Denny1975 am 26.07.2009 um 11:31 Uhr
Hallo
Das Haus , in dem meine Mutter als Mieterin wohnt , wurde zwangsversteigert . Nun haben alle Mieter eine Kündigung bekommen , weil der neue Besitzer Eigenbedarf angemeldet hat . Müssen die alten Mieter in diesem Fall trotzdem die 3 Monats Mietzahlpflicht einhalten( wenn sie sofort ausziehen) oder eher nicht ??? Und kennt jemand eine Internetseite wo das gesetzlich festgelegt ist ? . . . Danke
Frag den Vermieter, was es ihn wert ist, wenn deine Mutter sofort auszieht, ansonsten würde deine Mutter der Kündigung widersprechen! Und das kann lange dauern!

Wenn der Vermieter ohne Frist kündigt, kann sofort ausgezogen werden, wenn man es möchte.
Wenn er allen Mietern gleichzeitig die Kündigung wg. eigenbedarfs gibt, muß daß ja wohl eine sehr, sehr große Familie aus dem Orient sein, nein ein ganzer Klan! Sowas geht nicht. Wenn du klug vorgehst, kannst du dabei Kohle rausholen!
Rechtlich keine Ahnung!
ABER: Ich würde mal mit dem neuen Eigentümer sprechen, der ist evtl. froh, wenn bereits jemand so schnell das Haus verläßt und er schon mit dem renovieren... anfangen kann.
Oft ist der direkte Weg der einfachste Weg...
Ich denke nicht. Der neue Eigentümer wird froh sein, wenn der Leerzug beginnt.

die Frist muß eingehalten werden. Aber mal mit dem Eigentümer reden, wenn er Eigenbedarf angemeldet hat,läßt er sich vielleicht drauf ein, dass man sofort rauskann.

Wenn der Mieter Eigenbedarf gleich für alle Wohnungen? angemeldet hat wird er das Haus sanieren wollen. Einen Eigenbedarf kann er theoretisch ja nur für eine Wohnung anmelden. Bei sanierungsvorhaben kann man sicher gut verhandeln, das man die Wohnung vorzeitig verläßt. Dann auch darauf achten, das nichts mehr renoviert wird. ist ja überflüssig.