Mietminderung wegen Rattenbefall durchsetzen

7 Antworten

Für Januar möchte ich die Miete mindern um 35%, einige Arbeitskollegen sagten, dass ich blöd sei und für so ein Rattenloch noch bezahle.

Im Internet findest Du diverse Minderungstabellen, die sich auch auf einen Rattenbefall beziehen. Hieran würde ich mich orientieren.

Ansonsten forderst Du den Vermieter schriftlich und nachweislich auf, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen und kündigst eine Mietminderung bis zur Beseitigung an.

Im Gegensatz zu den anderen Antworten halte ich einen Anwalt oder Ähnliches überhaupt nicht für notwendig. So ein Schreiben aufzusetzen ist keine hohe Wissenschaft.

Wieviel wären 35% von 270 EURO Warmmiete?

Auch die Bedienung eines Taschenrechners ist keine hohe Wissenschaft.

Für Januar möchte ich die Miete mindern um 35%, einige Arbeitskollegen sagten, dass ich blöd sei und für so ein Rattenloch noch bezahle.

Miete kann man mindern ab demZeitpunkt abdem man den Vermieter nachweislich in Kenntnis gesetzt hat.

Wieviel wären 35% von 270 EURO Warmmiete? Ungefähr3,05 €/ Tag.

Sind 35% angemessen?

Das sind Einzelfallentscheidungen und das sollte eine Mieterbund oder Anwalt festlegen.

Muss ich dem Vermieter das nochmals schriftlich geben? Bislang wurde alles Mündlich getroffen.

Mündlich ist Mist, bitte so vorgehen:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

Geh zum Anwalt und mindere nicht eigenständig die Miete ohne vorherige anwaltliche Beratung. Dir steht Beratungshilfe(PKH) zu, wenn Du wenig Geld hast. Hol Dir das Formular dafür im Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle.

Was würde eigentlich passieren, wenn ich ohne Anwalt mindere? Vermieter und ich kennen ja das Problem. Bilder und Beweismittel habe ich gesichert.

@larsen1990

das kann sein, daß der Vermieter Dir dann die Wohnng kündigt, wenn, so bald Du mit 2 Gesamtmieten im Rückstand bist und wenn er dann bestreitet, das Problem mit den Ratten gekannt zu haben. Mache es nur mit einem Anwalt zusammen oder mit der Verbraucherberatungsstelle zusammen und nicht alleine so auf gut Glück.

@KaeteK

Rechtsanwälte Werres und Coll in Köln sind gut. RA Kasper und Kollegen in Köln.

@Mucki007xyz

nach deiner subjektiven (falschen) Meinung dürfte nie jemand mindern, der V, könnte ihm ja kündigen .... Ist Quatsch.

Der V. hat Fallen aufgestellt, also ist ihm der Rattenbefall bekannt. Außerdem sind gerechtfertigte Mietminderungen keine Mietschulden. Das gehört zum Einmal Eins eines Jeden, der hier im Mietrecht Ratschläge glaubt geben zu können. Du gehörst wohl eher nicht dazu.

@larsen1990

Lass dich nicht von Mucki beirren. Die Rechtslage ist eindeutig und zu deinen Gunsten.

Da braucht es doch keines Anwalts! Die Miete ist Kraft Gesetz automatisch gemindert, wenn ein erheblicher Mangel da ist. Kannst du so im BGB nachlesen.

Letzte Frage zu erst: 94,5 EUR. Da der Vermieter den Mangel kennt, darfst du die Miete ab diesem Tag der Kenntnisnahme nunmehr auch rückwirkend mindern. Das solange, bis dem Mangel wirksam abgeholfen wurde. Du solltest hier nochmals den Vermieter abmahnen und ihm eine Frist von einer Woche setzen. Gerät er in Verzug, dürftest du selbst den Kammerjäger beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Deinen Brief bitte als Einwurfeinschreiben. Wenn das alles auch nicht hilft, darfst du fristlos kündigen.

Du kannst nicht einfach die Miete mindern. Du musst dem Vermieter eine schriftliche Frist setzen auf das Problem zu reagieren. (Mündlich ist uninteressant).

Ggf. suchst du dir einen Rechtsbeistand. Mieterschutzverein wäre das richtige. Und ja, das kostet ca. 70€ im Jahr. (Glaube ich.) Aber das sollte es dir wert sein wenn du eine Ratten freie Wohnung möchtest. (Oder geht es dir nur um das einsparen der Miete und die Ratten sind dir egal?)

Gruß Nino

Du kannst nicht einfach die Miete mindern. Du musst dem Vermieter eine schriftliche Frist setzen auf das Problem zu reagieren. (Mündlich ist uninteressant)

Ab dem Zeitpunkt der an dem der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde, kann die Miete angemessen gemindert werden; mündlich ist aber schwer zu beweisen daher immer schriftlich per Einwurfeinschreiben machen.