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Mietrecht 123

gefragt von Denny1975Denny1975 am 26.07.2009 um 11:31 Uhr

Hallo

Das Haus , in dem meine Mutter als Mieterin wohnt , wurde zwangsversteigert . Nun haben alle Mieter eine Kündigung bekommen , weil der neue Besitzer Eigenbedarf angemeldet hat . Müssen die alten Mieter in diesem Fall trotzdem die 3 Monats Mietzahlpflicht einhalten( wenn sie sofort ausziehen) oder eher nicht ??? Und kennt jemand eine Internetseite wo das gesetzlich festgelegt ist ? . . . Danke

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Mieter x 721

anonym
beantwortet von LonoMisa am 26. Juli 2009 20:59
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Frag den Vermieter, was es ihn wert ist, wenn deine Mutter sofort auszieht, ansonsten würde deine Mutter der Kündigung widersprechen! Und das kann lange dauern!


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 26. Juli 2009 11:33
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Wenn der Vermieter ohne Frist kündigt, kann sofort ausgezogen werden, wenn man es möchte.


anonym
beantwortet von LonoMisa am 26. Juli 2009 11:38
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Wenn er allen Mietern gleichzeitig die Kündigung wg. eigenbedarfs gibt, muß daß ja wohl eine sehr, sehr große Familie aus dem Orient sein, nein ein ganzer Klan! Sowas geht nicht. Wenn du klug vorgehst, kannst du dabei Kohle rausholen!

Kommentar von Ca331cbee0208bd95e38d6d1e19992adsmallDenny1975 am 26. Juli 2009 11:57

es ist nur ein 2 Familienhaus :)

Kommentar von LonoMisa am 27. Juli 2009 09:52

Dann war deine Wortwahl in deinem T. nicht besonders treffend!


anonym
beantwortet von tergenna am 26. Juli 2009 11:34
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Rechtlich keine Ahnung!
ABER: Ich würde mal mit dem neuen Eigentümer sprechen, der ist evtl. froh, wenn bereits jemand so schnell das Haus verläßt und er schon mit dem renovieren... anfangen kann.
Oft ist der direkte Weg der einfachste Weg...


anonym
beantwortet von Annaberg am 26. Juli 2009 11:34
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Ich denke nicht. Der neue Eigentümer wird froh sein, wenn der Leerzug beginnt.


eddali
beantwortet von eddali am 26. Juli 2009 11:33
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die Frist muß eingehalten werden. Aber mal mit dem Eigentümer reden, wenn er Eigenbedarf angemeldet hat,läßt er sich vielleicht drauf ein, dass man sofort rauskann.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 26. Juli 2009 11:33
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Wenn der Mieter Eigenbedarf gleich für alle Wohnungen? angemeldet hat wird er das Haus sanieren wollen. Einen Eigenbedarf kann er theoretisch ja nur für eine Wohnung anmelden. Bei sanierungsvorhaben kann man sicher gut verhandeln, das man die Wohnung vorzeitig verläßt. Dann auch darauf achten, das nichts mehr renoviert wird. ist ja überflüssig.


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