Mietrecht - Parkplatz

12 Antworten

Gibt es keine Gastparkplätze? Ist der Parkplatz beschildert mit etwas wie "Nur für Anwohner"? Sie darf "kurzfristig, aber nicht ständig dort parken. Allerdings ist das ein echtes Problem, wenn die Plätze nicht fest zugewiesen sind. Was willst du machen gegen den, der Alleinstehend 2 Fahrzeuge hat?

Zunächst einmal würde ich ein Gespräch mit dem Nachbarn führen.

Wenn der keine Einsicht zeigt, würde ich den Vermieter informieren. Der kann dann entsprechend handeln.

Es sind zwei Stellplätze wo jeder Mieter ein Recht hat auf den Plätzen zu parken. Jetzt ist die Frage darf ein Nichtmieter auf diesem Platz parken? Im Mietvertrag steht dazu nichts.

Wenn die Stellplätze nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, haben Sie ein Nutzungsrecht, aber ist der Parplatz besetzt, haben Sie halt Pech.

Sie könnten dem Vermieter vorschlagen, dass er Ihnen einen festen Stellplatz gibt und Sie dafür monatlich eine Miete zahlen.

Wenn im Mietvertrag nichts steht, hat man auch kein Recht...sondern der, der zuerst kommt

Es ist halt ärgerlich wenn ich mal Besuch habe oder selber parken möchte das die Stellplätze zugeparkt sind. Ich seh halt nicht ein das ich als Mieter auf der Straße parken soll nur weil die Zwei zeitlich immer vor mir nach Hause kommen.

Sie parkt ja auch über Nacht dort!

Ob Du das einsiehst oder nicht, ist völlig irrelevant, es zählt einzig und allein, ob Deine vertraglichen Rechte verletzt werden. Und nach dem, was hier steht, werden sie das nicht, denn Dir ist weder ein Parkplatz garantiert noch ist die Benutzung durch Besuch ausgeschlossen...

Das solltest Du den Vermieter fragen, es sind seine Parkplätze. Hier kann das niemand wissen...