Mietminderung wegen Schimmel, muss Hartz 4 weniger Miete zahlen?

13 Antworten

Mietminderung wegen Schimmel, muss Hartz 4 weniger Miete zahlen?

Wenn der Mieter die Miete mindert zahlt der Mieter weniger Miete.

Muss man das der Arge/Jobcenter melden?

Nur wenn die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt wird. Sonst ist ja die Minderung witzlos.

Muss man der Arge sagen das das Geld ersteinmal zurücklegt wird sicherheitshalber und sagen das sie die Miete voll weiter zahlen sollen?

Wenn die Miete an den Leistungsempfänger gezahlt wird nicht. Aber tun sollte man es. Das Geld zurücklegen.

Was pasiert von Seiten der Arge? Berrechnen die alles Neu?

Keine Ahnung. Bzw. nicht wenn die Miete direkt an Leistungsempfänger gezahlt wird.

Was passiert wenn festgestellt wird, dass die Minderung unberechtigt zu hoch war (widerrum ZU wenig Miete gezahlt wurde) wird die ARGE die Nachzahlung an den Vermieter zu leisten haben????

Nö, der Mieter. Der hat ja zur Sicherheit den einbehaltenen Mietanteil, hoffentlich, bei Seite gelegt.

Übrigens sollte man Mietminderung nie auf eigene Faust machen. Das geht fast immer nach hinten los.

1.Muss man das der Arge/Jobcenter melden?

Ja muss man. Du hast ein Merkblatt bekommen,dort steht,dass man jegliche Veränderungen sofort mitteilen muss.

2.Muss man der Arge sagen das das Geld ersteinmal zurücklegt wird sicherheitshalber und sagen das sie die Miete voll weiter zahlen sollen?

Klären Sie das mit der Arge ab.

Was passiert wenn festgestellt wird, dass die Minderung unberechtigt zu hoch war (widerrum ZU wenig Miete gezahlt wurde) wird die ARGE die Nachzahlung an den Vermieter zu leisten haben????

Fragen Sie die Arge.

Unberechtigte Mietminderung kann zur Kündigung führen!

Die Mietminderung, die Du vornimmst, ist erst mal Dein eigenes Risiko. Frage ist, ob Du damit durch kommst. Geld zurücklegen! Was sind die Alternativen? Im Idealfall sorgt der Vermieter wieder für einen einwandfreien Zustand. Dann gelten automatisch die alten Mietbedingungen wieder und Du hast für kurze Zeit ein "Plus" gemacht.

Im Rechtsstreit wird gestgestellt, Deine Kürzung war zu hoch. Die Differenz zahlst Du, nicht die Arge.

Wohnungswechsel ist angesagt, ansonsten, mach Dir die Fische zum Freund :-).

Wenn die Arge deine Miete zahlt, führt Mietminderung dazu, dass der Minderungsbetrag von der Leistung abgezogen wird. Du bist verpflichtet, das zu melden mit der Folge, dass du zurückzahlen musst. Fazit: Mietminderung bringt dir absolut nichts, nur Scherereien. Stelle vielmehr (insofern du nicht selbst den Schimmel durch falsches Heizungs- und / oder Lüftungsverhalten verursacht hast) eine Frist zur Beseitigung (per EES). Passiert da nichts, dürftest du fristlos unter Verweis auf die Gesundheitsgefährdung, fristlos kündigen. Du solltest das aber unbedingt zuvor mit der ARGE besprechen. Von dort müsstest du ja die Erlaubnis für den Umzug erhalten, ansonsten bliebest du auf den Kosten sitzen.

klar bringt es was.

es bringt den vermieter dazu, was an der wohnung zu verbessern.

ich habe auch eine mietminderung am laufen. meine fenster sind undicht, in einer scheibe einen riss!

ich hatte mehrfach handwerker hier und die wohnungsbaugesellschaft wollte nicht handeln. obwohl sie die handwerker ja in auftrag gaben.

erst als ich die minderung durch die arge ausführen ließ ( lasse miete von denen direkt überweisen anstatt erst an mich ), da fing der vermieter an einen gutachter einzusetzen, welche fenster erneuert werden müssen, nun sind sie bemessen und demnächst sollen die fenster kommen.

und ich habe erst die minderung umgesetzt, als klar war, dass der vermieter die mängel trotz wissens nicht beseitigen will.

die dichtungen an meinen jetzigen fenstern werden gar nicht mehr hergestellt.

das führte dann auch dazu, dass die nicht ersetzt wurden. als weniger miete kam, da ging alles schnell.

( und ich würde den vermieter erst über die mängel informieren, ihm evtl. ne frist setzen, damit es rechtens is und nicht einfach ne mietminderung umsetzen...! )

mfg

@Smudo1284

Es bringt nichts, ich kann es nur wiederholen. Die Minderung wird von der Arge von der Leistung abgezogen (Änderungsbescheid bzw. Rückzahlungsforderung). Eine Minderung bringt nicht automatisch eine Mangelbeseitigung (des Schimmels).

Also, Schritt für Schritt.

Die Höhe d. Mietminderung sollte nicht mehr als 20% von der Kaltmiete betragen. Der Vermieter sollte vorher schriftl. darauf hingewiesen werden und - um des lieben Friedens Willen - sollte ihm auch die Zeit zur Verbesserung / Behebung von ca. 4 Wochen gegeben werden.

Soweit ich mich mit ARGE auskenne, wird doch der Mietzuschuss anhand d. QM berechnet und anhand Deines sonstigen Einkommens.

Ich empfehle die folgenden Schritte: Mieterverein zur Festlegung d. Mietminderung (ist auch nur per Jahresbeitrag v. ca. 45 EUR) dann kostenfrei bis es zur Anklage kommt

Schritt zwei: DIe ARGE ansprechen, möglicherweise erhälst Du ja einen Umzug.

Viel Erfolg!

Mo