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Mietrcht ,darf ich Miete Kürzen?

gefragt von blackterry1 am 05.11.2009 um 8:54 Uhr

Ich wohne in ein 2 Parteien Haus ,es sind unten 2 Wohnungen und die neben mir wird saniert(ohne ankündigung).Es ist ein gemeinsamer Hof der nicht gepflastert ist:Nun fahren die Bauleute mit ihrem Radlader den ganzen Hof kaputt ich komme nur noch mit Gummistiefel zu meinem Auto.und fahre mich in den Motter fast fest werde mein auto den wohl auserhalb Parken weil das sieht schon aus wie ein Geländewagen.Zu dem haben sich die Bauleute meines vermieters einfach meine Gartenmöbel aus den Abstellraum geholt um darauf zu Pausieren,in dem Baumühl! Was kann ich tun? Miete kürzen?

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katti1980
beantwortet von katti1980 am 5. November 2009 08:58
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sei mal nicht so kleinlich. wenn die bauarbeiten vorbei sind, werden die den garten schon wieder in ordnung bringen( müssen). wo gehobelt wird fallen späne. du kannst darum bitten, das deine möbel wieder in den abstellraum kommen und du es nicht wünscht das diese zur pause genutz werden.meine güte stell sie zurück und schliesse sie ein. aber wer will denn so kleinlich sein.ist es so schlimm??? parke deinen wagen wie geplant woanders und reg dich nicht darüber auf. die miete kürzen kannst du hier auf keinen fall da die bauarbeiten bestimmt nicht jahrelang dauern.

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 5. November 2009 09:01

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/mietminderung.html gugg mal ob du ähnliche gründe wie deinen findest.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 5. November 2009 10:30

Da hast du aber recht seltsame und abwegige Vorstellungen vom Mietrecht.


anonym
beantwortet von Peter34muc am 5. November 2009 08:59
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DU musst deinen Vermieter erst die Mängel abzeigen und ihm Gelegenheit geben diese Abzustellen. In deinen Fall sehe ich fast keine Möglichkeit Baulärm ist zu akzeptieren, vllt etwas wegen den dreckigen Hof. Aber viel wird es nicht sein. Den Bauarbeiter würde ich untersagen auf meinen Gartenmöbeln zu sitzen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 08:56
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Ich würde mich erstmal an den Vermieter wenden und fragen was das soll... Und wenn ihr zu keiner Lösung kommt ab zum Mieterschutzverein oder Rechtsanwalt... ich weiß nicht ob du einfach so die Miete kürzen darfst?!


anonym
beantwortet von Padri am 6. November 2009 09:11
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Die Sache mit den Stühle musst Du mit den Arbeitern selbst klären. Wenn diese unabgeschlossen irgendwo stehen, ist das kein Wunder. Man kann auch mal selbst handeln und muss nicht wegen jedem Bisschen den Vermieter alarmieren oder ihm die Schuld geben. Die Baumaßnahme war doch sicher angekündigt, oder? Es ist doch abzusehen, dass so etwas Dreck und Lärm macht. Bis die Arbeiten zu Ende sind, kann man doch das Auto für kurze Zeit mal woanders abstellen. Etwas Entgegenkommen sollte man als Mieter schon. Sonst kommen Klagen wie: Der Vermieter macht ja nie was! Und wenn er was macht und verschönert, dann ist das auch nicht recht!


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 20:28
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Schmutz, Lärm und andere vom Mieter nicht zu vertretende Beeinträchtigungen der Mietsache sind fast immer auch Mietminderungsgründe. Ich gebe aber zu bedenken, dass Vermieter auf Sanierungen und Modernisierungen im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs angewiesen sind. Ansonsten sehe ich es wie Albatros und firstguardian. Eine Sache teile ich allerdings nicht, wird einem Mieter ein Stellplatz überlasssen, wenn auch mietfrei, kann sich daraus durchaus ein Anspruch auf diesen ableiten. MfG


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 10:37
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Wenn der PKW-Stellplatz nicht angemietet ist und nur „einfach so“ zur Verfügung steht, kannst du die Miete nicht mindern. Was evtl. weitere Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz etc. betrifft, sehr wohl. Es kommt aber darauf an, dass es eine erhebliche Beeinträchtigung sein muss. Dann wäre eine angemessene Minderung durchaus rechtens. Von hier aus kann ich aber diese Beeinträchtigung nicht beurteilen, das geht nur vor Ort. Führe also ein entsprechendes Protokoll und mindere dann evtl. nach Abschluss der Arbeiten und vorheriger schriftlicher Information im übernächsten Monat die Miete (brutto) entsprechend.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 09:15
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Da scheint aber mächtig was schief zu laufen. Rede mit dem Vermieter und verlange Schadenersatz für die Gartenmöbel. Die Umbauarbeiten mutß du dulden. Wenn der Wohnwert beeinträchtigt ist, kannst Du nach vorheriger Anklündigung angemessen während der Dauer der Maßnahme die Miete kürzen.


