Mietminderung bei Wohnungssanierung - Steht die Differenz dem Sozialamt zu?

6 Antworten

Eine Mietminderung ist kein Schmerzensgeld, sondern eine Minderung des Mietpreises aufgrund einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Wohnung. Oder anders ausgedrückt: Die Wohnung ist während der Modernisierung weniger "wert".

Das Sozialam/JobCenter zahlt aber nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.

Wenn das Sozialamt die Kosten der Unterkunft trägt, müssen auch Kürzungen berücksichtigt werden. Wenn es sich um einen Schadensersatz wegen Lärm und Schmutz handelt, müsste dieser Schadensersatz als sonstige Einnahme ebenfalls angegeben werden. (Dann hättest du 30 € monatlich als Versicherungspauschale anrechnungsfrei)

Klar, wem sonst?

Wer bezahlt bekommt auch den Preisnachlass.

Haha, Du willst also auch noch Geld verdienen, obwohl der Staat Deine Miete zahlt??? Hast Du sie noch alle?!

Der Schaden entsteht ja demjenigen, der die Miete zahlt. Also nicht Dir.

Geh' arbeiten, zahl' selbst die Miete, dann darfst Du auch die Differenz aus der geminderten Miete selbst behalten.