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mietmythos?

Frage von Mirabella21w Mirabella21w

habe gehört das ein mietvertrag hinfällig wird wenn der vermieter die kaution nicht anlegt zwecks vertrauensmissbrauch...kann ich mir aber nicht vorstellen?!

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Antworten (8)

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    Antwort von Malkia Malkia

    Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautionskonto eröffnen. Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350). Hat der Vermieter die Kaution pflichtwidrig verbraucht, darf der Mieter in Höhe der Kaution die Monatsmiete einbehalten, um diesen Betrag dann als Kaution auf einem Sperrkonto anzulegen (LG Kiel WM 89, 1).

    Der Grund ist, der Vermieter soll sich das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Im Falle seiner Insolvenz wäre dann die Kaution für den Mieter verloren, so aber ist sie "konkursfest" angelegt. Darüber hinaus macht sich der Vermieter möglicherweise auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt (BGH WM 96, 53; OLG Frankfurt WM 89, 138; LG Hamburg WM 90, 206).

    Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Völlig falsch! Das ist wirklich ein Mythos, allerdings einer von der Sorte, der sich durch einen Blick ins BGB und den Palandt schnell aus der Welt schaffen lässt.

    Der Mietvertrag wird von der Anlageform der Kaution in keiner Weise berührt.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Genau!!

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    Antwort von Padri Padri

    Damit wird kein Mietvertrag hinfällig. Der Mietvertrag bleibt trotzdem gültig. Der Mieter hat das Recht zu fordern, das der VM das Geld auf einem von seinem Vermögen getrennten Kautionskonto deponiert. Das kann er notfalls gerichtlich durchsetzen.

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    Antwort von simeon2006 simeon2006

    Das kann ich mir nicht vorstellen!!! Allso fristlos bestimmt nicht!!!

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    Antwort von Mirabella21w Mirabella21w

    naja ist das richtig das man fristlos kündigen kann wenn die kaution vom vermieter nicht angelegt wurde

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Falsch!

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    Antwort von DerEntomologe DerEntomologe

    Die Kaution muss nicht angelegt werden. Es reicht, wenn sie auf einem stinknormalen Sparbuch bleibt. Hinfällig wäre der Vetrag sicherlich, wenn der Vermieter die Kautionssumme zweckentfremdet.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Deine Frage?!

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    Antwort von sonjameyer sonjameyer

    Deine Frage ist mir nicht klar!!!???

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