Mietminderung, weil man die Dusche nicht mehr benutzen kann?

7 Antworten

Der Vermieter ist von der Mangelhaftigkeit in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt darfst du nunmehr auch rückwirkend die Bruttomiete mindern bis der Mangel abgestellt ist. Ich halte hier 5% für angemessen. Keineswegs ist der Minderungsbetrag nach Abstellung des Mangels nachzuzahlen (was mancher Laie fälschlicherweise meint).

Was soll das denn. Wegen sowas einfachen willst du dem Vermieter an den Karren fahren. Das ist lächerlich kleinkariert. Offentsichtlich kannst du deinen Vermieter nicht leiden, dass du ihm wegen sowas gleich Scherereien machen willst. Finde ich schade, denn Vermieter, die sich um ihre Wohnung kümmern und keine überkandidelte Miete verlangen, gibt es nicht so viele. Aber solche Leute wie du - die gleich nach Mietminderung schreien, obwohl sich der Vermieter ernsthaft um Abhilfe kümmert - sorgen dafür, dass immer weniger Wohnraum zur Miete bereitgestellt wird. Solltest du je einmal die Chance habe, eine Wohnung dein eigen nennen zu dürfen, würdest du wissen, dass gute Handwerker ziemlich ausgebucht sind und schwer zu bekommen sind - auf die Schnelle schon gar nicht -.

albatros  31.08.2014, 19:54

Deine Antwort ist fern jeglicher Realität und Rechtslage. Vor allem deine subjektive Auslegung des Problems. Fakt ist, die Dusche darf nicht benutzt werden. Demzufolge liegt ein erheblicher Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt.

Elizabeth2  31.08.2014, 20:04
@albatros

Ja, das ist es ja. Da schreit man gleich Mietminderung, Rechtslage usw.usw. Aber ob man persönlich gut auskommt sonst, ob man gut lebt sonst mit der Wohnung und dem Mietpreis, das kommt hier gar nicht zur Sprache. Und das ist sehr schade. Recht hin oder Recht her - manchmal wäre einfach ein wenig Großzügigkeit besser. Und Toleranz. Wenn diese seitens des Vermieters natürlich nicht da war, ja dann würde ich auch Keulen schwingen. Aber wenn alles sonst gut ist, und ich ausnahmsweise mal in der Badewanne duschen muss, dann würde ich nicht so ein Fass aufmachen.

da du ja eine duschmoeglichkeit hast, ist eine mietminderung sicher nicht moeglich (und rueckwirkend schon garnicht). trotzdem wuerde ich dem vermieter schriftlich eine frist zir mangelbehebung setzen und (frech) eine mietminderung ankuendigen, sollte die dusche nicht bis zum fristablauf benutzbar sein

Nein kannst Du nicht.

Du mußt erstmal den Mangel schriftlich anzeigen.

Dann mußt Du schreiben dass Du die Miete unter Vorbehalt zahlst und dann erstmal nochmal abwarten so 4 Wochen was nun passiert. Es ist aber möglich sich beim Mieterverein beraten zu lassen wie hoch man mindern könnte falls überhaupt. Abduschen in Wanne ist durchaus zumutbar. Mach das Wasser wärmer es sammelt sich dann ja auch rasch unten drinnen in der Wanne.

albatros  31.08.2014, 19:55

Selten so viel Unkenntnis vom Mietrecht gelesen ...

Kann man bestimmt.

Man kann aber auch bestimmt mal in der Wanne duschen. Soo kalt ist es ja nun nicht.

Der Vermieter hat doch schon genug Scherereien, musst du ihm jetzt auch noch das Leben schwer machen?