adianthum
beantwortet von adianthum am 5. November 2009 09:15
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Es war vom Vermieter nicht sehr höflich die Sanierung nicht anzukündigen, aber gegen ein Gesetz hat er damit nicht wirklich verstossen. Wahrscheinlich ist er einfach davon ausgegangen, dass du keine Beeinträchtigungen hast, weil du den ganzen Tag auf Arbeit bist. Es war lediglich nicht nett was er da gemacht hat. Genauso mit deinen Möbeln- das ist von den Bauarbeitern dreist, aber du kannst hingehen und denen sagen, dass du das nicht wünschst- und gut ist. Wenn du für den Hof als Parkplatz Geld bezahlst, kannst du das evtl. für die Zeit der Maßnahmen zurückfordern. Und wenn die Möbel kaputt oder so verschmutzt sind, dass sie unbrauchbar geworden sind dafür Schadenersatz verlangen. Aber am besten holst du dir erst Rücckversicherung beim Mieterschutzbund- bevor du es dir mit deinem Vermieter nachhaltig verdirbst- wenn sonst alles stimmt- Mietkosten, Umfeld, das Verständnis zwischen dir und deinem Vermieter- würde ich beide Augen zudrücken- und ihm einfach mal sagen, dass du dich überrumpelt gefühlt hast und dich auch ganz schön darüber geärgert hast- und das nächste mal doch bitte vorab informiert werden willst um deine Sachen in Sicherheit zu bringen.


anonym
beantwortet von jimpo am 5. November 2009 09:10
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Zuerstmal mußt Du die ansprechen, die ohne zu fragen Deine Gartenmöbel benutzen.Sie darauf hinweisen, daß das Deine Möbel sind und Ihnen verbieten sie zu benutzen.Dann würde ich dem Vermieter sagen, daß Deine Möbel nicht für Bauarbeiter zur Verfügung stehen.


anonym
beantwortet von Zaunblume am 5. November 2009 09:02
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Du darfst die Miete von Dir aus nicht kuerzen.


Wenne
beantwortet von Wenne am 5. November 2009 09:01
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Das mit den Gartenmöbeln musst du mit den Bauarbeitern klären. (oder dem Chef der Baufirma!)

Wegen den Behinderungen und dem Lärm kannst du mit Sicherheit Miete kürzen. In welchem Umfang wird dir der Mieterverein beantworten.

Schon mal vorweg: Unsummen werden es mit Sicherheit nicht sein, da du deine Wohnung ja bewohnen und nutzen kannst.

Ob sich der Aufwand und Ärger deswegen rentiert musst du selber entscheiden.


Raller
beantwortet von Raller am 5. November 2009 08:59
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Erst immer mit dem Vermieter reden und dann kannst du die Miete etwas kürzen, wenn er sich stur stellt.


anonym
beantwortet von ProPhiL am 5. November 2009 08:58
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nun.. ist ja nicht so als das du eine wahl gehabt hättest, selbst wenn du gefragt oder falls es angekündigt worden wäre. Die Sanierungen zum Wohle des Hauses muss der mieter ertragen. Sind jedoch wg. der Sanierung z.B. keine Heizmöglichkeit, hohe Lärmbelästigung (Mittagspause und Abendstunden) oder ähnliches zu beklagen, kann man die Miete mindern. Das macht aber nen riesen Stress. Wenn du nicht willst das die bauleute auf deinem Müll sitzen, dann verbiete es ihnen. Wenn sie in der Mittagspause lärm machen dann hol die Polizei. Und wenn dein Mietgefühl kaputt geht, sags dem Vermieter. Vielleicht kommt er dir persöhnlich entgegen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 5. November 2009 10:31

Seltsam, seltsam, solche Ratschläge sind für die Katz!

Kommentar von ProPhiL am 5. November 2009 12:06

hö?


anonym
beantwortet von Murksambau am 5. November 2009 08:58
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die haben ja wohl nicht alle schrauben festgezogen? vergreifen sich an deinem eigentum? klar jannst du die miete kürzen - ab eintritt der beeinträchtigung. zur höhe: anwalt konsultieren


jennyblomma
beantwortet von jennyblomma am 5. November 2009 08:56
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Ich glaube schon, aber frag lieber beim Mieterverein nach.


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