Mein EX Freund und ich haben einen Mietvertag von 4 Jahren unterzeichnet. MIr ist klar, dass wir damit geunden sind. Aber was ist wenn das zusammenwohen unzumutbar geworden ist, da die partnerschaft auseinander gegangen ist und es nur noch eskaliert?
Ihr habt laut aktuellster Rechtsprechung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!!!
wenn das mal so einfach wäre, wie mig112 es sieht... der sollte mal § 575 BGB lesen.
deine frage beinhaltet 2 probleme: eins der partnerschaft, das in einem gemeinsam gezeichneten vertrag immer schwierig ist. ich möchte hier nicht darauf eingehen, und wünsche euch eine harmonische zeit.
das andere problem ist der vertrag. der ist als befristeter vertrag nur unter bestimmten voraussetzungen möglich. dazu muß bei vertragsabschluß schriftlich festgelegt werden, daß der vermieter die räume nach fristablauf für Eigenbedarf, Abriss oder Mitarbeiter benötigt. ansonsten gilt der vertrag nicht als befristet und kann vom mieter (beide unterschriften) mit 3 monatsfrist gekündigt werden.
Respekt und DH von mir.
Vier Jahre sind 4 Jahre. So lautet euer Vertrag.
ich hab ja jetzt selber noch mal geschaut, es ist keinen zumutbar,wenn es zu handgreiflchkeiten kommt weiter hin zusammen zu wohnen und man kommt da raus
@jockl: Du hast keine Chancen und keine Ahnung - aber nutze sie ruhig!! Deine Aussage ist nur für Vermieter gültig, leider nicht für Mieter.
joki es ist schön daß du mehr weißt als mig112. aber es ist falsch. so einfach ist das recht halt nicht...
Schau doch noch mal in den Mietvertrag ob es sich hierbei um einen MV mit 4jähriger Kündigungsausschlussfrist handelt. (Wortlaut beachten) Ist dem so, dann habt ihr ein Problem aus dem Vertrag herauszukommen. Sorry, aber ich kann Leute nicht verstehen, die solche Mietverträge in der heutigen Zeit unterschreiben. Wer weiß denn schon bei Mietbeginn was 3 Jahre später sein wird? Nicht nur die Partnerschaft, sondern eher das Berufliche lässt doch solche Kapriolen heute kaum mehr zu. Das können nur noch Beamte, die genau wissen dass sie 4 Jahre dieselbe Stellung behalten. Und nicht mal die mehr heute.
Das ist dann euer Problem und nicht das eures Vermieters. Ist leider so...
das ist doch mal eine klare aussage. vielen dank
Bitte bei Nichtwissen die Tastatur in Ruhe lassen.
oder Quelle benennen.
Jawohl Herr jockl,
zu Befehl Herr jockl,
gerne Herr jockl:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieter-kuendigungsfrist.htm
Ähem übrigens Herr jockl, wie war das noch gleich mit dem Nichtwissen und der Tastatur??
Leg dich besser mal ein wenig aufs Sofa!
Jetzt!!
ich lach mich kaputt. :D
mig112 das kannst du ja nicht wissen, wenn du kein experte bist. die von dir benannte regelung bezieht sich nur auf unbefristete mietverträge. für eine korrekte antwort muss man halt ein bißchen mehr wissen...