Wir haben eine "Mietnomadin" in unserer Wohnung leben. Seit ca 6 Monaten zahlt sie nicht mehr, inzwischen liegt sie im Krankenhaus und wird danach wohl in ein Heim kommen.
Die Wohnung ist eine Müllhalde, stinkt, ist verdreckt usw. Die Toilette verstopft, die Tapeten heruntergerissen - einfach ein Alptraum. Wer bezahlt die Entrümpelung und können wir irgendjemanden zur Renovierung "verdonnern"? Die Frau hat einen erwachsenen Sohn, die Sozialbetreuerin sagt jedoch, daß wir alles selbst bezahlen müssen?!?
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Auf den Kosten werdet Ihr sitzen bleiben. Den Sohn könnt Ihr nicht heranziehen, wenn der nicht mit im Mietvertrag steht oder gebürgt hat !

Sie müssen zunächst fristlos wg. Mietrückständen von mehr als 2 Monaten kündigen. Dann reichen Sie beim Amtsgericht eine Räumungsklage ein. Das Urteil übergeben Sie nach Rechtskraft an die Verrteilstelle für die Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher stellt den Beschluß zu. Damit haben Sie einen vollstreckbaren Räumungstitel. Diesen vollstreckt wiederum der Gerichtsvollziehr. Er räumt die Wohnung mit Hilfskräften und entscheidet dabei was von den Einrichtungsgegenständen Müll und was noch einzulagerndes Gut ist (hier hilft oft gutes Zureden beim GV - alles auf den Müll!). Die guten Sachen könnten Sie wiederum durch den Gerichtsvollzieher versteigern lassen. Der Erlös fliest im Rahmen Ihrer geltend gemachten Forderungen an Sie. Alle mit der Klage, der Beauftragung des Gerichtsvollzieher, der Räumung und der Einlagerung verbundenen Kosten sind von Ihnen vorzustrecken. Vom Nomadensohn erhalten Sie nichts. Das ist ein Ende mit Schrecken - aber immerhin dann kein Schrecken ohne Ende mehr.
Zur Kostenreduzierung sollte man in so einem Fall sein Vermieterpfandrecht nutzen. Durch den Gerichtsvollzieher die Einrichtungsgegenstände hier räumen zu lassen, dürften einige Tausend Euro extra kosten. Natürlich vorher klären, was Müll ist und was eingelagert werden muss.
firstguardian am 12. März 2009 15:13 Der geplagte Vermieter braucht kein Pfand, sondern eine geräumte Wohnung, die er renovieren und wieder vermieten kann. Was nutzt denn da das Vermieterpfandrecht? Die Räumung geht ausschließlich über den von mir beschriebenen Rechtsweg; alles andere ist aussichtslos bis strafbar.
Da bist Du nicht auf dem laufendem. Niemand zwingt mich, die Sachen in der Wohnung zu verwahren , so es etwas zu verwahren gibt, ich muss diese nur verwahren. http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A152-Zwangsr%E4umung-bei-Mietschulden.php
firstguardian am 12. März 2009 16:00 Und genau da ist das Problem! Wohin mit dem Müll?
Müll? Ab in die Mülltonne.
Wenn Du aber verwertbares, etc. meinst? Ab in den Keller, Garage, im Notfall ein Selfstorage mieten, etc., alles billiger, als vom GV ausräumen zu lassen (der lässt ja auch lagern und das bezahlste dann).

Frau ins Heim,Sohn haftbar machen,jemand anders wird für die Sauerrei nicht aufkommen!!
Haftbarmachen auf welcher Grundlage ?

Vielleicht bleibt Euch wenigstens die Möglichkeit, eine Einigung mit dem Sohn zu treffen, so dass Euch die Räumungsklage (und die damit verbundenen Kosten) erspart bleibt.
Die Sozialbetreuerin hat Recht, der Sohn muss dafür nicht aufkommen. Ihr könnt nur versuchen von der Mieterin etwas zu bekommen, da sieht es aber bestimmt ganz schlecht aus. Ansonsten das machen was firstguardian Vorschlägt.
Sofern bei der Frau direkt nichts mehr zu holen ist, werdet Ihr auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Euch bleibt nur der offizielle Weg über den GV, bzw. wenn Ihr (hab ich es richtig verstanden, dass die Frau unter Betreuung steht oder ist es nur eine Mitarbeiterin des Krankenhauses und wenn Betreuung, warum werden die Mietzahlungen nicht wieder aufgenommen?) den kleinen Dienstweg geht um Kosten und Zeit zu sparen und den GV raus zu halten, Euch mit der Betreuerin auf die Auflösung des Mietverhältnisses einigt und dann selbst renoviert.