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Mietnebenkostenabrechnung, Nebenkosten für leerstehende wohnung übernehmen ?

gefragt von MercedesDiesel am 13.02.2009 um 10:39 Uhr

Hallo, habe gerade von meinem Vermieter die Mietnebenkostenabrechnung für 2008 bekommen. Wir wohnen, nebst Eigentümer in einem 3 Familien Haus. Ab 1. November steht eine Wohnung leer. Bei der Abrechnung soll ich nun, anteilig, Grundsteuer, Versicherungen, Müllkosten sowie Strom Allgemein für die leerstehende Wohnung mitbezahlen. Ist das so rechtens ? Hoffe Ihr könnt mir diesebzüglich eine fundierte Aussage geben. Ich kann ja nicht`s dafür, dass die Wohnung leersteht.

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Husband
beantwortet von Husband am 13. Februar 2009 10:40
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Nein, das zahlt der Vermieter.

Kommentar von amiria71 am 13. Februar 2009 10:41

korrekt. Leerstand ist Vermieterrisiko, damit hast Du nichts zu tun. Du musst nur für Deine eigene Wohnung bezahlen.

Kommentar von migrowe am 13. Februar 2009 10:45

Diese Antwort ist nur teilweise korrekt!

Kommentar von jockl am 13. Februar 2009 10:53

Sage nichts, oder sage was angeblich nicht korrekt sein soll !!

Kommentar von Mietnormade am 13. Februar 2009 10:55

Er muss auch Grundsteuer und sonstiges zahlen Gärtner Fahrstuhlwartung etc. also nicht "nur" Wohnungskosten.

Kommentar von amiria71 am 13. Februar 2009 11:06

hat er in seiner antwort ausgeführt.


anonym
beantwortet von migrowe am 13. Februar 2009 10:43
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Grundsteuer und Versicherungen NEIN. Müll JA, wenn es nach Nutzern aufgeteilt ist. Allgemeinstrom würde ich auch durch die Anzahl der bewohnten Einheiten teilen, also JA.

Kommentar von amiria71 am 13. Februar 2009 10:50

deine Einschränkungen sind korrekt. Es kommt dann aber darauf an, dass im Mietvertrag auch die Abrechnung so vorgesehen ist. Wenn dort nach qm abgerechnet wird, kann auch Müll und Allgemeinstrom nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden. Ist dann Pech des Vermieters

Kommentar von migrowe am 13. Februar 2009 10:55

hast grundsätzlich Recht! Aber wenn das tatsächlich so wäre, hätte der Fragesteller seine Frage gar nicht gestellt... ?!

Kommentar von amiria71 am 13. Februar 2009 11:06

naja, man kennt den vermieter nicht. wenn der schon die grundsteuer umlegt...


anonym
beantwortet von Rathjens am 13. Februar 2009 11:54
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Anfallende nebenkosten für nicht vermieteten wohnraun hat der Eigentümer zu tragen.Ledeglich kosten für gemeinchafts reume(waschküche Fahradtkeller)kan er auf euch umlegen da die anfahlenden kosten ja nur von anwesenden verursacht werden.


Malkia
beantwortet von Malkia am 13. Februar 2009 11:09
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Ganz einfache Sache, nein, denn:

Stehen Wohnungen im Haus leer, hat der Vermieter die darauf entfallenden Kosten selbst zu tragen (LG Köln WM 78, 208; AG Köln WM 98, 290; AG Görlitz WM 97, 648; AG Coesfeld WM 96, 155; AG Hamburg WM 80, 256).
Hatte in einem anderen Forum den Fall, da sollte der Mieter für 3 leerstehende Wohnungen Nebenkosten plus Heizung bezahlen.

Kommentar von MercedesDiesel am 13. Februar 2009 11:18

Vielen Dank für eure Hilfe. Die Aktenzeichen der Gerichtsurteile helfen mir sehr.

Nochmals vielen Dank

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 13. Februar 2009 12:37

Und...wo bleibt mein DH? ;-)


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 13. Februar 2009 10:52
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Kommt darauf an, wie der Verteilerschlüssel ist.

Kommentar von MercedesDiesel am 13. Februar 2009 11:03

Beispiel: Grundstückshaftpflicht 112,97 € Brandkasse 121,15 € Gesamt 234,12 € : 303 qm = 0,7726 € pro Einheit meine wohnung 136 qm x 0,7726 = 105,07 € + 4 € = 109,07 Vermieter 106 qm x 0,7726 =81,90 € + 4€ =85,90 leere wohnung 61 qm x 0,7726 = 47,13:12= 3,9275 x 10 = 39,28

Sprich ich soll die Versicherungen für die leerstehende wohnung u.a. bezahlen.

Kommentar von MercedesDiesel am 13. Februar 2009 11:05

Dieses betrifft, wie geschrieben, Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr sowie den allgemeinen Strom z.b. für Treppenhaus.


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 13. Februar 2009 10:50
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Die kosten darf der vermieter nicht auf die andren mieter verteilen, die muss er selber zahlen.


anonym
beantwortet von MercedesDiesel am 13. Februar 2009 10:49
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Ah ja, er hat dieses nach qm aufgeteilt, so daß ich nun für die leere Wohnung mitzahlen soll. wir reden hier zwar nur von 30 €...aber in Anbetracht der Nachzahlung, die ich wegen erhöhtem Heizölpreis ect. zahlnen muss, werfe ich kein Geld aus dem Fenster. Ich kann ja schließlich nix dafür wenn er keinen passenden Mieter findet.


anonym
beantwortet von sandplatzgott am 13. Februar 2009 10:48
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Du hast als Mieter Anspruch auf eine Jahresnebenkostenabrechnung, wo Du detailliert aufgelistet siehst, welche Kosten für Deine Wohnung anfallen. Folglich musst Du nicht die Kosten für leerstehende und nicht vermietete Wohnräume übernehmen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 13. Februar 2009 10:46
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nö, risiko des vermieters/eigentümers


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 13. Februar 2009 10:43
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Der Eigentümer muss für die Kosten eines leerstehenden Gebäudes/einer leerstehenden Wohnung aufkommen...

zumindest für die Energiekosten!


curafe
beantwortet von curafe am 13. Februar 2009 10:43
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leerstand ist vermieter risiko, die kosten darf er nicht auf die anderen parteien verteilen sondern muss diese selber zahlen


Melek1
beantwortet von Melek1 am 13. Februar 2009 10:42
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Der Vermieter ist dafür zuständig. Ist richtig frech, wie der sich das denkt, Ihr bekommt ja auch nix von der Miete, wenn die Wohnung vermietet wird.


auchmama
beantwortet von auchmama am 13. Februar 2009 10:41
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Ist Sache des Vermieters, kann er auch steuerlich geltend machen...LG

Kommentar von migrowe am 13. Februar 2009 10:44

genau, dann kann er die Kosten von den nicht erzielten Mieteinnahmen in Abzug bringen... :-)


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 13. Februar 2009 10:41
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Nein, diese Kosten können nur auf den von Euch bewohnten Anteil umgelegt werden. Das wäre ja noch schöner...


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