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Mietnebenkostenabrechnung

gefragt von klaupesta am 15.10.2007 um 18:21 Uhr

Ich übernachte meistens am Wochenende (Freitag und Samstag) bei meiner Freundin und bin auch bis zu 4x für ein paar Stunden bei ihr.Zum Duschen fahre ich grundsätzlich nach Hause. Auch die Wäsche wasche ich zu Hause. Nun möchte ihr Vermieter die Personenzahl um 0,5 Anteile bei der Wasserkostenabrechnung erhöhen. Ist dies zulässig? Welche Regelung gibt es da? Ich las in einem Forum, daß man im Haushalt gemeldet sein muß, um die durchziehen zu können. Das bin ich nicht. Ich habe meinen egenen Haushalt. Gelte ich als Besucher? Welche Rechtgrundlagen gibt es da?

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Recht x 35.331 Mietrecht x 3.903 Kosten x 3.580 Miete x 3.318 Nebenkosten x 854 Abrechnung x 180

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 15. Oktober 2007 18:41
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Nein, darf er nicht. Du giltst als Besuch, bist weder Mieter noch Untermieter. Netter Versuch des Vermieters. Außerdem bist Du doch kein halber Mensch, oder? :-) Was macht der Vermieter bei einem stark übergewichtigen Mieter? 3,2 Anteil?

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 15. Oktober 2007 19:47

Die Frage bleibt aber, ob der Vermieter nicht gerechtfertigterweise aus der regelmäßigenund dauerhaften Anwesenheit auf ein Untermieterverhältnis schließen könnte. Immerhin gibt es viele Untermieter, die nur Mo abends bis Fr morgens in einer anderen Stadt wohnen auch auch als solche deklariert werden müssen.

Ich verstehe Eure Meinung nicht so ganz. Es klingt schon wieder so, als ob der Vermieter sich bereichern will. In Wahrheit darf und wird er aber die Nebenkosten ohnehin auf alle Mieter umlegen -- die Frage ist also nur, WELCHE MIETER für was zahlen. Und da könnte ich durchaus verstehen, wenn andere Mieter es als ungerecht empfinden, wenn eine Wohnung zeitwilig von mehr als der gemeldeten Anzahl genutzt wird!


anonym
beantwortet von Vinc1 am 15. Oktober 2007 18:43
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Sachen gibt es...kopfschüttel... Du bist Besucher, er kann den Wasseranteil nicht erhöhen!!!
Ich liebe diese nach Kopf Abrechner, die sich die Kosten für Wasserzähler sparen und einem dann den Wasserverbrauch diktieren wollen.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 15. Oktober 2007 19:48

Du hast recht: Wasserzähler wären die einzig zeitgemäße und gerechte Abrechnuhsart.

Aber: Ich verstehe Deine Meinung nicht so ganz. Es klingt schon wieder so, als ob der Vermieter sich bereichern will. In Wahrheit darf und wird er aber die Nebenkosten ohnehin auf alle Mieter umlegen -- die Frage ist also nur, WELCHE MIETER für was zahlen. Und da könnte ich durchaus verstehen, wenn andere Mieter es als ungerecht empfinden, wenn eine Wohnung zeitwilig von mehr als der gemeldeten Anzahl genutzt wird!

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 15. Oktober 2007 20:18

Da stimme ich dir voll u. ganz zu. Man muss sich halt auch in die Lage der anderen Mieter versetzen.Bei einer Freundin war es ähnlich-die Freunde der beiden Töchter übernachteten regelmässig am Wochenende bei ihnen und duschten dort auch. Irgendwann haben sich die anderen Mieter dann an den Vermieter gewandt.Kann man bei den heutigen Kosten für Wasser/Abwasser natürlich auch durchaus nachvollziehen.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 16. Oktober 2007 11:24
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Das ist ja wohl Schwachsinn des Vermieters. Verrechnet er auch den täglichen "Besuch" des Postboten zu 0,01 %? Der öffnet ja auch die Haustür, lässt die Wärme aus dem Treppenhaus und ist regelmässig (ständiger Besuch) bei euch.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 15. Oktober 2007 18:39
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Wegen des Besuches kann m.E. die Nebenkostenabrechnung nicht einseitig vom Vermieter erhöht werden.

