Mietminderung wegen lauter Musik

5 Antworten

und fängt dann Nachts meistens um 0.30Uhr an und geht bis kurz vor 7 Uhr.

das geht überhaupt nicht und wäre nach Abmahnung durch den Vermieter ein Grund für eine fristlose Kündigung.i

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern sie die Miete gemäß Tabelle:

50% Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn AG Braunschweig WuM 1990, 147

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wird der Mieter durch das laute Musik hören einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich gestört, kann die Miete um 50% gekürzt werden (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C 168/89, aus WM 1990, S. 147).

Nur pass auf, ein Amtsgericht ist "nur" ein Amtsgericht, und das ist nicht allgemeinverbindlich. Mit 20 % von der** Kaltmiete**!!!! liegst du schon ganz gut.

Wenn, dann sollte diese Mietminderung, sofern sich bis 29.09.nichts ändert, ab 01.11. angekündigt werden. Das aber möglichst per E+R und das übermorgen zur Post gebracht.

20% sind zuviel - 5-10 % sind angemessen. Du hast alles gemacht, was man tun muss incl.Lärmprotokoll. Schreibe jetzt also nochmal den Vermieter an, setzte eine letzte Frist und dann kürze die Miete (Auchtung: aber nur die Kaltmiete, die BNK-Vorauszahlung darf man da nicht einbeziehen). http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?