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Mietminderung nach feuchten Wänden rechtens?

gefragt von Manuela1966 am 25.01.2008 um 21:33 Uhr

Eine freundin hat, seit sie vor zwei jahren in ein haus zog (Bj.2001), feuchte wände im gästezimmer sowie allen
kellerräumen mit richtigen ausblühungen und blasenbildungen.An den leisten war sogar schimmelbefall.Es wurden bereits vier mal trockengeräte aufgestellt.Immer zwischen drei und vier wochen lang! Nun soll nach aktueller messung die wände trocken sein (meist waren sie das nicht länger als drei monate). Nun die frage: Sie hat ihre miete gemindert um 300 € solange die ursache nicht gefunden ist. Kann sie das weiterhin so handhaben oder muss sie nun voll zahlen ?

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Wände x 99 Feuchte x 14

anonym
beantwortet von Bruno am 25. Januar 2008 21:59
1x
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Mieterschutzinfos kriegst Du hier : www.meinestadt.de/deutschland/katalog/katl/100


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Januar 2008 21:41
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Solange eine Mangel nicht beseitigt ist bei diese Sache eine Mietminderung immer gerechtfertigt, ob die Höhe in Ordnung ist, dass lässt sich so nicht sagen, dafür gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen.

Was ich allerdings nicht verstehe, wie kann jemand in einem solchen Feucht-Biotop leben ud wohnen, ich hätte mir schon lange, was neues gesucht, denn Schädigungen für Gesundheit und Hab und Gut liegen da ja förmlich in der Luft.

Kommentar von Manuela1966 am 25. Januar 2008 21:46

da hast du recht! Es sieht halt nach der trocknung und den anschl. malereien immer wieder schön und trocken bei ihr aus. Wie neu sozusagen! Hast du eine idee wo man solche grundlagen einsehen kann?



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