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Mietminderung? Kalte Wohnung - Vermieterin dreht absichtlich die Heizung runter

gefragt von affenstall am 01.01.2008 um 11:55 Uhr

Ich bin am 03.12.07 in eine Wohnung im Erdgeschoss gezogen. Am 10.12.07 habe ich die Vermierterin mündlich darüber informiert, dass es nicht wärmer als 18°C werden und die Heizkörper auf der Einstellung 5 nur lauwarm sind. Am 15.12.07 war sie und ihr Freund da und er meinte, er würde die Vorlauftemperatur erhöhen. Nach 3 Stunden kam er und die Heizkörper glühten. Am nächsten Tag war wieder alles kalt! Wieder habe ich die Vermieterin mehrfach informiert. Jedesmal, wenn sie vorbeikommen will und sich das anschauen will, dreht sie vorher die Vorlauftemperatur hoch und alle Heizkörper glühen. Mir unterstellt sie, ich würde die Heizk


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Reply


Petra Kusian
beantwortet von Petra Kusian am 1. Januar 2008 12:05
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Du musst Ihr schriftlicht eine Frist setzen und auf etwaige Mitminderung hinweisen (meist 14 Tage). Dann kannst Du bei diesem Mangel zwischen 50 und 75% mindern. Aber Achtung. Sollte sich im Nachhinein herausstellen das z.B. Ihr doch schuldhaft diesen Mangel verursacht habt (was ich nicht glaube.aber der Vermieter mit Sicherheit versuchen wird), dann heist es Nachzahlung nebst Zinsen.Also meine Empfehlung, das Geld nicht ausgeben sondern bis zur entgültigen Klärung beiseite legen. Ein schönes neues Jahr trotzdem.

Kommentar von Simple_avatar6smallSzintilator am 1. Januar 2008 12:16

... und ziehe für diesen Fall mal Zeugen hinzu, die bestätigen können, daß vor der Prüfung die Vorlauftemperatur erhöht wird, das dürfte dann schon arglistige Täuschung sein!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. Januar 2008 12:24
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Falls das wirklich absichtlich geschieht, so würde ich mir an Deiner Stelle sofort anwaltliche Hilfe nehmen. Du musst auch keine 14 Tage Frist setzen - unzumutbar. Bei so einem Vermieter kommt evtl. auch kurzfristiger Auszug unter Erstattung aller damit verbundenen Kosten in Frage. Aber wie gesagt, lass' Dich vom Anwalt oder vom Mieterverein beraten.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 1. Januar 2008 12:32
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Bei dem hier von Dir aufgeführten handelt es sich um einen gravierenden Mangel, der unverzüglich zu beheben ist, von daher auch keine Fristsetzung von 14 Tagen. Hole Dir Freunde,Bekannte hinzu, halte schriftlich fest wann diese vor Ort waren und die Heizung mit Dir überprüft haben.Sollte von Seiten des Vermieters nicht umgehend eine Reaktion erfolgen,kürze im ersten Schritt die Kaltmiete um 30%und im Folgemonat um 50%... Tip von mir schließe Dich einem Mietverein an für kleines Geld, dann bist Du immer auf der sicheren Seite....

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 19. Januar 2008 20:28

Der Tip mit dem Mieterverein ist sehr gut und lohnt sich auf jeden Fall. Die haben mir auch schon mal einen Brief für meine Vermieterin aufgesetzt, der auch prompt Wirkung zeigte.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 1. Januar 2008 12:43
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In der Schweiz musst du ein Einschreiben der Vermiterin schicken, ihr eine Frist setzen und die Differenz auf ein Sperrkonto einzahlen.


anonym
beantwortet von kbra01 am 1. Januar 2008 15:28
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Das Ganze wird so dargestellt, als ob die Vermieterin in der Lage ist, die Heizungsanlage selber zu manipulieren. Nehmen wir einmal an, es verhält sich tatsächlich so, dann kommt es darauf an, die Vermieterin davon zu überzeugen, daß Du Dich an den Heizkosten ja per Betriebskostenvorschuß beteiligst, somit ein Anspruch auf ortsübliche Beheizung besteht. Jetzt liegt nämlich auch der Verdacht nahe, daß Du im Folgejahr eine manipulierte Betriebskostenabrechnung bekommen wirst. Das versuchen Vermieter leider Gottes immer wieder. Du solltest jetzt schon Einsicht in die Bücher der Vermieterin verlangen. Vielleicht gibt es einen ganz anderen Grund, nämlich, daß der Vormieter Schulden hinterlassen hat, die Du nun ausbaden sollst. Manche mittelständige Vermieter müssen nämlich auch knapp kalkulieren. Bei größeren Wohngsgesellschaften dürfte sowas eigentlich kaum vorkommen. Wenn Du sicher gehen möchtest, nimm eine Rechtsberatung in Anspruch, damit keine formalen Fehler entstehen.




Kommentar von affenstall am 2. Januar 2008 21:16

Vielen Dank für die Antworten. Hier noch weitere Infos: Ich zahle pauschal 105 Euro Heizkosten. Ist sozusagen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Sie hat die Heizung bei sich im Keller, da komm ich gar nicht ran. Hab heut auch festgestellt, dass Stromzähler und Sicherungskasten bei ihr im Keller sind! Habt ihr da zufällig noch eine Idee, wie das Problem gelöst werden kann?


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