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mietmythos?

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 27.07.2009 um 9:10 Uhr

habe gehört das ein mietvertrag hinfällig wird wenn der vermieter die kaution nicht anlegt zwecks vertrauensmissbrauch...kann ich mir aber nicht vorstellen?!

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mietrecht x 3.901

Malkia
beantwortet von Malkia am 27. Juli 2009 10:57
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Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautionskonto eröffnen. Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350). Hat der Vermieter die Kaution pflichtwidrig verbraucht, darf der Mieter in Höhe der Kaution die Monatsmiete einbehalten, um diesen Betrag dann als Kaution auf einem Sperrkonto anzulegen (LG Kiel WM 89, 1).

Der Grund ist, der Vermieter soll sich das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Im Falle seiner Insolvenz wäre dann die Kaution für den Mieter verloren, so aber ist sie "konkursfest" angelegt. Darüber hinaus macht sich der Vermieter möglicherweise auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt (BGH WM 96, 53; OLG Frankfurt WM 89, 138; LG Hamburg WM 90, 206).

Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. Juli 2009 09:17
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Völlig falsch! Das ist wirklich ein Mythos, allerdings einer von der Sorte, der sich durch einen Blick ins BGB und den Palandt schnell aus der Welt schaffen lässt.

Der Mietvertrag wird von der Anlageform der Kaution in keiner Weise berührt.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 27. Juli 2009 11:00

Genau!!


anonym
beantwortet von Padri am 28. Juli 2009 09:55
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Damit wird kein Mietvertrag hinfällig. Der Mietvertrag bleibt trotzdem gültig. Der Mieter hat das Recht zu fordern, das der VM das Geld auf einem von seinem Vermögen getrennten Kautionskonto deponiert. Das kann er notfalls gerichtlich durchsetzen.


anonym
beantwortet von simeon2006 am 27. Juli 2009 09:15
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Das kann ich mir nicht vorstellen!!! Allso fristlos bestimmt nicht!!!


Mirabella21w
beantwortet von Mirabella21w am 27. Juli 2009 09:12
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naja ist das richtig das man fristlos kündigen kann wenn die kaution vom vermieter nicht angelegt wurde

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 27. Juli 2009 10:58

Falsch!


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 27. Juli 2009 09:12
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Die Kaution muss nicht angelegt werden. Es reicht, wenn sie auf einem stinknormalen Sparbuch bleibt. Hinfällig wäre der Vetrag sicherlich, wenn der Vermieter die Kautionssumme zweckentfremdet.


JoScho
beantwortet von JoScho am 27. Juli 2009 09:11
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Deine Frage?!


anonym
beantwortet von sonjameyer am 27. Juli 2009 09:11
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Deine Frage ist mir nicht klar!!!???


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