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Mietminderung wegen Baulärm- wieviel?

gefragt von aline1507aline1507 am 03.06.2008 um 3:46 Uhr

Über mir wird grad die Wohnung grundsarniert. Das fängt seit ca. 1 Monat zw. 7 und 8 Uhr früh an und endet gegen 16 Uhr. Mein Problem: ich bin zur Zeit fast den ganzen Tag daheim, weil ich für mein Examen lernen muss - bei dem Lärm (presslufthammerartige Geräusche über und neben mir) fast unmöglich. Abgesehen davon, dass mich der Vermieter auch nicht vogewarnt hat, kann ich jetzt meine Wohnung für die Sarnierungszeit fast nicht nutzen (und das jetzt mind. noch 1 Monat lang). Wieviel Mietminderung stünde mir zu und sollte ich erstmal beim Vermieter (Hausverwaltung) anrufen, oder gleich ein Schreiben aufsetzen?

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recht x 35.344 wohnen x 7.323 mietminderung x 342 baulaerm x 37

tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Juni 2008 07:05
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Mietmängel und Mietminderung von A - Z www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm


nordi
beantwortet von nordi am 3. Juni 2008 05:50
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Handwerker arbeiten nach Plan und wissen auch genau, wann welche Arbeiten und wielange Lärm machen. Laß Dir einen Plan geben, damit Du evtl. diese Zeiten anderweitig planen kannst. Wir haben das so gemacht, weil es nicht auszuhalten war. Wir hatten ebenso 4 Wochen solch eine Lärmbude gehabt. Aber, mit der Absprache, daß diese lärmmachenden Arbeiten andere feste Zeiten bekamen und wir dann ausweichen konnten. Mit einem Kopfhörer und Musik haben wir das alles gut überstanden. Du hast ja nicht weniger Lärm, wenn Du eine Mietminderung bekommst. Vielleicht hast Du ja Freunde, wo Du Deine Arbeit in Ruhe machen kannst. Man kann auch Kompromisse mit Handwerkern machen, weil es immer eine Zumutung für andere gibt. Ohrstöpsel aus der Apotheke kann auch sehr hilfreich sein. L.G. Nordi


anonym
beantwortet von Bluce am 3. Juni 2008 11:15
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anonym
beantwortet von anjanni am 3. Juni 2008 09:19
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Auf jeden Fall solltest Du noch heute ein Schreiben wegen der Mietminderung aufsetzen und abschicken, da Du mindern kannst immer erst ab dem Tag, ab dem Du die Minderung geltend machst!

Wieviel Du mindern kannst, findest Du in zahlreichen Tabellen mittels google - ebenso wie Musterschreiben.

Kommentar von Bluce am 3. Juni 2008 11:03

Nicht ab dem Tag, ab dem der Anspruch geltend gemacht wird, sondern ab dem Tag, ab welchem der Mangel angezeigt wird.

Das sind zwei Paar Stiefel...

Dies hat den Hintergrund, dass man dem VM auch die Möglichkeit geben muss, den Mangel zu beseitigen indem man ihn darüber in Kenntnis setzt. Wenn er nichts davon weiß, kann er den Mangel ja auch nicht beseitigen... Wäre es anders geregelt könnte der Mieter ja nachträglich mehrere Jahre lange Mietminderungen nachfordern.

Da der Vermieter den Mangel hier aber kennt, besteht der Anspruch seit Beginn der Bauarbeiten. Es ist hier also kein Grund zur Eile geboten...

MfG!


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 3. Juni 2008 04:00
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Mieterverein, Mieterbund ... dort sitzen Fachleute.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 3. Juni 2008 04:07

Das ist klar. Dachte, hier sitzt vielleicht auch zufällig einer :-) Trotzdem Danke


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