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Mietminderung Lärm & Geruch

gefragt von Baeumchen2 am 12.08.2009 um 18:14 Uhr

Hallo allerseits,

Ich bin vor ein paar Monaten in eine Altbauwohnung eingezogen und wollte wissen ob jemand Erfahrung mit Mietminderung hat in solchen Fällen:

Neben an (also 'Nachbarwohnung') befindet sich eine Kneipe, welche von 17-1 Uhr geöffnet hat bis auf Sonntag. Obwohl laut Kneipenbesitzer nachisoliert wurde hört man immer noch durch.

Und bei jedem Wetterumschwung kommt ein wundervoller Duft von Gulli im Bad aus dem Abfluss, gegen den nicht mal Räucherstäbchen was bringen.

Weiß jemand in punkto Mietrecht Bescheid oder hatte selbst ähnliches in der Wohnung? Geht eine Mietminderung anzeigemäßig von statten, oder ist das zwischen Mieter und Vermieter?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!

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Geruch x 772 Mietminderung x 343 Lärm x 290

bonitas
beantwortet von bonitas am 12. August 2009 18:16
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Von der Kneipe hast Du bei Einzug gewußt, dafür kannst Du keine Mietminderung erwarten, das ist quasi schon in der vereinbarten Miete berücksichtigt. Du hast die Wohnung genommen, wie sie ist, mit Kneipe nebenan. Das mit dem Geruch im Bad konntest Du dagegen nicht wissen, aber da wäre Abhilfe wohl besser als Mietminderung, oder?

Kommentar von OOOPatriceOOO am 12. August 2009 18:19

Sehe ich genau so, das es laut sein kann wenn eine Kneipe nebenan ist, ist jetzt nicht wirklich überraschend.
Und gegen verstopfte(stinkende) Abflüsse gibts Rohrfrei.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 12. August 2009 18:18
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Du wusstest doch schon bei Einzug, dass sich dort eine Kneipe befindet. Also kein Minderungsgrund.

An den Gerüchen kann der Vermieter schon gar nichts ändern. Denn das liegt am Luftdruck, den er sicher nicht beseitigen kann. Auch hier ist eine Mietminderung nicht denkbar.

Die Mietminderung tritt Kraft Gesetzes ein und erfolgt nicht auf dem Anzeigeweg. Allerdings sollte man bei berechtigten Interessen dem Vermieter eine Chance geben diesen Mangel zu beheben.


Elch67
beantwortet von Elch67 am 12. August 2009 18:18
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Wenn man neben oder über ne Kneipe einzieht muß man wohl nen gewissen Lärmpegel in Kauf nehmen.Und das es aus dem Gulli bei Luftdruckschwankungen riecht kommt bei Erdgeschoßwohnungen häufig vor.


anonym
beantwortet von madness am 12. August 2009 18:16
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das sind ales einflüsse die schon da waren as du eingezogen bist, wird kaum was zu machen sein. und wenn dan mit dem vermieter


anonym
beantwortet von Heringsstip am 12. August 2009 18:16
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das hättest du vorher machen müssen vllt. ist der gnädig und erlaubt das aber das glaub cih kaum


anonym
beantwortet von Jonandi am 12. August 2009 18:15
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Kannst du googlen, steht glaube ich ab BGB §§ 536. Lärmbelästigung nach 22 Uhr müsstest du durch die Behörde klären lassen.

Kommentar von Jonandi am 12. August 2009 18:19

PS, Der Geruch aus deinem Bad kommt wegen trockener Rohre. Lass mal ordentlich Wasser laufen, evtl mit Domestos drin. mach Keime kaputt, welche letzendlich die Geruchträger sind


turalo
beantwortet von turalo am 12. August 2009 18:15
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Das hat Du vorher gewußt. Eine Mietminderung wird nicht sinnvoll sein.


anonym
beantwortet von Marco23523 am 12. August 2009 18:15
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die Kneipe war vor dir dort, wirst du nicht durchkommen


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