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Mietrecht 123

Frage von Denny1975 Denny1975

Hallo

Das Haus , in dem meine Mutter als Mieterin wohnt , wurde zwangsversteigert . Nun haben alle Mieter eine Kündigung bekommen , weil der neue Besitzer Eigenbedarf angemeldet hat . Müssen die alten Mieter in diesem Fall trotzdem die 3 Monats Mietzahlpflicht einhalten( wenn sie sofort ausziehen) oder eher nicht ??? Und kennt jemand eine Internetseite wo das gesetzlich festgelegt ist ? . . . Danke

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Antworten (7)

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Frag den Vermieter, was es ihn wert ist, wenn deine Mutter sofort auszieht, ansonsten würde deine Mutter der Kündigung widersprechen! Und das kann lange dauern!

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Wenn der Vermieter ohne Frist kündigt, kann sofort ausgezogen werden, wenn man es möchte.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Wenn er allen Mietern gleichzeitig die Kündigung wg. eigenbedarfs gibt, muß daß ja wohl eine sehr, sehr große Familie aus dem Orient sein, nein ein ganzer Klan! Sowas geht nicht. Wenn du klug vorgehst, kannst du dabei Kohle rausholen!

    Kommentar von Denny1975 Denny1975Denny1975

    es ist nur ein 2 Familienhaus :)

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Dann war deine Wortwahl in deinem T. nicht besonders treffend!

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    Antwort von tergenna tergenna

    Rechtlich keine Ahnung!
    ABER: Ich würde mal mit dem neuen Eigentümer sprechen, der ist evtl. froh, wenn bereits jemand so schnell das Haus verläßt und er schon mit dem renovieren... anfangen kann.
    Oft ist der direkte Weg der einfachste Weg...

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Ich denke nicht. Der neue Eigentümer wird froh sein, wenn der Leerzug beginnt.

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    Antwort von eddali eddali

    die Frist muß eingehalten werden. Aber mal mit dem Eigentümer reden, wenn er Eigenbedarf angemeldet hat,läßt er sich vielleicht drauf ein, dass man sofort rauskann.

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Wenn der Mieter Eigenbedarf gleich für alle Wohnungen? angemeldet hat wird er das Haus sanieren wollen. Einen Eigenbedarf kann er theoretisch ja nur für eine Wohnung anmelden. Bei sanierungsvorhaben kann man sicher gut verhandeln, das man die Wohnung vorzeitig verläßt. Dann auch darauf achten, das nichts mehr renoviert wird. ist ja überflüssig.

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