nichtwissen und der Tastatur??

Leg dich besser mal ein wenig aufs Sofa!

Jetzt!!

Kommentar von 7e7b76239fdb30e4d193d7bdd44fc94csmallsweetbaby20 am 24. Mai 2009 13:08

ich lach mich kaputt. :D

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2009 18:24

mig112 das kannst du ja nicht wissen, wenn du kein experte bist. die von dir benannte regelung bezieht sich nur auf unbefristete mietverträge. für eine korrekte antwort muss man halt ein bißchen mehr wissen...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 24. Mai 2009 18:22
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wenn das mal so einfach wäre, wie mig112 es sieht... der sollte mal § 575 BGB lesen.

deine frage beinhaltet 2 probleme: eins der partnerschaft, das in einem gemeinsam gezeichneten vertrag immer schwierig ist. ich möchte hier nicht darauf eingehen, und wünsche euch eine harmonische zeit.

das andere problem ist der vertrag. der ist als befristeter vertrag nur unter bestimmten voraussetzungen möglich. dazu muß bei vertragsabschluß schriftlich festgelegt werden, daß der vermieter die räume nach fristablauf für Eigenbedarf, Abriss oder Mitarbeiter benötigt. ansonsten gilt der vertrag nicht als befristet und kann vom mieter (beide unterschriften) mit 3 monatsfrist gekündigt werden.

Kommentar von mig112 am 25. Mai 2009 00:02

Respekt und DH von mir.


anonym
beantwortet von jockl am 24. Mai 2009 12:52
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Vier Jahre sind 4 Jahre. So lautet euer Vertrag.

Kommentar von JGoessler am 24. Mai 2009 12:55

ich hab ja jetzt selber noch mal geschaut, es ist keinen zumutbar,wenn es zu handgreiflchkeiten kommt weiter hin zusammen zu wohnen und man kommt da raus

Kommentar von mig112 am 24. Mai 2009 13:20

@jockl: Du hast keine Chancen und keine Ahnung - aber nutze sie ruhig!! Deine Aussage ist nur für Vermieter gültig, leider nicht für Mieter.

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2009 18:26

joki es ist schön daß du mehr weißt als mig112. aber es ist falsch. so einfach ist das recht halt nicht...


cr4sh
beantwortet von cr4sh am 24. Mai 2009 12:45
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Oder nen Nachmieter stellen?


anonym
beantwortet von Padri am 25. Mai 2009 17:45
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Schau doch noch mal in den Mietvertrag ob es sich hierbei um einen MV mit 4jähriger Kündigungsausschlussfrist handelt. (Wortlaut beachten) Ist dem so, dann habt ihr ein Problem aus dem Vertrag herauszukommen. Sorry, aber ich kann Leute nicht verstehen, die solche Mietverträge in der heutigen Zeit unterschreiben. Wer weiß denn schon bei Mietbeginn was 3 Jahre später sein wird? Nicht nur die Partnerschaft, sondern eher das Berufliche lässt doch solche Kapriolen heute kaum mehr zu. Das können nur noch Beamte, die genau wissen dass sie 4 Jahre dieselbe Stellung behalten. Und nicht mal die mehr heute.


anonym
beantwortet von Lotusteich am 24. Mai 2009 12:45
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Das ist dann euer Problem und nicht das eures Vermieters. Ist leider so...


MeineHasen
beantwortet von MeineHasen am 24. Mai 2009 12:44
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ich denke mal das es pech ist


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