Ratschläge:

  1. Mieterschutzverein fragen.

  2. Der Vermieter will Geld; also soll er auch die Rechtsgrundlage für seinen Anspruch belegen.


anonym
beantwortet von Kaldex am 15. Oktober 2007 19:58
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Die Lage is eindeutig: der Vermieter deiner Freundin will n paar lächerliche € mehr rausschinden; es geht nicht um Gerechtigkeit ggü. andren Hausbewohnern. Du müßtest schon ein Dauerbesucher (2 Monate am Stück) sein, damit er hier Rechte geltend machen kann.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 15. Oktober 2007 18:40
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Zunächst einmal verwundert es, daß noch keine vernünftige Abrechnung mittels Wasseruhren nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt. Dann würde es solche Probleme nicht geben!

Du übernachtest zwei aufeinanderfolgende Nächte bei Deiner Freundin und duscht nicht? Das klingt für den Vermieter wahrscheinlich ziemlich zweifelhaft...

Durch die Regelmäßigkeit Deiner Aufenthalte ist fraglich, ob man das dauerhaft als Besuch akzeptieren kann. Ich habe ehrlich gesagt Verständnis dafür, wenn der Vermieter oder die anderen Mieter einen zusätzlichen Beitrag fordern würden. So lebst Du zum Teil auf Kosten der anderen Mieter, die bei Vertriebstätigkeit vielleicht auch gar nicht öfter zuhause sind, aber volle Nebenkosten entrichten. Fair wäre es, sich da zu beteiligen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 16. Oktober 2007 18:35

Ja, fair wäre eine Kostenbeteiligung schon. Aber das Gesetz sagt in § 556a BGB, dass die Kosten nach Quadratmetern Wohnfläche verteilt werden, es sei denn es gibt eine Verbrauchserfassung wie z.B. Wasseruhren. Wenn die fehlen, bezahlt der Student, der nie zu Hause ist und seine Sachen von Mama waschen läßt, bei gleicher Wohnungsgröße genau soviel wie die Familie, bei der die Waschmaschine den ganzen Tag läuft.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 16. Oktober 2007 18:29
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Der Vermieter kann nur dann eine Änderung des Umlagemaßstabs der Wasserkosten erklären (§ 556a Abs. 2 BGB), wenn eine Verbrauchserfassung für alle Mieter stattfindet. Ansonsten ist in der Regel nach Wohnfläche abzurechnen. Es kann aber im Mietvertrag Klauseln geben, nach denen Wasser nach Kopfzahl der Bewohner umgelegt wird. Dann ist es Sache des Vermieters zu beweisen, dass Sie mit in der Wohnung dauerhaft wohnen und nicht nur gelegentlich zu Besuch kommen.

Wenn der Vermieter eine Änderung des Umlagemaßstabs erklärt, kann Ihre Freundin widersprechen. Nachdem der Vermieter die Betriebskosten abgerechnet hat, muss sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen, sonst muss sie ggf. nachzahlen oder hat weniger Guthaben.


anonym
beantwortet von klaupesta am 16. Oktober 2007 17:11
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Ihr habt mir alle auf meine Frage geantwortet, daß der Vermieter die Nebenkosten nicht umlegen darf. Aber: Kennt jemand ein Gesetz oder Urteil, wonach er das nicht darf, worauf man sich m Gespräch beziehen kann?? Im Vorraus besten Dank!!

Kommentar von support am 16. Oktober 2007 19:10

Lieber klaupesta,

vielleicht solltest Du dies als richtige Frage formulieren. Das erhöht die Chance auf zahlreiche und gute Antworten.

Lieben Gruß.

Peter vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Kaldex am 18. Oktober 2007 22:04

also ich weiß, das es schon Rechtsprechung dazu gibt, aber ich weiß noch nicht, wo in Büchern oder im IN man das nachschlägt. Haste denn keinen Juristen im Bekanntenkreis, der dir weiterhelfen kann?


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