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MIetminderung bei Feuerwehrlärm???

gefragt von Larania am 29.07.2008 um 23:53 Uhr

Guten Abend zusmamen,

ich habe da mal eine Frage. Vor etwa einem Jahr sind wir in einen Neubau gezogen. Auf der anderen Straßenseite befindet sich eine Feuerwache, diese fährt täglich mehrere Einsätze, was mit sehr viel Lärm verbunden ist. Tagsüber ist dies ja noch halbwegs zu ertragen, aber es kommt schon mal vor, dass nachts innerhalb von einer halben Stunde 6 Feuerwehrautos losdüsen. Ich habe 2 kleine Kinder, die jedesmal wenn ein Feuerwehrautro vorbeifährt, aufschrecken und wie verrückt weinen und wirklich panisch werden, sogar bei geschlossenen fenstern und Türen.

Können wir deswegen eine Mietminderung einklagen?

LG Sabrina

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Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Juli 2008 23:56
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Ihr habt die Feuerwehrwache doch sicherlich vor Unterzeichnung des Mietvertrages gesehen, so klein sind die ja normalerweise nicht. Und jetzt an Mietminderung denken, also hallo, das geht überhaupt nicht. Der Gedanke daran ist schon unverschämt.

Kommentar von Larania am 29. Juli 2008 23:59

Unverschämt würde ich das nun nicht nennen, es geht mir ja lediglich um meine Kinder, die aus ihrem Schlaf gerissen werden.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. Juli 2008 00:02

Dann hättest Du nicht einziehen sollen. Sowas weiß man doch.

Kommentar von Larania am 30. Juli 2008 00:07

Um ganz ehrlich zu sein, haben wir darauf damals gar nicht geachtet, ich war hochschwanger und wir waren froh überhaupt noch vor der geburt eine Wohnung feunden zu haben. Naja ist ja hin wie her, fragen kostet ja nix ;) Müssen uns also einfach nach ner anderen Wohnung umsehen.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 30. Juli 2008 00:08

Wenn es dir um die gehen würde, würdest du nicht ne Mietminderung fordern wollen. Oder meinst du, sie schlafen besser, wenn weniger Miete gezahlt wird. Ich find das auch echt dreist. Eine Feuerwache ist definitiv nicht zu übersehen. Ich kann mich ja auch nicht über Straßenbahnlärm beschweren, wenn ich neben Gleise ziehe.


Armindo
beantwortet von Armindo am 29. Juli 2008 23:59
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Ich wohne z.B. in der Nähe einer Kirch, die schlägt zu jeder viertel Stunde das muß man akzeptieren oder ins Grüne ziehen wo es keine Feuerwehr gibt. Vorallem sind diese Lebensnotwendig.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 30. Juli 2008 00:04
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Ein Blick in das Gesetz beseitigt manche Unklarheiten:

BGB § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

1Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.

2Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

3Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

.

Selbst wenn Euch die Feuerwache gegenüber bei Abschluss des Mietvertrages nicht bekannt gewesen sein sollte, würde diese Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Ich gehe davon aus, dass die Feuerwache von aussen gut erkennbar ist und bei einem kurzen Gang durch die Nachbarschaft hätte gesehen werden können. Dem Vermieter wird man nicht vorwerfen können, dass er die Feuerwache arglistig verschwiegen hat, da er annehmen durfte, dass dieser offensichtliche Umstand Euch nicht entgangen sein konnte.

Keine Haftung des Vermieters für den Mangel, keine Möglichkeit der Minderung.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 30. Juli 2008 00:00
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Hm....schlafen denn die Kinder besser, wenn ihr weniger Miete zahlt? Ist echt schlimm, mit was für Argumenten manche kommen um ein paar Euro sparen zu können. Mietminderung wird es nicht geben, da die Feuerwache bestimmt schon vor eurem Einzug da war.

Kommentar von Larania am 30. Juli 2008 00:02

Besser schlafen würden sie dadurch mit sicherheit nicht, aber ich bin halt tierisch sauer, was wohl verständlich ist wenn man die kleinen so schreien hört und man ne kleine ewigkeit braucht sie wieder zu beruhigen....


heligirl
beantwortet von heligirl am 29. Juli 2008 23:58
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Nö, war ja vor Einzug klar und ist ja auch gut so, dass sie nicht nach 20 Uhr die Türen zulassen. Geht´s dir um die Kinder oder die Kohle? Wenn meine Kinder nachts ständig in Panik aufwachen würden, hätte ich die Koffer bereits gepackt an der Tür. Glaube nicht, dass man sie an sowas gewöhnen kann.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 30. Juli 2008 06:52
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wenn ich das wort mietminderung schon höre. du hast die feuerwehr doch bestimmt schon vor dem einzug gesehen. dich zwingt keiner dazu dort wohnen zu bleiben. was ist mit den anderen leuten die dort wohnen und sich gestört fühlen wenn deine kinder tagsüber draußen laut rumgröhlen? ich glaube nicht dass du darauf rücksicht nehmen würdest. mit deiner einstellung kann man sich nur wünschen dass, falls es bei dir mal brennt die feuerwehr nicht kommt und zu dir sagt: wir durfen nicht kommen wir sind zu laut. suche dir eine wohnung in einem dorf, aber auch dort ganz weit draußen wo weit und breit nichts und niemand ist

Kommentar von Larania am 30. Juli 2008 09:35

Es ist schon traurig, dass man hier so heftig persönlich angegriffen wird wenn man eine Frage stellt. Und wenn man dann noch Sätze wie "mit deiner einstellung kann man sich nur wünschen dass, falls es bei dir mal brennt die feuerwehr nicht kommt " liest kann man wirklich davon ausgehen, dass du mal wirklich total unreif bist.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 30. Juli 2008 09:58

ich glaube nicht, dass ich mit 52 unreif bin. aber ich rege mich darüber auf, dass man ständig die miete mindern will. die feuerwehr macht doch ihre einsätze nicht zum spaß. wenn man in der nähe wohnt, muß man halt damit leben oder wegziehen


anonym
beantwortet von Plumbum am 30. Juli 2008 00:00
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Ich wohne keine 200 Meter von einem Krankenhaus mit ADAC Hubschrauber. Die fliegen manchmal 4-5 mal jede Nacht. Ich höre das schon nicht mehr. Es ist alles Gewöhnungssache. Die Feuerwache wird doch sicher schon vorher dagewesen sein.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Juli 2008 23:56
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keine mietminderung, der zustand war schon da bevor ihr eingezogen seid.

da hättet ihr euch eben besser informieren müssen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 29. Juli 2008 23:55
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Bei Bestand der FF Wache VOR Einzug haste keine Chance.


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